BETEILIGUNGSVERFAHREN
Gemeinde Buseck, Änderungs-Bebauungsplan Nr. 2.28
„Wohneinheiten Teilbereich Alten Buseck“
Durchführung Beteiligungsverfahren
In den letzten Jahren sind in der Ortslage von Alten-Buseck verschiedentlich Gebäude er-richtet worden, die aufgrund ihrer großen Zahl von Wohnungen und der punktuell hohen Siedlungsdichte zu negativen städtebaulichen Auswirkungen und sozialen Spannungen ge-führt haben.
Um einer weiteren übermäßigen Verdichtung vorzubeugen hat die Gemeindevertretung Buseck beschlossen, die rechtskräftigen Bebauungspläne in Alten-Buseck, in denen für Wohngebäude die maximale Zahl der zu zulässigen Wohngebäude nicht bzw. nicht eindeutig festgesetzt ist, zu ändern.
Ziel und Inhalt des Änderungsplanes ist die Aufnahme einer klarstellen Festsetzung zur Zahl zulässiger Wohnungen in den in seinem Geltungsbereich liegenden Grundstücke. Alle anderen Festsetzungen bleiben unberührt, insbesondere die Bestimmungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung und zu den Grundflächen, die überbaut werden dürfen, sind nicht Gegenstand des Änderungsverfahrens.
Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung des Bebauungsplanes nicht berührt, die Aufstellung des Änderungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem Änderungs-Bebauungsplan Nr. 2.28 „Wohneinheiten Teilbereich Alten Buseck“ wird in Form der Offenlage des Planentwurfs und seiner Begründung in der Zeit von Montag, den 20. November 2023 bis einschließlich Freitag, den 22. Dezember 2023 durchgeführt.
Formell ist die Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Buseck veröffentlicht, auf die wir an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen. Die Planunterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde und im zentralen Internetportal des Landes Hessen eingestellt. Ergänzend stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre bitte an die Gemeinde Buseck, Ernst-Ludwig-Straße 15, 35418 Buseck.
Der vorläufige Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die in der nachstehenden Darstellung abgegrenzten Flächen. Änderungen können sich u.a. aus den Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren ergeben. Maßgeblich ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs für die Beschlussfassung über den Bebauungsplan.
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Übersichtskarte:

Quelle: geoportal.hessen.de
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Gemeinde Sinn
Bebauungsplan „Storchenweg“, 1. Änderung
Durchführung Beteiligungsverfahren
Für das im Storchenweg in Sinn bestehende Seniorenheim sind im Bebauungsplan „Storchenweg“ über die textlichen Festsetzungen Erweiterungsoptionen geöffnet worden, in dem für einige Grundstücke Bebauung allein zum Zweck der Erweiterung des Seniorenheims als zulässige Nutzung bestimmt ist. Im Übrigen setzt der Bebauungsplan Allgemeines Wohngebiet fest.
Die Erweiterungen des Heims wurden anders als ursprünglich vorgesehen realisiert. Für neue Erweiterungen sind die über den Bebauungsplan „reservierten“ Grundstücke nach heute anzulegenden Maßstäben nicht mehr nutzbar und sollen für eine allgemeine Wohnbebauung geöffnet werden.
Als Rechtsgrundlage für die Öffnung der Nutzungsmöglichkeiten ist eine Änderung des Bebauungsplanes mit Streichung der entsprechenden textlichen Festsetzung erforderlich.
Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung des Bebauungsplanes nicht berührt, die Aufstellung des Änderungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Storchenweg“, 1. Änderung mit Begründung in der Zeit von Dienstag, den 13. November 2023 bis einschließlich Freitag, den 15. Dezember 2023 während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Rathaus Jordanstraße 2 in 35764 Sinn, öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Formell ist die Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Sinn veröffentlicht, auf die wir an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen. Mit der öffentlichen Auslegung sind die Planunterlagen auf der Homepage der Gemeinde und im zentralen Internetportal des Landes Hessen eingestellt. Ergänzend stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre bitte an die Gemeinde Sinn unter der o.a. Adresse.
Der vorläufige Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die in der nachstehenden Darstellung abgegrenzten Flächen. Änderungen können sich u.a. aus den Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren ergeben. Maßgeblich ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs für die Beschlussfassung über den Bebauungsplan.
Übersichtskarte:

