top of page
Suche
  • KuBuS

Bauleitplanung der Gemeinde Weinbach

Aktualisiert: 10. Dez. 2021

Bebauungsplan „Amselweg“


Offenlage des Planentwurfs


Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 13.08.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen.


Die Gemeinde Weinbach verfügt über keine nennenswerten Baulandreserven mehr. Ausgewiesene Baugebiete sind in der Umsetzung (Edelsberg, Gräveneck). Bestehende Gebiete wurden für eine Nachverdichtung mit Wohnbebauung ergänzt bzw. angepasst (Ergänzungssatzung Edelsberg, Bebauungsplanänderung Weinbach). Auch weiterhin sollen vorrangig innerhalb der Ortslagen erkennbare Baulandreserven ausgeschöpft werden, um der in den letzten Jahren gestiegenen Nachfrage nachkommen zu können.

Der innerörtliche Sportplatz in Freienfels wird als solcher nicht mehr genutzt und wird für den Sportbetrieb nicht mehr benötigt. Entlang der Straße Amselweg bietet sich damit die Ausweisung ergänzender Grundstücke als Nachverdichtung im Innenbereich an. Ein Teil des Sportplatzes bleibt als innerörtliche Grünfläche (Spielplatz, Bolzplatz) erhalten.


Die Erschließung erfolgt über den Amselweg, neue Erschließungsanlagen werden nicht benötigt.


Planungsrechtlich ist das Gebiet über den Bebauungsplan „Südwestlich der Ringstraße“ (1974) als Grünfläche ausgewiesen. Zur Umsetzung der geänderten städtebaulichen Entwicklungsziele wird der Bebauungsplan neu aufgestellt.


Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für zusätzlichen Wohnraums durch Innenentwicklung zu schaffen.


Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Formell ist die Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Weinbach veröffentlicht, auf die wir an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen. Die Beteiligungsunterlagen liegen in der Zeit von Montag, 08.11.2021 bis einschließlich Freitag, 10.12.2021 im Rathaus in Weinbach aus.


Gleichzeitig sind die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Weinbach eingestellt. Ergänzend stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit.


Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Gemeinde Weinbach, Elkhäuser Straße 17, 35796 Weinbach.



Übersichtskarte:

Quelle: geoportal hessen.de

BPL_Amselweg
.zip
Download ZIP • 9.89MB

5 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page