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Bauleitplanung im Marktflecken Weilmünster
Bebauungsplan „Auf Stein“
Ziel der städtebaulichen Planung ist es,
zusätzliche Gewerbeflächen für die Neuansiedlung von Unternehmen auszuweisen,
im Bereich des bestehenden Gewerbegebiets zur Schaffung von Erweiterungsflächen für ansässige Betriebe Gewerbeflächen zu arrondieren - teilweise umgesetzte Entwicklungen nachvollziehend,
Freiflächennutzungen als Bestandteile des neu zu ordnenden Gebietsrandes zum Außenbereich planungsrechtlich zu regulieren.
Nach der Durchführung der ersten Beteiligungsschritte (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung) wird das Planaufstellungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes weitergeführt. Die Gemeindevertretung Weilmünster hat in ihrer Sitzung am 28.06.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und die Durchführung der Offenlage beschlossen.
Aufgrund der Aufgabe eines Landwirtschaftsbetriebes im nördlichen Bereich des Plangebietes wird die Fläche städtebaulich und planungsrechtlich neu geregelt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Auf Stein“, 4. Änderung und 1. Ergänzung wird mit Begründung, Umweltbericht, artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von Montag, den 11. Juli 2022 bis einschließlich Mittwoch, den 12. August 2022 öffentlich ausgelegt.
Zu der Planung liegen als umweltbezogene Informationen der Umweltbericht zum Bebauungsplan sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, ein Ausgleichskonzept und umweltbezogene Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung vor (Regierungspräsidium Gießen, Landkreis Limburg-Weilburg).
Inhaltlich befassen sich die umweltbezogenen Stellungnahmen mit den Anforderungen an die Umweltprüfung, den Wasser-, Boden- und Immissionsschutz und an den Artenschutz. Zur sachgerechten Behandlung der Stellungnahme zum Natur- und Artenschutz wurden ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie ein Ausgleichskonzept erstellt und in die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen in die Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgenommen. Weitere fachliche Untersuchungen oder besondere technische Verfahren waren nicht erforderlich.
Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Ergänzend zur förmlichen Auslegung der Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung und auf der Homepage des Marktfleckens Weilmünster stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Gemeindeverwaltung Weilmünster, Rathausplatz 8, 35789 Weilmünster.
Übersichtskarte:

Quelle: www.geoportal.hessen.de