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BETEILIGUNGSVERFAHREN

Bebauungsplan Nr. 63 „Gewerbegebiet südlich der Dudenhöfer Straße“, 1. Änderung

Beteiligung der Öffentlichkeit


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Seligenstadt hat in ihrer Sitzung am 07.09.2020 die 1. Änderung des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 63 „Gewerbegebiet südlich der Dudenhöfer Straße“ beschlossen. Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 15.11.2003. Er setzt Gewerbeflächen, Verkehrs- und Grünflächen, sowie eine kleinere landwirtschaftliche Fläche und ein Dorfgebiet fest.


Da sich die städtebaulichen Rahmenbedingungen geändert haben, bedarf der vorhandene Bebauungsplan teilweise einer städtebaulichen Neuordnung. Zur Berücksichtigung der Planungen für ein neues Wohngebiet im südöstlichen Anschluss an das Gewerbegebiet werden die Verkehrsführungen aneinander angepasst. Das Wohngebiet wird über zwei Straßen mit dem Gewerbegebiet verbunden. Um den Bedarf an sozialer Infrastruktur zu decken, soll eine kleinere Fläche von ca. 0,9 ha als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen werden.


Aufgrund der Aufgabe eines Landwirtschaftsbetriebes im nördlichen Bereich des Plangebietes wird die Fläche städtebaulich und planungsrechtlich neu geregelt.


Die Änderungen steht im Einklang mit der Zielsetzung des Bebauungsplanes und wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren wird von einer Umweltprüfung abgesehen.


Formell ist die Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Offenbach Post veröffentlicht, auf die wir an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen. Die Beteiligungsunterlagen liegen in der Zeit von Montag, 04.07.2022 bis einschließlich Freitag, 05.08.2022 im Rathaus in Seligenstadt aus.


Gleichzeitig sind die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Seligenstadt eingestellt. Ergänzend stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit.


Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Stadt Seligenstadt, Amt für Stadtentwicklung, Marktplatz 1, 63500 Seligenstadt.


Übersichtskarte:

Quelle: www.geoportal.hessen.de

Bauleitplanung Seligenstadt
.zip
Download ZIP • 8.75MB

Bebauungsplan „Alter Bahnhof“


Ziel der städtebaulichen Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines Mehrgenerationenplatzes zu schaffen.


Nach der Durchführung der ersten Beteiligungsschritte (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung) wird das Planaufstellungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes weitergeführt. Die Gemeindevertretung Weilmünster hat in ihrer Sitzung am 02.05.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und die Durchführung der Offenlage beschlossen.


Zu der Planung liegen als umweltbezogene Informationen der Umweltbericht zum Bebauungsplan sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und umweltbezogene Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung vor (Regierungspräsidium Gießen, Landkreis Limburg-Weilburg, Landesamt für Denkmalpflege).


Inhaltlich befassen sich die umweltbezogenen Stellungnahmen mit den Anforderungen an die Umweltprüfung, den Wasser-, Boden- und Immissionsschutz, den Denkmalschutz und an den Artenschutz. Zur sachgerechten Behandlung der Stellungnahme zum Natur- und Artenschutz wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt und in die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen in die Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgenommen. Weitere fachliche Untersuchungen oder besondere technische Verfahren waren nicht erforderlich.


Die Öffentlichkeit wird in Form einer Offenlage in der Zeit von Montag, 23.05.2022 bis einschließlich Mittwoch, 22.06.2022 beteiligt.


Ergänzend zur förmlichen Auslegung der Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung und auf der Homepage des Marktfleckens Weilmünster stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit.


Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Gemeindeverwaltung Weilmünster, Rathausplatz 8, 35789 Weilmünster.



Übersichtskarte:

Quelle: www.geoportal.hessen.de

Bhf_Weilmünster
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Download ZIP • 26.85MB

Bebauungsplan „Lämmergärten, 6. Änderung“



Der bestehende NORMA-Lebensmittelmarkt in Mengerskirchen soll erweitert werden.


Das Vorhaben ist auf der Grundlage des gültigen Bebauungsplanes nicht genehmigungsfähig. Die Erweiterung des Marktes steht im Einklang mit den städtebaulichen Zielsetzungen der Gemeinde, bestehende Versorgungsstrukturen zu erhalten und den vor Ort ansässigen Anbietern möglichst flexible Entwicklungsperspektiven zu geben.


Zur Schaffung der planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen soll der Bebauungsplan „Lämmergärten“ geändert werden. Den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens hat die Gemeindevertretung Mengerskirchen am 30.11.2021 gefasst.


Nach Ausarbeitung des Änderungsplanes wird nun das gesetzliche Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt, die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung.


Die Öffentlichkeit wird in Form einer Offenlage in der Zeit von Montag, 23.05.2022 bis einschließlich Mittwoch, 22.06.2022 beteiligt.


Ergänzend zur förmlichen Auslegung der Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung und auf der Homepage des Marktfleckens Mengerskirchen stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit.


Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Gemeindeverwaltung Mengerskirchen, Schlossstraße 3, 35794 Mengerskirchen.



Übersichtskarte:

Quelle: www.geoportal.hessen.de

Lämmergärt
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