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BETEILIGUNGSVERFAHREN

Gemeinde Beselich, Ortsteil Heckholzhausen

Bebauungsplan „In den Birken“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, frühzeitige Behördenbeteiligung und Abstimmung mit den Nachbargemeinden

Der Fanfaren-Musikzug 1959 in Heckholzhausen bekam im Jahr 1966 von der Gemeinde im Norden von Heckholzhausen eine Fläche zur Verfügung gestellt, um dort eine Halle als Vereinsheim zu Übungszwecken errichten zu können.

Schon vor dem Bau der Halle diente das Gelände dem Gemeinbedarf und wurde für unterschiedliche Sport- und Freizeitveranstaltungen durch den örtlichen Kindergarten und die Schule, aber auch von Vereinen und privat genutzt. Einrichtungen waren z.B. eine Sprunggrube für Weitsprung, Seilanlagen im Baumbestand (heute wären es „slacklines“). Rasen-/ Wiesenflächen dienten verschiedenen Gruppen- und Mannschaftsspielen.

Im Zuge von Renovierungs- und Ausbauplanungen wurde festgestellt, dass die baulichen Anlagen formell illegal sind, es liegen keine förmlichen Genehmigungen vor. Die Anlagen sind im Außenbereich nicht privilegiert, zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes und eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Die Planung dient insbesondere der Berücksichtigung sozialer und kultureller Bedürfnisse der Bevölkerung sowie von Bedürfnissen von Sport und Freizeit sowie des Bildungswesens. Die genannten unterschiedlichen Nutzergruppen sollen die Einrichtungen auch zukünftig nutzen können. Träger ist der Fanfaren Musikzug Heckholzhausen 1959

Zu der Planung werden die frühzeitigen Beteiligungsverfahren durchgeführt. Ergänzend zur Auslegung der Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung und zur offiziellen Einstellung der Unterlagen in das Internet durch die Gemeinde Beselich stellen wir hier die Planunterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit.

Die Beteiligung beginnt am Montag, 12. Juni 2023 und endet mit Ablauf des Freitag, 14. Juli 2023.

Übersichtskarte:

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Quelle: geoportal.hessen.de

Gemeinde Ehringshausen

Bebauungsplan OT Kölschhausen Nr. 6 „Am Mühlrain“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, frühzeitige Behördenbeteiligung und Abstimmung mit den Nachbargemeinden

Vielerorts sind in den Städten und Gemeinden Sanierungen und bauliche Ertüchtigungen von Feuerwehrhäusern erforderlich geworden, um den aktuellen Anforderungen im Brand- und Katastrophenschutz Rechnung tragen zu können. In der Gemeinde Ehringshausen werden auf der Grundlage des Bedarfs- und Entwicklungsplanes für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe die Schutzbereiche neu geordnet und Einsatzstandorte zusammengefasst.

Für den neuen Schutzbereich Nord der Gemeinde Ehringshausen ist der Neubau eines Feuerwehrhauses erforderlich geworden. Der ausgewählte Standort an der Brunnenstraße in Kölschhausen liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Zur Schaffung der Genehmigungsgrundlagen sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Zu der Planung werden die frühzeitigen Beteiligungsverfahren durchgeführt. Ergänzend zur Auslegung der Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung und zur offiziellen Einstellung der Unterlagen in das Internet durch die Gemeinde Ehringshausen stellen wir hier die Planunterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit.

Die Beteiligung beginnt am Montag, 05. Juni 2023 und endet mit Ablauf des Freitag, 07. Juli 2023.

Übersichtskarte:

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Quelle: geoportal.hessen.de

Gemeinde Ehringshausen

Bebauungsplan OT Breitenbach Nr. 7 „Breitenbach Nord“

Beteiligungsverfahren nach § 13b BauGB

Zur Bereitstellung von Baugrundstücken für den privaten Hausbau im Rahmen der Eigenentwicklung soll in Breitenbach ein kleineres Wohngebiet in zwei Teilbereichen ausgewiesen werden. Das zweigeteilte Plangebiet schließt sich nördlich an die Bebauung in den Straßen „Am Rickersberg“ und „Im Altenbach“ an.

