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Bauleitplanung in Bad Camberg
Aktualisiert: 4. Aug. 2022
"Gewerbegebiet 9 + 10" 1. Ergänzung
Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg
Bebauungsplan „Gewerbegebiet 9 + 10“ 1. Erweiterung mit Änderung des Flächennutzungsplanes
Frühzeitige Offenlage des Planentwurfs
Das Unternehmen HACA Leitern hat im Anschluss an seine heute genutzten Betriebsflächen weitere Flächen im Eigentum, die im Zuge des Flurneuordnungsverfahrens für den Bau den neuen B 8-Umgehungsstraße neu eingeteilt werden. Durch die Grundstücksneuordnung werden die Zuschnitte der heutigen Grundstücke und deren Lage im Raum verändert. Die Flächen des Unternehmens liegen zwischen dem Gewerbegebiet mit den Betriebsgrundstücken und der Trasse der neuen B 8. Es ist das Ziel des Unternehmens, die in seinem Eigentum stehenden und derzeit landwirtschaftlich und zur Pferdehaltung genutzten Flächen für zukünftige Betriebserweiterungen zu sichern und Baurecht zu erhalten.
Städtebaulich stellen die in Rede stehenden Flächen einen Lückenschluss zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet und der Trasse der neuen B 8 dar. Mit der Planung wird das bestehende Gewerbegebiet ergänzt und dem ansässigen Unternehmen am Betriebsstandort die Möglichkeit zur Erweiterung seiner Produktionskapazitäten gegeben.
Den Aufstellungsbeschluss für die Ergänzung des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplanes hat die Stadtverordnetenversammlung in Ihrer Sitzung am 10.02.2022 gefasst.
Formell ist die Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Bad Camberg veröffentlicht, auf die wir an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen. Die Beteiligungsunterlagen liegen in der Zeit von Montag, 04.07.2022 bis einschließlich Freitag, 05.08.2022 im Rathaus in Bad Camberg aus.
Gleichzeitig sind die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Bad Camberg eingestellt. Ergänzend stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Stadt Bad Camberg, Am Amthof 15, 65520 Bad Camberg.
Der vorläufige Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die in der nachstehenden Darstellung abgegrenzten Flächen. Änderungen können sich u.a. aus den Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren ergeben. Maßgeblich ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs für die Beschlussfassung über den Bebauungsplan.
Übersichtskarte:

Quelle: geoportal hessen.de