Quelle: geoportal.hessen.de
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Stadt Bad Camberg
Bebauungsplan „Oehlkaut“, mit Änderung des Flächennutzungsplanes
Frühzeitige Beteiligungen
Für die Flächen südlich der bestehenden Rastanlage Bad Camberg an der BAB 3 ist eine funktionale Ergänzung durch ein Verkehrsdienstleistungszentrum geplant. Kern des Vorhabens ist der Bau eines E-Ladeparks mit Schnellladestationen, Tankstellen für neue Energieformen (Wasserstoff, und LNG - Liquified Natural Gas, CNG - Compressed Natural Gas, LPG - Liquified Petroleum Gas = „Autogas“), LKW-Stellplätze, Gastronomie (Bäckerei/Café), „Truckershop“ (Bedarf für Reise- und Berufsverkehr) sowie eventuell ein Hotel.
Die Initiative für das Projekt geht von einem privaten Vorhabenträger aus. Das Vorhaben ist für die Stadt Bad Camberg als Kurstadt und Klimakommune von grundlegender Bedeutung. Es leistet einen Beitrag zum notwendigen Übergang zu einer emissionsfreien Mobilität. Zudem ist auch Bad Camberg von dem bekannten Mangel an LKW-Stellplätzen unmittelbar betroffen, innerstädtische Straßen und die Gewerbegebiete werden zunehmend von LKW aufgesucht - mit den entsprechenden Folgen durch Lärm- und Luftbelastungen und andere Verschmutzungen. Das Vorhaben schafft hier Abhilfe.
Den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplanes hat die Stadtverordnetenversammlung in Ihrer Sitzung am 04.07.2023 gefasst.
Formell ist die Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Bad Camberg veröffentlicht, auf die wir an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen. Die Beteiligungsunterlagen liegen in der Zeit von Montag, 21.08.2023 bis einschließlich Freitag, 22.09.2023 im Rathaus in Bad Camberg aus.
Gleichzeitig sind die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Bad Camberg eingestellt. Ergänzend stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Stadt Bad Camberg, Am Amthof 15, 65520 Bad Camberg.
Der vorläufige Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die in der nachstehenden Darstellung abgegrenzten Flächen. Änderungen können sich u.a. aus den Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren ergeben. Maßgeblich ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs für die Beschlussfassung über den Bebauungsplan.
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Quelle: geoportal.hessen.de
Stadt Dillenburg
Bebauungsplan „Isabellenhütte“, 2. Änderung mit Änderung des Flächennutzungsplanes
Offenlagen der Planentwürfe (§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch)
Das Unternehmen Isabellenhütte Heusler GmbH & Co. KG vereint in drei Unternehmensbereichen die Forschung, Entwicklung und Produktion von Präzisionsmesstechnik, Präzisionslegierungen und Präzisions- und Leistungswiderständen. Der Standort am Eibacher Weg hat eine lange industrielle Geschichte. Bereits der frühe Vorläufer des Unternehmens, die Kupferhütte auf der Nanzenbach, wurde 1482 erstmals urkundlich erwähnt. Den Namen Isabellenhütte trägt das Unternehmen seit 1728, es ist seit 1827 im Besitz der namensgebenden Familie Heusler.
Im Zuge der langfristigen Sicherung des Unternehmensstandortes standen und stehen am Standort weitere Investitionen in die Umorganisation der Betriebsabläufe auf den Unternehmensgrundstücken an.
Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplans „Isabellenhütte“ und der Flächennutzungsplanänderung ist es, die bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für eine intensivere Ausnutzung des Firmengeländes der Isabellenhütte zu schaffen, um eine optimierte Ausnutzung der Grundstücksflächen am Stammsitz des Unternehmens zu ermöglichen.
Nach der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung werden die Offenlagen der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes durchgeführt. Ergänzend zur Auslegung der Planunterlagen in der Stadtverwaltung und zur offiziellen Einstellung der Unterlagen in das Internet durch die Stadtverwaltung stellen wir hier die Planunterlagen zur Einsichtnahme bereit.
Die Offenlage beginnt am Montag, 31. Juli 2023 und endet mit Ablauf des Freitags, 01. September 2023.
Übersichtskarte:

Quelle: geoportal.hessen.de
Stadt Dillenburg
Bebauungsplan „Östlich der Industriestraße“
Offenlage des Bebauungsplanentwurfs (§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch)
Der Bebauungsplan „Östlich der Industriestraße“ dient dazu, die verbindlichen bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Bebauung noch freier Grundstücke im bestehenden Gewerbegebiet zu schaffen. Nach der Durchführung der ersten Beteiligungsschritte (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung) wird das Aufstellungsverfahren mit dem Entwurf des Bebauungsplanes „Östlich der Industriestraße“ weitergeführt.
Nach der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung wird der Entwurf des Bebauungsplanes öffentlich ausgelegt. Ergänzend zur Auslegung der Planunterlagen in der Stadtverwaltung und zur offiziellen Einstellung der Unterlagen in das Internet durch die Stadtverwaltung stellen wir hier die Planunterlagen zur Einsichtnahme bereit.
Die Offenlage beginnt am Montag, 31. Juli 2023 und endet mit Ablauf des Freitags, 01. September 2023.
Übersichtskarte:

Quelle: geoportal.hessen.de