Die Gemeinde Ehringshausen stellt diesen Bebauungsplan als Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung auf.

Die Öffentlichkeit wird in Form einer Offenlage in der Zeit von Montag 05. Juni 2023 bis einschließlich Freitag 07. Juli 2023 beteiligt. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.

Ergänzend zur Auslegung der Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung und zur offiziellen Einstellung der Unterlagen in das Internet durch die Gemeinde Ehringshausen stellen wir hier die Planunterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit.

Übersichtskarte:

Karte_EHR Breitenbach Nord.jpg

Quelle: geoportal.hessen.de

Gemeinde Hardheim

Bebauungsplan „Würzburger Straße“

Offenlage des Planentwurfs (§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch)

Städtebauliche Zielsetzung der Gemeinde Hardheim ist es, den städtebaulichen Innenbereich funktional zu stärken und damit die Attraktivität des Ortskernes als Stätte für Einkaufen, Wohnen, Aufenthalt und Begegnung zu steigern. Der Bebauungsplan ist Bestandteil dieser Entwicklungsstrategie und bildet die Basis für die Rückholung eines Lebensmittelmarktes aus einer städtebaulichen Randlage in die integrierte Ortslage hinein.

Die Planung steht inhaltlich im Einklang mit der geplanten Revitalisierung des Erfaparks im Ortszentrum. (Bebauungsplan „Sanierung Hofacker B II“, 1. Änderung).

Der für die städtebauliche Entwicklung vorgesehene Bereich ist Teil des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, das Vorhaben ist jedoch nicht nach § 34 BauGB zu beurteilen. Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen wird der Bebauungsplan „Würzburger Straße“ aufgestellt.

Nach der Beschlussfassung des Gemeinderats wird die Offenlage des Bebauungsplanes durchgeführt. Ergänzend zur Auslegung der Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Hardheim und zur offiziellen Einstellung der Unterlagen in das Internet durch die Gemeindeverwaltung stellen wir hier die Planunterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit.

Die Offenlage beginnt am Montag, 22 Mai 2023 und endet mit Ablauf des Freitags, 30. Juni 2023.

Übersichtskarte:

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Quelle: geoportal.hessen.de

Gemeinde Hardheim

Bebauungsplan „Sanierung Hofacker B II“, 1. Änderung

Offenlage des Planentwurfs (§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch)

In den zurückliegenden Jahren wurden im Erfapark und seinem Umfeld verschiedene Nutzungen aufgegeben. Seitdem ist eine Zunahme von Leerständen und Mindernutzungen im Zentrum vom Hardheim zu beobachten.

Die städtebauliche Zielsetzung der Gemeinde Hardheim ist es, den zentralen Ortskernbereich zu beleben und die Entstehung von Nutzungsbrachen zu verhindern sowie die Wiederbelegung von Leerständen zu unterstützen um ein lebendiges Ortszentrum zu erhalten und zu stärken. Die Ansiedlung zentraler Angebote sowie die Umsiedlung von zentrenrelevanten Nutzungen und Einrichtungen dient der Belebung des zentralen Versorgungsbereichs der Gemeinde mit der Nutzungsmischung aus Verwaltung, Einzelhandel, Gewerbe, Dienstleistungen, Gastronomie und Wohnen.

Für den Erfapark und sein Umfeld gilt der Bebauungsplan „Sanierung Hofacker B II“ aus dem Jahr 1988. Die vorgesehenen Maßnahmen, die mit einer Erweiterung der Bauflächen in dem Planbereich einhergehen, können auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes nicht genehmigt werden. Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die vorgesehene Entwicklung im Ortskern ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Nach der Beschlussfassung des Gemeinderats wird die Offenlage des Änderungsplanes zum Bebauungsplan durchgeführt. Ergänzend zur Auslegung der Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Hardheim und zur offiziellen Einstellung der Unterlagen in das Internet durch die Gemeindeverwaltung stellen wir hier die Planunterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit.

