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Gemeinde Ehringshausen Bebauungsplan OT Dillheim Nr. 4 „Ober den Gräben“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes - Frühzeitige Beteiligungen

Ein in der Herborner Straße 21 in Ehringshausen ansässiges feinmechanisches Unterneh-men, produziert Beschichtungsanlagen für Telekommunikationsanlagen. Zur Sicherstellung einer notwendigerweise hohen Produktqualität sind für den Unternehmensstandort Flächen erforderlich, auf denen die Produktionsanlagen so gebaut werden können, dass eine schwingungsfreie Fertigung durch die hochpräzisen Maschinen möglich ist. Dies ist am Bestandsstandort in der Herborner Straße (B 277) mit ihrem großen Verkehrsaufkommen nicht mehr gewährleistet. Die Fehlerquote der Produkte und Produktionsausfälle nimmt in einem wirtschaftlich nicht mehr tragfähigen Maß zu.

Nach längerer Suche und Bemühen konnte die die Inhaberfamilie Grundstücke im unmittelbaren Anschluss an die Siedlungslage nördlich an Dillheim angrenzend sichern. Der Firmenneubau ist gleichzeitig Teil eines Modellvorhabens für ein integratives Wohnprojekt. Das Wohnprojekt sieht eine barrierefrei gestaltete Wohnanlage für Mehrgenerationenwohnen mit Biogärtnerei für eine weitgehende Selbstversorgung vor. Die Nutzungsmischung ist in sich und gegenüber der Bestandsnutzung verträglich, weil das Unternehmen im planungsrechtlichen Sinne als „das Wohnen nicht wesentlich störend“ anzusehen ist. Das Projekt ist als Modellvorhaben angelegt und beispielgebend für andere Mischnutzungen in der städtebaulichen Entwicklung.

Die Gemeindevertretung Ehringshausen hat am 09.06.2022 den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

In der Zeit von Montag, 16.09.2024 bis einschließlich Freitag, 18.10.2024 wird zu der Planung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Ehringshausen wiesen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden die Vorentwürfe des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung im Bauamt der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme bereitgehalten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.

Gleichzeitig sind die Planunterlagen auf der Homepage der Gemeinde Ehringshausen eingestellt (www.ehringshausen.de/rathaus-politik/bauen/bebauungsplaene-im-verfahren). Ergänzend stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Beteiligungsfrist zur Einsichtnahme bereit.

Der vorläufige Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die in der nachstehenden Darstellung abgegrenzten Flächen. Änderungen können sich u.a. aus den Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren ergeben. Maßgeblich ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs für die Beschlussfassung über den Bebauungsplan.

 


 


Übersichtskarte:




Quelle: geoportal hessen.de






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