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Bauleitplanung im Marktflecken Mengerskirchen
Bebauungsplan „Lämmergärten, 6. Änderung“
Der bestehende NORMA-Lebensmittelmarkt in Mengerskirchen soll erweitert werden.
Das Vorhaben ist auf der Grundlage des gültigen Bebauungsplanes nicht genehmigungsfähig. Die Erweiterung des Marktes steht im Einklang mit den städtebaulichen Zielsetzungen der Gemeinde, bestehende Versorgungsstrukturen zu erhalten und den vor Ort ansässigen Anbietern möglichst flexible Entwicklungsperspektiven zu geben.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen soll der Bebauungsplan „Lämmergärten“ geändert werden. Den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens hat die Gemeindevertretung Mengerskirchen am 30.11.2021 gefasst.
Nach Ausarbeitung des Änderungsplanes wird nun das gesetzliche Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt, die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
Die Öffentlichkeit wird in Form einer Offenlage in der Zeit von Montag, 23.05.2022 bis einschließlich Mittwoch, 22.06.2022 beteiligt.
Ergänzend zur förmlichen Auslegung der Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung und auf der Homepage des Marktfleckens Mengerskirchen stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Gemeindeverwaltung Mengerskirchen, Schlossstraße 3, 35794 Mengerskirchen.
Übersichtskarte:

Quelle: www.geoportal.hessen.de