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BETEILIGUNGSVERFAHREN

Bebauungsplan „Grüner Weg“, 2. Änderung


Erneute Offenlage des Planentwurfs


Zu dem Bebauungsplan „Grüner Weg“, 2. Änderung wurde im September und Oktober dieses Jahres die Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung des Planentwurfs durchgeführt. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Im Nachgang zur öffentlichen Auslegung wird der Bebauungsplan dahin gehend geändert, dass die textlichen Festsetzungen der Art der baulichen Nutzungen auf die Ziele der Raumordnung angepasst werden. Damit wird der Anregung der Oberen Landesplanungsbehörde Rechnung getragen. Weiterhin werden auf Anregung von Hessen Mobil nachrichtliche Übernahmen zu Bauverbots- und Baubeschränkungszone, sowie der Straßenverkehrsplanung in die Planzeichnung und die Begründung aufgenommen. Diese Änderungen machen eine erneute Offenlage des Planentwurfs notwendig.


Die Grundzüge der Planung werden mit diesen Änderungen nicht berührt.


Die Änderung steht im Einklang mit der Zielsetzung des Bebauungsplanes und wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren wird von einer Umweltprüfung abgesehen.


Formell ist die Bekanntmachung über die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Löhnberg veröffentlicht, auf die wir an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer verkürzten zweiten Offenlage des Planentwurfs gemäß § 13 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.


Die Beteiligungsunterlagen liegen in der Zeit von Montag, 27.12.2021 bis einschließlich Freitag, 14.01.2021 im Rathaus in Löhnberg aus.


Gleichzeitig sind die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Löhnberg eingestellt. Ergänzend stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit.


Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Gemeinde Löhnberg, Obertorstraße 5, 35792 Löhnberg.



Übersichtskarte:

Quelle: www.geoportal.hessen.de

Gruener_Weg_BPL
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Bebauungsplan Nr. 63 „Gewerbegebiet südlich der Dudenhöfer Straße“, 1. Änderung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit


Offenlage des Planentwurfs


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Seligenstadt hat in ihrer Sitzung am 07.09.2020 die 1. Änderung des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 63 „Gewerbegebiet südlich der Dudenhöfer Straße“ beschlossen. Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 15.11.2003. Er setzt Gewerbeflächen, Verkehrs- und Grünflächen, sowie eine kleinere landwirtschaftliche Fläche und ein Dorfgebiet fest.


Da sich die städtebaulichen Rahmenbedingungen geändert haben, bedarf der vorhandene Bebauungsplan teilweise einer städtebaulichen Neuordnung. Zur Berücksichtigung der Planungen für ein neues Wohngebiet im südöstlichen Anschluss an das Gewerbegebiet werden die Verkehrsführungen aneinander angepasst. Das Wohngebiet wird über zwei Straßen mit dem Gewerbegebiet verbunden. Um den Bedarf an sozialer Infrastruktur zu decken, soll eine kleinere Fläche von ca. 0,9 ha als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen werden.


Durch die Aufgabe eines Landwirtschaftsbetriebes im nördlichen Bereich des Plangebietes wird die Fläche städtebaulich und planungsrechtlich neu geregelt.

Die Änderungen steht im Einklang mit der Zielsetzung des Bebauungsplanes und wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren wird von einer Umweltprüfung abgesehen.


Gemäß der Richtlinie für die vorgezogene Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung der Stadt Seligenstadt wird eine frühzeitige Bürgerbeteiligung unter Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt.


Formell ist die Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Offenbach Post veröffentlicht, auf die wir an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen. Die Beteiligungsunterlagen liegen in der Zeit von Montag, 13.12.2021 bis einschließlich Donnerstag, 30.12.2021 im Rathaus in Seligenstadt aus.


Gleichzeitig sind die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Seligenstadt eingestellt. Ergänzend stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit.


Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Stadt Seligenstadt, Amt für Stadtentwicklung, Marktplatz 1, 63500 Seligenstadt.



Übersichtskarte:

Quelle: www.geoportal.hessen.de

SeligenstadtGE
.zip
Download ZIP • 8.94MB

Bebauungsplan „Amselweg“


Offenlage des Planentwurfs


Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 13.08.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen.


Die Gemeinde Weinbach verfügt über keine nennenswerten Baulandreserven mehr. Ausgewiesene Baugebiete sind in der Umsetzung (Edelsberg, Gräveneck). Bestehende Gebiete wurden für eine Nachverdichtung mit Wohnbebauung ergänzt bzw. angepasst (Ergänzungssatzung Edelsberg, Bebauungsplanänderung Weinbach). Auch weiterhin sollen vorrangig innerhalb der Ortslagen erkennbare Baulandreserven ausgeschöpft werden, um der in den letzten Jahren gestiegenen Nachfrage nachkommen zu können.

Der innerörtliche Sportplatz in Freienfels wird als solcher nicht mehr genutzt und wird für den Sportbetrieb nicht mehr benötigt. Entlang der Straße Amselweg bietet sich damit die Ausweisung ergänzender Grundstücke als Nachverdichtung im Innenbereich an. Ein Teil des Sportplatzes bleibt als innerörtliche Grünfläche (Spielplatz, Bolzplatz) erhalten.


Die Erschließung erfolgt über den Amselweg, neue Erschließungsanlagen werden nicht benötigt.


Planungsrechtlich ist das Gebiet über den Bebauungsplan „Südwestlich der Ringstraße“ (1974) als Grünfläche ausgewiesen. Zur Umsetzung der geänderten städtebaulichen Entwicklungsziele wird der Bebauungsplan neu aufgestellt.


Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für zusätzlichen Wohnraums durch Innenentwicklung zu schaffen.


Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Formell ist die Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Weinbach veröffentlicht, auf die wir an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen. Die Beteiligungsunterlagen liegen in der Zeit von Montag, 08.11.2021 bis einschließlich Freitag, 10.12.2021 im Rathaus in Weinbach aus.


Gleichzeitig sind die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Weinbach eingestellt. Ergänzend stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit.


Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Gemeinde Weinbach, Elkhäuser Straße 17, 35796 Weinbach.



Übersichtskarte:

Quelle: geoportal hessen.de

BPL_Amselweg
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