Die Offenlage beginnt am Montag, 22 Mai 2023 und endet mit Ablauf des Freitags, 30. Juni 2023.

Übersichtskarte:

Karte Hardheim Hofacker.jpg

Quelle: geoportal.hessen.de

Gemeinde Sinn

Bebauungsplan „Aufm Beul“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, frühzeitige Behördenbeteiligung und Abstimmung mit den Nachbargemeinden

Vielerorts sind in den Städten und Gemeinden Sanierungen und bauliche Ertüchtigungen von Feuerwehrhäusern erforderlich geworden, um den aktuellen Anforderungen im Brand- und Katastrophenschutz Rechnung tragen zu können. In der Gemeinde Sinn sind die Feuerwehrhäuser in Edingen und Fleisbach mit „rot“ getestet. Die Bestandsprüfung im Zuge der Bedarfs- und Entwicklungsplanung hat gezeigt, dass die beiden Feuerwehrhäuser nicht zukunftsfähig sind. Die räumlichen und technischen Anforderungen können in den Gebäuden nicht dargestellt werden, Neubauten oder Erweiterungen können an den gegebenen Standorten aus Platzgründen nicht realisiert werden.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen werden die Schutzbereiche in der Gemeinde neu geordnet und für die Ortsteile Fleisbach und Edingen ein gemeinsamer Schutzbereich ausgewiesen, der von einem zentral gelegenen, neuen Feuerwehrhaus versorgt wird.

Für den Neubau des Feuerwehrhauses sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Zu der Planung werden die frühzeitigen Beteiligungsverfahren durchgeführt. Ergänzend zur Auslegung der Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung und zur offiziellen Einstellung der Unterlagen in das Internet durch die Gemeinde Sinn stellen wir hier die Planunterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit.

Die Beteiligung beginnt am Montag, 15 Mai 2023 und endet mit Ablauf des Freitag, 23. Juni 2023.

Übersichtskarte:

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Quelle: geoportal.hessen.de

Download Unterlagen:

Stadt Bad Camberg

Bebauungsplan „Gewerbegebiet 9+10“, 1. Ergänzung mit
Änderung des Flächennutzungsplanes

Offenlagen der Planentwürfe (§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch)

Im Westen der Stadt Bad Camberg verläuft in der Nähe zu dem bestehenden Gewerbegebiet verläuft die planfestgestellt Trasse der zum Neubau vorgesehenen B 8. Hier hat unter anderem das Unternehmen HACA Leitern seinen Sitz.

Für Grundstücksflächen zwischen dem heutigen Betriebsgelände und der B 8-Trasse, die im Eigentum des Unternehmens stehen, sollen die bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für eine Innutzungnahme durch die Eigentümer vorbereitet werden.

Die Grundstücke sind eingebunden in das Flurneuordnungsverfahren, das im Zuge des Neubaus für die B 8-Umgehungsstraße notwendigerweise durchgeführt wird. Städtebaulich stellen die in Rede stehenden Flächen einen Lückenschluss zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet und der Trasse der neuen B 8 dar. Die Möglichkeit zur Ausweisung als Gewerbegebiet hat die Stadt Bad Camberg bereits in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Mittehessen 2021 aufgenommen und beantragt.

Nach der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung werden die Offenlagen der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes durchgeführt. Ergänzend zur Auslegung der Planunterlagen in der Stadtverwaltung und zur offiziellen Einstellung der Unterlagen in das Internet durch die Stadtverwaltung stellen wir hier die Planunterlagen während der Auslegungsfrist, vom 15.05. bis 16.06.2023, zur Einsichtnahme bereit.

