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Bauleitplanung der Stadt Seligenstadt

Bebauungsplan Nr. 63 „Gewerbegebiet südlich der Dudenhöfer Straße“, 1. Änderung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit


Offenlage des Planentwurfs


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Seligenstadt hat in ihrer Sitzung am 07.09.2020 die 1. Änderung des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 63 „Gewerbegebiet südlich der Dudenhöfer Straße“ beschlossen. Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 15.11.2003. Er setzt Gewerbeflächen, Verkehrs- und Grünflächen, sowie eine kleinere landwirtschaftliche Fläche und ein Dorfgebiet fest.


Da sich die städtebaulichen Rahmenbedingungen geändert haben, bedarf der vorhandene Bebauungsplan teilweise einer städtebaulichen Neuordnung. Zur Berücksichtigung der Planungen für ein neues Wohngebiet im südöstlichen Anschluss an das Gewerbegebiet werden die Verkehrsführungen aneinander angepasst. Das Wohngebiet wird über zwei Straßen mit dem Gewerbegebiet verbunden. Um den Bedarf an sozialer Infrastruktur zu decken, soll eine kleinere Fläche von ca. 0,9 ha als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen werden.


Durch die Aufgabe eines Landwirtschaftsbetriebes im nördlichen Bereich des Plangebietes wird die Fläche städtebaulich und planungsrechtlich neu geregelt.

Die Änderungen steht im Einklang mit der Zielsetzung des Bebauungsplanes und wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren wird von einer Umweltprüfung abgesehen.


Gemäß der Richtlinie für die vorgezogene Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung der Stadt Seligenstadt wird eine frühzeitige Bürgerbeteiligung unter Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt.


Formell ist die Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Offenbach Post veröffentlicht, auf die wir an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen. Die Beteiligungsunterlagen liegen in der Zeit von Montag, 13.12.2021 bis einschließlich Donnerstag, 30.12.2021 im Rathaus in Seligenstadt aus.


Gleichzeitig sind die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Seligenstadt eingestellt. Ergänzend stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit.


Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Stadt Seligenstadt, Amt für Stadtentwicklung, Marktplatz 1, 63500 Seligenstadt.



Übersichtskarte:

Quelle: www.geoportal.hessen.de

SeligenstadtGE
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