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Bauleitplanung der Gemeinde Beselich

Bebauungsplan „Beselicher Holz“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes

Frühzeitige Offenlage des Planentwurfs


Für die Waldkindergartengruppe des Kindergartens „Bärenhöhle“ ist die Bereitstellung eines Aufenthaltsraumes in Form eines „Wichtelwagens“ vorgesehen. Der Wagen soll auf dem Areal des Grill- und Freizeitgeländes in Obertiefenbach aufgestellt werden. Die Genehmigungsfähigkeit ist für den vorgesehenen Standort im planungsrechtlichen Außenbereich nicht gegeben. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass verschiedene bauliche Anlagen auf dem Freizeitgelände nicht der ursprünglichen Genehmigungslage entsprechen. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes soll das Areal insgesamt erfasst und die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Genehmigung der Anlagen und Nutzungen geschaffen werden.

Im Flächennutzungsplan ist der Planbereich / das Freizeitgelände als Wald dargestellt. Zur Wahrung des bauplanungsrechtlichen Entwicklungsgebots ist parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Nach der Durchführung der ersten Beteiligungsschritte (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung) hat der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Umwelt und Landwirtschaft hat in ihrer Sitzung am 29.02.2024 die Bauleitplanentwürfe gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligungen beschlossen.

Mit der Einstellung der Planentwürfe nebst Umweltberichten und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird das Planungsverfahren weitergeführt.

Im Rahmen der Entwurfsoffenlage werden die Bauleitplanentwürfe mit Begründungen und Umweltberichten sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung in der Zeit von Montag, den 06.05.2024 bis einschließlich Freitag, den 07.06.2024 im Internet veröffentlicht und liegen im Bauamt der Gemeindeverwaltung Beselich aus.

Ergänzend zur Einstellung der Planunterlagen auf dem zentralen Internetprotal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de und auf der Homepage der Gemeinde Beselich (www.beselich.de"Aktuelles"Öffentliche Bekanntmachungen) stellen wir als zusätzlichen Service die Auslegungsdokumente hier zur Einsichtnahme bereit.

Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Gemeinde Beselich. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Bauamt der Gemeindeverwaltung, Steinbacher Straße 10, 65614 Beselich).

 




Übersichtskarte:

Quelle: geoportal hessen.de



240424_4II Unterlagen BES Holz
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