Übersichtskarten:

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Quelle: geoportal.hessen.de

Marktflecken Villmar

Aufhebung des Bebauungsplans „Kirchstraße“

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und frühzeitige Behördenbeteiligung

Im Ortsteil Langhecke des Marktfleckens Villmar sollen weitere Bauplätze für eine Wohnbebauung geschaffen werden. Dafür ist in der Verlängerung der Straße „Am Schulberg“ die Aufstellung des Bebauungsplanes „Rolzhäuserhoffeld II“ vorgesehen.

Nach den Ergebnissen einer Vorabstimmung der Planung zwischen der Gemeinde und der oberen Landesplanungsbehörde beim Regierungspräsidium Gießen, ist zur Anpassung der städtebaulichen Planung an die Ziele der Raumordnung im Gegenzug zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Rolzhäuserhoffeld II“ die Aufhebung des Bebauungsplanes „Kirchstraße“ in Langhecke erforderlich. Beide Verfahren werden parallel durchgeführt.

 

Die Vorschriften des Baugesetzbuchs gelten für die Aufstellung der Bauleitpläne aber auch für deren Änderung, Ergänzung oder Aufhebung. Aus diesem Grund ist die für die Aufhebung des Bebauungsplanes „Kirchstraße“ das zweistufige Regelverfahren mit Umweltprüfung durchzuführen.

 

Zu der Planung werden in der Zeit vom 03.04.2023 bis zum 05.05.2023 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, die frühzeitige Behördenbeteiligung und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt. In dieser Zeit können zu der Planung Stellungnahmen abgegeben werden.

 

Übersichtskarte:    Lage des Geltungsbereichs des Aufhebungsbereichs Bebauungsplan „Kirchstraße“ in Villmar-Langhecke

VIL Kirchstr. Bild2.jpg

Quelle: geoportal.hessen.de

Download Unterlagen:

Marktflecken Villmar

Bebauungsplan „Rolzhäuserhoffeld II“

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und frühzeitige Behördenbeteiligung

Im Ortsteil Langhecke des Marktfleckens Villmar sollen weitere Bauplätze für eine Wohnbebauung geschaffen werden. Dafür ist in der Verlängerung der Straße „Am Schulberg“ die Ausweisung eines ergänzenden Baugebietes vorgesehen.

Die Entwicklung des Baugebiets erfolgt durch einen privaten Vorhabenträger, mit dem die Gemeinde einen städtebaulichen Vertrag abschließt, in dem die Anforderungen an Erschließung, Vermarktung und die Einhaltung / Umsetzung der sich aus fachgesetzlichen Bestimmungen ergebenden Anforderungen geregelt werden.

 

Im Vorfeld des Verfahrens wurde die Planung durch die Gemeinde mit der oberen Landesplanungsbehörde beim Regierungspräsidium Gießen abgestimmt. Nach den Anforderungen der Regionalplanung ist zur Anpassung der städtebaulichen Planung an die Ziele der Raumordnung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Rolzhäuserhoffeld II“ die Aufhebung des Bebauungsplanes „Kirchstraße“ in Langhecke erforderlich. Beide Verfahren werden parallel durchgeführt.

 

Zu der Planung werden in der Zeit vom 03.04.2023 bis zum 05.05.2023 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, die frühzeitige Behördenbeteiligung und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt. In dieser Zeit können zu der Planung Stellungnahmen abgegeben werden.

