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BETEILIGUNGSVERFAHREN

Bebauungsplan „Zum Wasen 11“


Erneute Offenlage des Planentwurfs


Zu dem Bebauungsplan „Zum Wasen 11“, wurde im Oktober und November 2021 die Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung des Planentwurfs durchgeführt. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Im Nachgang zur öffentlichen Auslegung wird der Bebauungsplan dahin gehend geändert, dass die Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzungen (GRZ und GFZ) angepasst, sowie eine Höchstzahl an zulässigen Wohnungen festgesetzt werden. Diese Änderungen machen eine erneute Offenlage des Planentwurfs notwendig.


Die Grundzüge der Planung werden mit diesen Änderungen nicht berührt.


Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Formell ist die Bekanntmachung über die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Weilburg veröffentlicht, auf die wir an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer verkürzten zweiten Offenlage des Planentwurfs gemäß § 13 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Die Beteiligungsunterlagen liegen in der Zeit von Montag, 09.05.2022 bis einschließlich Freitag, 20.05.2022 im Rathaus in Weilburg aus.


Gleichzeitig sind die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Weilburg eingestellt. Ergänzend stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit. Während der Auslegung wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Stellungnahmen zu den Planänderungen können während der Auslegungsfrist bei der Gemeindeverwaltung schriftlich, per E-Mail oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.


Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Stadt Weilburg, Mauerstraße 6/8, 35781 Weilburg.



Übersichtskarte:

Quelle: www.geoportal.hessen.de

Wasen Karte + Begründung
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Bebauungsplan „Schneidersgarten mit Änderung des Flächennutzungsplanes“


Frühzeitige Offenlage des Planentwurfs


Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 25.09.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schneidersgarten“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung umfasst die in der nachstehenden Übersichtskarte dargestellten Flächen am westlichen Ortsrand von Mademühlen.


Mit dieser Bekanntmachung wird der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht


Die städtebauliche Zielsetzung des Bauleitplanverfahrens ist es, die bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für den Ersatzneubau des örtlichen Lebensmittelmarktes zu schaffen.


Formell ist die Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Driedorf veröffentlicht, auf die wir an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen. Die Beteiligungsunterlagen liegen in der Zeit von Montag, 11.04.2022 bis einschließlich Freitag, 10.05.2022 im Rathaus in Driedorf aus.


Gleichzeitig sind die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Driedorf eingestellt. Ergänzend stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit.


Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Gemeinde Driedorf, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf.


Der vorläufige Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die in der nachstehenden Darstellung abgegrenzten Flächen. Änderungen können sich u.a. aus den Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren ergeben. Maßgeblich ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs für die Beschlussfassung über den Bebauungsplan.



Übersichtskarte:

Quelle: www.geoportal.hessen.de

Schneidersgarten
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Bebauungsplan „Östlich der Industriestraße“


Offenlage des Planentwurfs


Das in der Industriestraße 14 in Dillenburg ansässige Unternehmen Weber GmbH & Co.KG möchte zur Erweiterung der Flächenkapazitäten auf einem firmeneigenen Grundstück in der Industriestraße in Frohnhausen einen Standort zur Betriebserweiterung etablieren. Auf dem Gelände ist die Errichtung betriebsnotwendiger (Lager)Hallen vorgesehen. Das Vorhaben ist erforderlich, weil auf dem vorhandenen Betriebsgelände keine Flächenkapazitäten mehr vorhanden sind und auch das Umfeld intensiv genutzt und dicht bebaut ist.


Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für die gewerbliche Nutzung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt. Planung und Vorhaben entsprechen den städtebaulichen Entwicklungszielen der Oranienstadt Dillenburg. Angrenzend und im weiteren Umfeld befinden sich gewerblich genutzte Grundstücke, die ergänzende Ausweisung eines Gewerbegebietes fügt sich harmonisch an den Bestand an.


Grundsätzlicher Inhalt des Bebauungsplanes wird die Festsetzung eines Gewerbegebiets sein. Ziel ist eine möglichst optimale Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Flächen.

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 09.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen.


Formell ist die Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Mitteilungsblatt der Stadt Dillenburg veröffentlicht, auf die wir an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen. Die Beteiligungsunterlagen liegen in der Zeit von Montag, 14.03.2022 bis einschließlich Freitag, 15.04.2022 im Bauamt der Stadtverwaltung Dillenburg aus.


Gleichzeitig sind die Unterlagen auf der Homepage der Oranienstadt Dillenburg eingestellt. Ergänzend stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit.


Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Oranienstadt Dillenburg.



Übersichtskarte:

Quelle: www.geoportal.hessen.de

IndStrasse
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