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Bauleitplanung der Gemeinde Weinbach Bebauungsplan „Festgelände Freienfels“ (In der Neuwiese) mit Änderung des Flächennutzungsplans

Das Gelände „In der Neuwiese“ in Freienfels wird als Festplatz- und Veranstaltungsgelände für unterschiedliche Aktivitäten genutzt. Regelmäßiger Höhepunkt im Jahreskalender sind die „Freienfelser Ritterspiele“, die zu den ältesten und größten Mittelalterveranstaltungen in ganz Deutschland zählen. Das Gelände ist über den Bebauungsplan „In der Neuwiese“ - tlw. Flur 1 der Gemeinde Weinbach aus dem Jahr 1985 als Gewerbegebiet festgesetzt. Die ausgeübten Nutzungen sind seit einigen Jahren immer wieder Gegenstand genehmigungsrechtlicher Verfahren und von Abstimmungen mit Fachbehörden. Mit der Überplanung des Gebiets wird das Gelände neu erfasst und die zulässigen Nutzungen neu definiert. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der entsprechenden Flächennutzungsplanänderung wird eine neue, aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechende Rechtsgrundlage für die Nutzung des Geländes geschaffen.

Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen und nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie fachlicher Abstimmungen hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 11.07.2024 die Planentwürfe gebilligt und die Durchführung der förmlichen Beteiligungsverfahren beschlossen.

Mit der Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet werden die Planaufstellungsverfahren fortgeführt (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB, Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB). Die Beteiligungsunterlagen sind in der Zeit von Montag, 02.09.2024 bis einschließlich Freitag, 04.10.2024 in das Internet eingestellt und liegen im Bauamt der Gemeindeverwaltung in Weinbach aus. Ergänzend zur Einstellung der Planunterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de und auf der Homepage der Gemeinde (www.gemeinde-weinbach.de/rathaus-politik/bebauungsplaene/ stellen wir als zusätzlichen Service die Auslegungsdokumente hier zur Einsichtnahme bereit.

Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Gemeinde Weinbach. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauwesen@weinbach.de), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Bauamt der Gemeindeverwaltung, Elkerhäuser Straße 17, 35796 Weinbach).

 


 


Übersichtskarte:




Quelle: geoportal hessen.de






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