 

Übersichtskarte:    Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Rolzhäuserhoffeld II“ in Villmar-Langhecke

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Quelle: geoportal.hessen.de

Download Unterlagen:

Zweckverband interkommunale Zusammenarbeit Sontra-Herleshausen-Nentershausen

Bauleitplanung der Gemeinde Herleshausen

Bebauungsplan „Auf den zwanzig Äckern“

Offenlage des Planentwurfs (§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch)

Vorbereitet über die Festlegungen im Regionalplan Nordhessen und über die Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde ist im Osten der Ortslage von Herleshausen die Entwicklung einer gewerblichen Nutzung mit dem Schwerpunkt Logistik vorbereitet. Mit dem Aufstellungsbeschluss der Verbandsversammlung des „Zweckverbands interkommunale Zusammenarbeit Sontra-Herleshausen-Nentershausen“ (InKomZ) vom Juli 2011, ist die Umsetzung der übergeordneten Planung in einen Bebauungsplan initiiert worden. Für die Gemeinde Herleshausen ist die gewerbliche Weiterentwicklung auch zur Sicherung des Arbeitsplatzangebots von großer Bedeutung. Der Planbereich ist für eine Gewerbenutzung im Logistikbereich mit nutzungsentsprechendem Verkehrsaufkommen, gut geeignet. Das Gebiet ist ohne Ortsdurchfahrt und ohne Berührung von Wohngebieten oder anderen Gebieten mit höherem Schutzanspruch direkt über die Autobahnausfahrt Herleshausen erreichbar (ca. 2 min Fahrzeit).

Die betreffenden Grundstücke sind durch ein Unternehmen für die Entwicklung von Logistik- und Industrieimmobilien für die spätere Bebauung gesichert worden. Die Gebietsentwicklung erfolgt in enger Abstimmung mit der Gemeinde und weiteren örtlichen Akteuren.

In Ihrer Sitzung am 23. Februar 2023 hat die Verbandsversammlung des „Zweckverbands interkommunale Zusammenarbeit Sontra-Herleshausen-Nentershausen“ (InKomZ) den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und die Durchführung der Entwurfsoffenlage beschlossen.

Die Beteiligungsunterlagen liegen in den Rathäusern der Mitgliedskommunen der InKomZ in der Zeit von Donnerstag, 30.03.2023 bis einschließlich Dienstag, 02.05.2023 zur Einsichtnahme aus.

der InKomZ Sontra-Herleshausen-Nentershausen (www.inkomz.de) und auf der Homepage der Gemeinde Herleshausen (www.herleshausen.de) eingestellt. Ein entsprechender Hinweis auf die Offenlage erfolgt auch über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter dem Link https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan.

Ergänzend stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die in der nachstehenden Darstellung abgegrenzten Flächen. Änderungen können sich u.a. aus den Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren ergeben. Maßgeblich ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs für die Beschlussfassung über den Bebauungsplan.

 

Übersichtskarten:

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Quelle: geoportal.hessen.de

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Quelle: geoportal.hessen.de

Bauleitplanung der Gemeinde Beselich

Bebauungsplan „Beselicher Holz“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes

Frühzeitige Offenlage des Planentwurfs

Für die Waldkindergartengruppe des Kindergartens „Bärenhöhle“ ist die Bereitstellung eines Aufenthaltsraumes in Form eines „Wichtelwagens“ vorgesehen. Der Wagen soll auf dem Areal des Grill- und Freizeitgeländes in Obertiefenbach aufgestellt werden. Im Vorfeld der geplanten Aufstellung des Wagens wurden mit Behördenvertretern des Landkreises (Bauaufsicht, Brandschutz) die genehmigungsrechtliche Fragen erörtert. In diesem Zuge wurde festgestellt, dass die Aufstellung des Wagens genehmigungsbedürftig ist. Die Genehmigungsfähigkeit ist für den vorgesehenen Standort im planungsrechtlichen Außenbereich nicht gegeben. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass verschiedene bauliche Anlagen auf dem Freizeitgelände nicht der ursprünglichen Genehmigungslage entsprechen. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes soll das Areal insgesamt erfasst und die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Genehmigung der Anlagen und Nutzungen geschaffen werden.

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 26.09.2022 den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans „Beselicher Holz“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

Formell ist die Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Beselich veröffentlicht, auf die wir an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen. Die Beteiligungsunterlagen liegen in der Zeit von Montag, 20.03.2023 bis einschließlich Freitag, 21.04.2023 im Rathaus in Beselich aus.

