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BETEILIGUNGSVERFAHREN

Bebauungsplan „Lämmergärten“, 6. Änderung


Der bestehende NORMA-Lebensmittelmarkt in Mengerskirchen soll erweitert werden.

Das Vorhaben ist auf der Grundlage des gültigen Bebauungsplanes nicht genehmigungsfähig. Die Erweiterung des Marktes steht im Einklang mit den städtebaulichen Zielsetzungen der Gemeinde, bestehende Versorgungsstrukturen zu erhalten und den vor Ort ansässigen Anbietern möglichst flexible Entwicklungsperspektiven zu geben.

Hinweise aus der Öffentlichkeitsbeteiligung haben eine geringfügige Änderung des Planentwurfs erforderlich gemacht: Anpassung der Fläche für Stellplätze und der Fläche für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen (Schallschutzwall) an die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse und bestehende Grundstücksgrenzen. Die Katastergrundlage für den Bebauungsplan wurde aktualisiert. Die nachvollziehende Anpassung des Bebauungsplanentwurfs hat keine praktische Auswirkung vor Ort, macht aus verfahrensrechtlichen Gründen jedoch ein ergänzendes Verfahren notwendig.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird in der Zeit von Freitag, 12. August bis einschließlich Freitag, 26. August erneut öffentlich ausgelegt.

Ergänzend zur förmlichen Auslegung der Planunterlagen in der Stadtverwaltung und auf der Homepage des Marktfleckens Mengerskirchen stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Gemeindeverwaltung, Schlossstraße 3 in Mengerskirchen.


Übersichtskarte: Lage und Abgrenzung des Plangebiets:


Quelle: geoportal.hessen.de



Marktfl.Mengerskirchen
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"Gewerbegebiet 9 + 10" 1. Ergänzung


Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg

Bebauungsplan „Gewerbegebiet 9 + 10“ 1. Erweiterung mit Änderung des Flächennutzungsplanes

Frühzeitige Offenlage des Planentwurfs


Das Unternehmen HACA Leitern hat im Anschluss an seine heute genutzten Betriebsflächen weitere Flächen im Eigentum, die im Zuge des Flurneuordnungsverfahrens für den Bau den neuen B 8-Umgehungsstraße neu eingeteilt werden. Durch die Grundstücksneuordnung werden die Zuschnitte der heutigen Grundstücke und deren Lage im Raum verändert. Die Flächen des Unternehmens liegen zwischen dem Gewerbegebiet mit den Betriebsgrundstücken und der Trasse der neuen B 8. Es ist das Ziel des Unternehmens, die in seinem Eigentum stehenden und derzeit landwirtschaftlich und zur Pferdehaltung genutzten Flächen für zukünftige Betriebserweiterungen zu sichern und Baurecht zu erhalten.


Städtebaulich stellen die in Rede stehenden Flächen einen Lückenschluss zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet und der Trasse der neuen B 8 dar. Mit der Planung wird das bestehende Gewerbegebiet ergänzt und dem ansässigen Unternehmen am Betriebsstandort die Möglichkeit zur Erweiterung seiner Produktionskapazitäten gegeben.


Den Aufstellungsbeschluss für die Ergänzung des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplanes hat die Stadtverordnetenversammlung in Ihrer Sitzung am 10.02.2022 gefasst.


Formell ist die Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Bad Camberg veröffentlicht, auf die wir an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen. Die Beteiligungsunterlagen liegen in der Zeit von Montag, 04.07.2022 bis einschließlich Freitag, 05.08.2022 im Rathaus in Bad Camberg aus.

Gleichzeitig sind die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Bad Camberg eingestellt. Ergänzend stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Stadt Bad Camberg, Am Amthof 15, 65520 Bad Camberg.

Der vorläufige Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die in der nachstehenden Darstellung abgegrenzten Flächen. Änderungen können sich u.a. aus den Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren ergeben. Maßgeblich ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs für die Beschlussfassung über den Bebauungsplan.


Übersichtskarte:



Quelle: geoportal hessen.de

Bauleitplanung Bad Camberg
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Bebauungsplan „Auf Stein“


Ziel der städtebaulichen Planung ist es,

  • zusätzliche Gewerbeflächen für die Neuansiedlung von Unternehmen auszuweisen,

  • im Bereich des bestehenden Gewerbegebiets zur Schaffung von Erweiterungsflächen für ansässige Betriebe Gewerbeflächen zu arrondieren - teilweise umgesetzte Entwicklungen nachvollziehend,

  • Freiflächennutzungen als Bestandteile des neu zu ordnenden Gebietsrandes zum Außenbereich planungsrechtlich zu regulieren.


Nach der Durchführung der ersten Beteiligungsschritte (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung) wird das Planaufstellungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes weitergeführt. Die Gemeindevertretung Weilmünster hat in ihrer Sitzung am 28.06.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und die Durchführung der Offenlage beschlossen.

Aufgrund der Aufgabe eines Landwirtschaftsbetriebes im nördlichen Bereich des Plangebietes wird die Fläche städtebaulich und planungsrechtlich neu geregelt.


Der Entwurf des Bebauungsplanes „Auf Stein“, 4. Änderung und 1. Ergänzung wird mit Begründung, Umweltbericht, artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von Montag, den 11. Juli 2022 bis einschließlich Mittwoch, den 12. August 2022 öffentlich ausgelegt.


Zu der Planung liegen als umweltbezogene Informationen der Umweltbericht zum Bebauungsplan sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, ein Ausgleichskonzept und umweltbezogene Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung vor (Regierungspräsidium Gießen, Landkreis Limburg-Weilburg).


Inhaltlich befassen sich die umweltbezogenen Stellungnahmen mit den Anforderungen an die Umweltprüfung, den Wasser-, Boden- und Immissionsschutz und an den Artenschutz. Zur sachgerechten Behandlung der Stellungnahme zum Natur- und Artenschutz wurden ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie ein Ausgleichskonzept erstellt und in die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen in die Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgenommen. Weitere fachliche Untersuchungen oder besondere technische Verfahren waren nicht erforderlich.


Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.


Ergänzend zur förmlichen Auslegung der Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung und auf der Homepage des Marktfleckens Weilmünster stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit.


Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Gemeindeverwaltung Weilmünster, Rathausplatz 8, 35789 Weilmünster.


Übersichtskarte:

Quelle: www.geoportal.hessen.de

Bauleitplan Wlm Auf Stein
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