Die Gemeinde Heblos hat im Jahr 1969 einen Bebauungsplan zur Ausweisung von Gebieten zur gewerblichen Nutzung aufgestellt. Unter den städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen der Gemeinde Heblos waren die Gewerbegebiete für die örtliche Entwicklung als erforderlich anzusehen, um ansiedlungswilligen Betrieben Bauflächen anbieten zu können. Heute sind diese Gewerbeflächen nicht mehr erforderlich und als konfliktfördernd zu bewerten. Sie sind auch nicht mehr mit geltenden Anforderungen zu vereinen. In den letzten Jahren und Jahrzehnten hat auf der Basis der geltenden planerischen Rahmenbedingungen und auf Grundlage des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauterbach eine andere auf das gesamte Stadtgebiet bezogene Gewerbegebietsentwicklung stattgefunden. Ziel des Aufhebungsverfahrens ist es, als Teil der städtebaulichen Neuausrichtung der gewerblichen Entwicklung in der Stadt Lauterbach eine ungeordnete Fehlentwicklung zu vermeiden. Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes, der in unmittelbarer Nachbarschaft zu Wohngebieten uneingeschränkte Gewerbenutzung ermöglicht, werden Immissionskonflikte und Sicherheitskonflikte vermieden und die Planung aus dem Jahr 1969 an die geltenden Ziele der Raumordnung angepasst
Mit der Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet werden die Planaufstellungsverfahren fortgeführt (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB, Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB). Die Beteiligungsunterlagen sind in der Zeit von Montag, 23.09.2024 bis einschließlich Freitag, 25.10.2024 in das Internet eingestellt und liegen im Bauamt der Stadtverwaltung in Lauterbach aus. Ergänzend zur Einstellung der Planunterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de und auf der Homepage der Stadt (https://www.lauterbach-hessen.de/) stellen wir als zusätzlichen Service die Auslegungsdokumente hier zur Einsichtnahme bereit.
Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Stadt Lauterbach. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (arne.doepker@lauterbach-hessen.de), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Bauamt der Stadtverwaltung, Marktplatz 14 in 36341 Lauterbach).
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Quelle: geoportal hessen.de
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