Gleichzeitig sind die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Beselich eingestellt. Ergänzend stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit.

Der vorläufige Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die in der nachstehenden Darstellung abgegrenzten Flächen. Änderungen können sich u.a. aus den Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren ergeben. Maßgeblich ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs für die Beschlussfassung über den Bebauungsplan.

 

Übersichtskarte:

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Quelle: geoportal.hessen.de

Bauleitplanung der Stadt Haiger, Gemarkung Oberroßbach

Bebauungsplan „Scheid / Niedermühle“, 2. Abschnitt

Zur Bereitstellung dringend benötigter Grundstücke für den privaten Hausbau wird in Oberroßbach ein ergänzendes Baugebiet ausgewiesen. Das Plangebiet schließt sich nördlich an das Baugebiet „Scheid / Niedermühle“ an. Nördlich wird es durch die Ortsstraße „Lehmkaute“ begrenzt. Nördlich, südlich und östlich grenzt Wohnbebauung an. Nord-Westlich befindet sich freie Feldflur.

Die Stadt Haiger stellt diesen Bebauungsplan als Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung auf.

Nach Ausarbeitung des Änderungsplanes zu dem Bebauungsplan wird nun das gesetzliche Beteiligungsverfahren durchgeführt.

Die Öffentlichkeit wird in Form einer Offenlage in der Zeit von Montag, 20.03.2023 bis einschließlich Donnerstag, 21.04.2023 beteiligt.

Ergänzend zur förmlichen Auslegung der Planunterlagen in der Stadtverwaltung und auf der Homepage der Stadt Haiger stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Stadt Haiger.

Übersichtskarte: Lage und Abgrenzung des Plangebiets:

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Quelle: geoportal.hessen.de

Bauleitplanung der Gemeinde Ehringshausen

Bebauungsplan OT Nr. 6 „Auf den Röden“, 3.Änderung

Angrenzend zur Kölschhäuser Straße, dem Richard Wagner Ring und der Straße An der Limpseit in Ehringshausen ist über den Bebauungsplan „Auf den Röden“ eine Grünfläche als Straßenbegleitgrün rechtsverbindlich ausgewiesen. Es besteht in Ehringshausen eine anhaltend hohe Nachfrage nach Baugrundstücken, die die Gemeinde durch Mobilisierung von Grundstücken im Siedlungsbereich nachkommen will. Im Sinne der innerörtlichen Nachverdichtung soll die Grünfläche (ein Grundstück, ca. 1.650qm) umgewidmet und als Baugrundstück festgesetzt werden.

Nach Ausarbeitung des Änderungsplanes zu dem Bebauungsplan wird nun das gesetzliche Beteiligungsverfahren durchgeführt. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt

Die Öffentlichkeit wird in Form einer Offenlage in der Zeit von Montag, 06.03.2023 bis einschließlich Donnerstag, 06.04.2023 beteiligt.

Ergänzend zur förmlichen Auslegung der Planunterlagen in der Stadtverwaltung und auf der Homepage der Gemeinde Ehringshausen stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Gemeinde Ehringshausen.

Übersichtskarte: Lage und Abgrenzung des Plangebiets:

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Quelle: geoportal.hessen.de

Stadt Wetzlar 
Bebauungsplan Nr. 16  
„Südlich Wetzlarer Straße und Waldgirmeser Straße“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und frühzeitige Behördenbeteiligung 

