Seligenstadt - Bebauungsplan „Südring“
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Bebauungsplan Nr. 89 „Südring“ – Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Westlich der Zellhäuser Straße im Süden der Stadt“ in Seligenstadt
Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1964 setzt als Art der baulichen Nutzung Reines Wohngebiet, Allgemeines Wohngebiet und Mischgebiet fest.
Ziel der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ist die Sicherung einer nachhaltigen städtebaulichen Innenentwicklung in Verbindung mit einer dem Wohl der Allgemeinheit dienenden Bodennutzung. Weiterhin sollen durch eine verträgliche Nachverdichtung in diesem bebauten Bereich zusätzlicher Wohnraum geschaffen und die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigt werden. Ferner ist das Ziel der Planung die Anpassung der alten Festsetzungen an die aktuellen Gesetzesgrundlagen und künftige städtebauliche Herausforderungen. Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung aufgestellt.