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Bauleitplanung der Stadt Lich - Bebauungsplan Nr. 30A „Unter dem Weinberg / Die Wurstäcker - Teil II“, Neuaufstellung

Offenlage des Planentwurfs


Im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung des Bebauungsplans Nr. 30 „Unter dem Weinberg / Die Wurstäcker – Teil II“ (1996) wurde die schwebende Unwirksamkeit des Bebauungsplans festgestellt. Allgemeines Ziel der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 30A „Unter dem Weinberg / Die Wurstäcker – Teil II“ ist die Beseitigung der rechtsfehlerhaften Inhalte (nicht umsetzbare Ausgleichsflächen und -maßnahmen und Korrektur bestehender Ausgleichsfestsetzungen aus dem Bebauungsplan Nr. 30 aus dem Jahr 1996), die Integration der Änderungspläne aus den Jahren 2002, 2003, 2006, sowie die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nachverdichtung und Optimierung der Nutzungen im Plangebiet. Insgesamt erfolgt eine Optimierung des bauplanungsrechtlichen Innenbereiches, so dass die Änderung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) vorgenommen werden kann. Aufgrund der hervorgehobenen Bedeutung der Umweltbelange in diesem Verfahren wurde ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erarbeitet.

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 10.07.2024 den Beschluss zur Aufstellung der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 30A „Unter dem Weinberg / Die Wurstäcker - Teil II“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird mit Veröffentlichung am 15.08.2024 bekannt gemacht.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 30A „Unter dem Weinberg / Die Wurstäcker - Teil II“, Neuaufstellung wird mit Begründung in der Zeit von Montag, den 19.08.2024 bis einschließlich Freitag, den 20.09.2024 im Internet veröffentlicht.

Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.

Die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die Homepage der Stadt Lich abgerufen werden (https://www.lich.de/stadtentwicklung/flaechennutzungsplan-bebauungsplaene/aktuelle-bauleitplanverfahren/offenlagen).

Ergänzend wird der Planentwurf mit Begründung in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Lich, Unterstadt 1, 35423 Lich, (Fachbereich Bauservice, 2. Stock, Zimmer 309-310), öffentlich ausgelegt.

Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Stadt Lich. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Stadt gesendet werden (Bauamt der Stadtverwaltung, Unterstadt 1, 35423 Lich).


 




Übersichtskarte:




Quelle: geoportal hessen.de






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