In der Ortslage von Naunheim hat sich im Laufe der vielen Jahrzehnte ihres Wachsens eine heterogene Bebauung und Nutzungsstruktur entwickelt. Neubauten, Anbauten, Nutzungsänderungen und andere genehmigungspflichtige Maßnahmen werden derzeit als Vorhaben innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles beurteilt (§ 34 BauGB). Durch die langjährige ungeordnete Entwicklung ist verschwimmen die Kriterien für die Beurteilung von Bauvorhaben nach der Rechtsvorschrift des § 34 BauGB. In den letzten Jahren wurden wiederholt formlose Anfragen aber auch Bauvoranfragen und Bauanträge für Neubauvorhaben bei der Stadt Wetzlar eingereicht. Diese dokumentieren den Bedarf für ergänzende Bebauungen, sie stehen auch grundsätzlich im Einklang mit der städtebaulichen Zielsetzung der Stadt, die Innenentwicklung zu fördern. Eine zu starke und ungeordnete Nachverdichtung kann allerdings zu bodenrechtlichen Spannungen in den Quartieren führen. Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich.

 

Zu der Planung werden in der Zeit vom 13.02.2023 bis zum 24.03.2023 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, die frühzeitige Behördenbeteiligung und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt. In dieser Zeit können zu der Planung Stellungnahmen abgegeben werden.

 

Übersichtskarte:    Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 16 „Südlich Wetzlarer Straße und Waldgirmeser Straße“ in Wetzlar-Naunheim

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Quelle: geoportal hessen.de

Stadt Bad Camberg Bebauungsplan "Eichbornstraße" 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und frühzeitige Behördenbeteiligung 

Nördlich des Altstadtkerns der Stadt Bad Camberg besteht um die Eichbornstraße ein Geflecht aus privaten und öffentlichen Grünflächen, Einrichtungen für den Gemeinbedarf, kirchlichen Einrichtungen und Wohnnutzung, im Einzelfall handwerkliche Gewerbenutzung.

Stadtgeschichtlich ist der Bereich an der Eichbornstraße (Stadtgraben) von Bedeutung. Die Stadtmauer dient im Abschnitt an der Eichbornstraße vielfach als Fundament oder Außenmauer von hier errichteten Wohn- und Wirtschaftsgebäuden. Im Verlauf der historischen Mauer, die als Einzelkulturdenkmal geschützt ist, befinden sich mit zwei Stadtturmresten und der alten jüdischen Schule einzelne weitere markante, geschichtlich bedeutsame Bauwerke.

An die historische Stadtrandbebauung schließt sich ein nach Norden abfallender Grüngürtel an (Privatgärten), in den auf zwei Grundstücken bauliche Nutzungen eingestreut sind. Diese Bebauung wirkt in dem Planbereich als Fremdkörper. Ein konkretes Vorhaben ließ befürchten, dass die städtebauliche Störwirkung weiter verfestigt und verstärkt wird.

 

Angrenzend an die Eichbornstraße ist ein großflächiger Bereich mit dem Bebauungsplan „Hinter der Kirche“ beplant. Dieser Bebauungsplan wurde anlässlich verschiedener Grundstücksbewertungen in seinem Geltungsbereich auf seine Rechtswirksamkeit hin überprüft. Ausgelöst durch eine anwaltliche Stellungnahme haben der Hessische Städte- und Gemeindebund und die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises den Bebauungsplan Bewertungen unterzogen und haben den Bebauungsplan für unwirksam erkannt. Aufgrund dieser Einschätzungen hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 01.09.2020 die Aufhebung des für unwirksam erkannten Bebauungsplanes „Hinter der Kirche“ gefasst. Dieser Beschluss ist als Aufstellungs-/ Einleitebeschluss für ein durchzuführendes Aufhebungsverfahren bzw. für eine Neuplanung in seinem Geltungsbereich zu sehen. Für die unmittelbar nördlich an die Eichbornstraße angrenzenden Flächen greift der Bebauungsplan nun diesen Beschluss auf. Neben eigentumsrechtlichen Veränderungen im Bereich der vorhandenen kirchlichen Grundstücke, die Anlass für eine verbindliche Steuerung der zulässigen Nutzung und Bebauung sind, ist vor allem das Sicherungsbedürfnis der hier vorhandenen Grünzone für die städtebauliche Gestaltung des Bereichs im Anschluss an die historische Altstadt Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes.

