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Bauleitplanung der Gemeinde Beselich

Bebauungsplan „Auf dem Acker“, 4. Änderung und 1. Ergänzung

Offenlage des Planentwurfs



Zur Schaffung von zusätzlichen Kindergartenplätzen in Obertiefenbach soll in der Kinderkrippe Bärenhöhle in der Pfarrer-Heyer-Straße ein Gruppenraum angebaut werden. Der Anbau führt dazu, dass die im Bebauungsplan „Auf dem Acker“ festgesetzte überbaubare Fläche überschritten wird. Ferner werden durch die Erweiterung bisher als Ausgleichsflächen festgesetzte Grundstücke in die Nutzung einbezogen sowie ehemalige Straßengrundstücke, die außerhalb des Plangebiets des Bebauungsplanes liegen.

Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen wird zum bestehenden Bebauungsplan ein Änderungs- und Ergänzungsplan erforderlich. Die Erweiterung des Bestandsgebäudes im Geltungsbereich des bestehenden und umgesetzten Bebauungsplanes wird als Maßnahme der Innenentwicklung / Nachverdichtung bewertet und die Anwendungsvoraussetzungen für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden kann (§ 13a BauGB) werden als gegeben angesehen.

Für die bisher als Ausgleichsflächen festgesetzten Grundstücksteile kann ein Ersatz in Form entsprechender Flächenbereitstellungen oder über das Ökokonto erforderlich werden.

Die Gemeindevertretung Beselich hat in ihrer Sitzung am 26.09.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Änderungs- und Ergänzungsplans gefasst. Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Umwelt und Landwirtschaft hat in ihrer Sitzung am 29.02.2024 den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und die Durchführung des förmlichen Öffentlichkeits- und Beteiligungsverfahrens im beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Auf dem Acker“, 4. Änderung und 1. Ergänzung wird mit Begründung in der Zeit von Montag, den 06. Mai 2024 bis einschließlich Freitag, den 07. Juni 2024 im Internet veröffentlicht und im Bauamt der Gemeindeverwaltung Beselich öffentlich ausgelegt.

Ergänzend zur Einstellung der Planunterlagen auf dem zentralen Internetprotal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de und auf der Homepage der Gemeinde Beselich (www.beselich.deAktuellesÖffentliche Bekanntmachungen) stellen wir als zusätzlichen Service die Auslegungsdokumente hier zur Einsichtnahme bereit.

Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Gemeinde Beselich. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Bauamt der Gemeindeverwaltung, Steinbacher Straße 10, 65614 Beselich).


 




Übersichtskarte:

Quelle: geoportal hessen.de



_4II Unterlagen TÖB BES Aufm Acker
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