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Wetzlar - Teilüberplanung der Ortslage Naunheim

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Stadt Wetzlar, Stadtteil Naunheim
Bebauungsplan Nr. 16
„Südlich Wetzlarer Straße und Waldgirmeser Straße“

Vorhaben im Planbereich werden bislang nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) beurteilt.
Die bisher städtebaulich nicht geregelte Entwicklung in Verbindung mit zunehmenden Anfragen für eine Bebauung von Grundstücksfreiflächen macht die Aufstellung des Bebauungsplanes zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung erforderlich.
Ziel der Planung ist es, eine maßvolle Nachverdichtung zu ermöglichen und innerörtliche Freiflächenstrukturen zu erhalten.
Hervorgehobene Themen in der Abwägung sind private Belange von Grundstückseigentümer und immissionsschutzfachliche Anforderungen.

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