 

Nach dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan ist es Ziel der Planung, in der anspruchsvollen Grünzone der Kernstadt die nötigen und geeigneten Regelungen für eine mit den städtebaulichen Zielen in Einklang stehende Nutzung und Bebauung zu ermöglichen und zu steuern“. Weitere Zielsetzung ist es, das Gebiet als Frischluftschneise und (Klein)Gartengebiet zu erhalten.

 

Zu der Planung werden in der Zeit vom 23.01.2023 bis zum 22.02.2023 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, die frühzeitige Behördenbeteiligung und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt. In dieser Zeit können zu der Planung Stellungnahmen abgegeben werden.

 

 

Übersichtskarte:    Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Eichbornstraße“

Übersichtsplan.jpg

Quelle: geoportal hessen.de

Quelle: geoportal hessen.de

Gemeinde Ehringshausen, Kerngemeinde

Bebauungsplan „Auf`m Borngraben / Zehnetfrei“ 3.Änderung

Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3(2), 4(2) BauGB

Der Bebauungsplan „Auf’m Borngraben / Zehnetfrei“ aus dem Jahr 1998 ist die Grundlage für die Siedlungsentwicklung im Bereich der Straßen „Hessenring“, „Zehnetfrei“, „Dillblick“ und „Fischbachseit“.

Das bestehende Wohngebiet ist der erste Teil der mit dem Bebauungs-plan angelegten Siedlungsentwicklung. Die weiteren Bauabschnitte schließen nordöstlich in Richtung Werdorf an.

Nach der Durchführung der ersten Beteiligungsschritte (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung) ist der Entwurf des Bebauungsplanes OT Ehringshausen Nr. 16 „Auf’m Borngraben / Zehnetfrei“, 3. Änderung teilweise inhaltlich ergänzt worden.

Insbesondere wurde Hinweise des Regierungspräsidiums mit Bezug auf die Siedlungsdichte nachgekommen und Festsetzungen zu Hausgruppen (Reihenhäusern) und Mehrfamilienhausbebauung geändert.

Eine weitere inhaltliche Ergänzung im Planentwurf ist die Aufnahme einer externen Ausgleichsfläche, mit der die bisher im Ausgangsplan für naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen getroffenen Festsetzungen ersetzt werden.

Das Aufstellungsverfahren wird mit der förmlichen öffentlichen Auslegung des Planentwurfs fortgeführt.

Zu der Planung liegen als umweltbezogene Informationen der Umweltbericht zum Bebauungsplan sowie umweltbezogene Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung vor (Regierungspräsidium Gießen, Landkreis - Abteilung Umwelt, Natur und Wasser).

Inhaltlich befassen sich die umweltbezogenen Stellungnahmen mit den Anforderungen an den naturschutzrechtlichen Ausgleich und den Bodenschutz. Diese Belange sind Bestandteil der Abwägung und der Umweltprüfung, für den naturschutzrechtlichen Ausgleich wurde durch die Landschaftspflegevereinigung auf einer externen Fläche ein Pflegekonzept entwickelt. Dieses Konzept wurde zwischen Gemeindeverwaltung und Naturschutzbehörde abgestimmt und die Ausgleichsflächen entsprechend den Empfehlungen der Fachbehörde als Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen.

 

Formell ist die Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Ehringshausen veröffentlicht, auf die wir an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen. Die Beteiligungsunterlagen liegen in der Zeit von Montag, 05.07.2021 bis einschließlich Freitag, 06.08.2021 im Bauamt der Gemeindeverwaltung Ehringshausen aus.

Gleichzeitig sind die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Ehringshausen eingestellt. Ergänzend stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Gemeinde Ehringshausen.

 

Übersichtskarte 1: Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans OT Ehringshausen Nr. 16 „Auf’m Borngraben / Zehnetfrei“, 3. Änderung

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Quelle: geoportal hessen.de

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