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Stadt Dieburg Bebauungsplan Nr. 99 „Wohngebiet und Gärten am Messeler Weg“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes Frühzeitige Beteiligungen

Aktualisiert: 16. Juli


Die Stadt Dieburg plant die Ausweisung eines ca. 0,8 ha großen Wohngebiets im Nordwesten des Stadtgebiets am Messeler Weg. Weiterer Planungsbestandteil ist die Festsetzung von Grünflächen für die Bereitstellung privat genutzter Gärten.

Den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplanes hat die Stadtverordnetenversammlung in Ihrer Sitzung am 15.07.2021 gefasst. Nach verschiedenen fachlichen Vorprüfungen und Diskussionen über Planungsvarianten wird in der Zeit von Montag, 08.07.2024 bis einschließlich Freitag, 09.08.2024 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Formell ist die Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Dieburg, dem Dieburger Anzeiger, veröffentlicht, auf die wir an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen.

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden die Vorentwürfe des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung im Fachbereich Bauen der Stadt Dieburg im Rathaus, Markt 4 in 64807 Dieburg, im genannten Zeitraum während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Gleichzeitig sind die Planunterlagen auf der Homepage der Stadt Dieburg eingestellt. Ergänzend stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Beteiligungsfrist zur Einsichtnahme bereit.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Stadt Dieburg, Markt 4 in 54807 Dieburg.

Der vorläufige Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die in der nachstehenden Darstellung abgegrenzten Flächen. Änderungen können sich u.a. aus den Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren ergeben. Maßgeblich ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs für die Beschlussfassung über den Bebauungsplan.


 




Übersichtskarte:




Quelle: geoportal hessen.de






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