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Bauleitplanung im Marktflecken Weilmünster

Bebauungsplan „Alter Bahnhof“


Ziel der städtebaulichen Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines Mehrgenerationenplatzes zu schaffen.


Nach der Durchführung der ersten Beteiligungsschritte (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung) wird das Planaufstellungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes weitergeführt. Die Gemeindevertretung Weilmünster hat in ihrer Sitzung am 02.05.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und die Durchführung der Offenlage beschlossen.


Zu der Planung liegen als umweltbezogene Informationen der Umweltbericht zum Bebauungsplan sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und umweltbezogene Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung vor (Regierungspräsidium Gießen, Landkreis Limburg-Weilburg, Landesamt für Denkmalpflege).


Inhaltlich befassen sich die umweltbezogenen Stellungnahmen mit den Anforderungen an die Umweltprüfung, den Wasser-, Boden- und Immissionsschutz, den Denkmalschutz und an den Artenschutz. Zur sachgerechten Behandlung der Stellungnahme zum Natur- und Artenschutz wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt und in die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen in die Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgenommen. Weitere fachliche Untersuchungen oder besondere technische Verfahren waren nicht erforderlich.


Die Öffentlichkeit wird in Form einer Offenlage in der Zeit von Montag, 23.05.2022 bis einschließlich Mittwoch, 22.06.2022 beteiligt.


Ergänzend zur förmlichen Auslegung der Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung und auf der Homepage des Marktfleckens Weilmünster stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit.


Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Gemeindeverwaltung Weilmünster, Rathausplatz 8, 35789 Weilmünster.



Übersichtskarte:

Quelle: www.geoportal.hessen.de

Bhf_Weilmünster
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