Bebauungsplan „Zum Wasen 11“
Erneute Offenlage des Planentwurfs
Zu dem Bebauungsplan „Zum Wasen 11“, wurde im Oktober und November 2021 die Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung des Planentwurfs durchgeführt. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Im Nachgang zur öffentlichen Auslegung wird der Bebauungsplan dahin gehend geändert, dass die Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzungen (GRZ und GFZ) angepasst, sowie eine Höchstzahl an zulässigen Wohnungen festgesetzt werden. Diese Änderungen machen eine erneute Offenlage des Planentwurfs notwendig.
Die Grundzüge der Planung werden mit diesen Änderungen nicht berührt.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Formell ist die Bekanntmachung über die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Weilburg veröffentlicht, auf die wir an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer verkürzten zweiten Offenlage des Planentwurfs gemäß § 13 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Die Beteiligungsunterlagen liegen in der Zeit von Montag, 09.05.2022 bis einschließlich Freitag, 20.05.2022 im Rathaus in Weilburg aus.
Gleichzeitig sind die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Weilburg eingestellt. Ergänzend stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit. Während der Auslegung wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Stellungnahmen zu den Planänderungen können während der Auslegungsfrist bei der Gemeindeverwaltung schriftlich, per E-Mail oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Stadt Weilburg, Mauerstraße 6/8, 35781 Weilburg.
Übersichtskarte:

Quelle: www.geoportal.hessen.de