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BETEILIGUNGSVERFAHREN

Bauleitplanung der Gemeinde Ehringshausen

Bebauungsplan OT Kölschhausen Nr. 6 „Am Mühlrain“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes

Offenlage der Planentwürfe

Vielerorts sind in den Städten und Gemeinden Sanierungen und bauliche Ertüchtigungen von Feuerwehrhäusern erforderlich geworden, um den aktuellen Anforderungen im Brand- und Katastrophenschutz Rechnung tragen zu können. In der Gemeinde Ehringshausen werden auf der Grundlage des Bedarfs- und Entwicklungsplanes für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe die Schutzbereiche neu geordnet und Einsatzstandorte zusammengefasst.

Für den neuen Schutzbereich Nord der Gemeinde Ehringshausen ist der Neubau eines Feuerwehrhauses erforderlich geworden. Der ausgewählte Standort an der Brunnenstraße in Kölschhausen liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Zur Schaffung der Genehmigungsgrundlagen sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen und nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie fachlicher Abstimmungen hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 21.03.2024 die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligungen beschlossen.

Mit der Einstellung der Planentwürfe nebst Umweltberichten, artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird das Planaufstellungsverfahren weitergeführt.

Die Beteiligungsunterlagen sind in der Zeit von Montag, 15.04.2024 bis einschließlich Freitag, 17.05.2024 in das Internet eingestellt und liegen im Bauamt der Gemeindeverwaltung in Ehringshausen aus. Ergänzend zur Einstellung der Planunterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de und auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.ehringshausen.de/rathaus-politik/bauen/bebauungsplaene-im-verfahren/ stellen wir als zusätzlichen Service die Auslegungsdokumente hier zur Einsichtnahme bereit.

Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Gemeinde Ehringshausen. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an: info@ehringshausen.de), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Bauamt der Gemeindeverwaltung, Rathausstraße 1, 35630 Ehringshausen).

Übersichtskarte:

EHR_Mühlrain_Karte.jpg

Bauleitplanung der Stadt Hadamar

Bebauungsplan „Altstadt“

Durch verändertes Konsum- und Freizeitverhalten vollzieht sich ein Wandel in Funktionalität und städtebaulichem Erscheinungsbild der Innenstadt Hadamars. Urbane Funktionen gehen verloren und die Wohn- und Lebensqualität nimmt ab. Zunehmende Leerstände nach Geschäftsaufgaben oder geringerwertige Nachnutzungen prägen die früher lebendigen Geschäftsstraßen. Auch sind in der historischen Altstadt häufig bauliche Veränderungen an den Gebäuden vorgenommen und städtebaulich unpassende Anbauten errichtet worden, die das Erscheinungsbild nachteilig verändern. Der zu beobachtende Wandel in der Funktionalität, die damit einhergehenden Funktionsverluste und die Leerstandproblematik, die sinkende Wohn- und Lebensqualität und die sinkende Attraktivität für Besucher und Touristen kennzeichnen einen negativen städtebaulichen Strukturwandel („Trading-Down-Effekt“), dem entgegengewirkt werden soll.

Zur Sicherung einer positiven städtebaulichen Entwicklung sollen verbindliche Rahmenbedingungen für Vorhaben geschaffen werden, um die urbane Multifunktionalität der Altstadt (Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel, Kultur, Bildung, Freizeit, Verwaltung) zu erhalten und zu stärken. Damit ist die allgemeine Zielsetzung für den zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan „Altstadt“ umrissen.

Nach Durchführung frühzeitigen Beteiligungen und nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie fachlicher Abstimmungen wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung das Planaufstellungsverfahren mit der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 baugesetzbuch und mit der Behördenbeteiligung nach § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch weitergeführt.

Die Beteiligungsunterlagen sind in der Zeit von Montag, 25.03.2024 bis einschließlich Freitag, 26.04.2024 in das Internet eingestellt und liegen im Bauamt der Stadtverwaltung in Hadamar aus. Ergänzend zur Einstellung der Planunterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de und auf der Homepage der Stadt Hadamar unter https://www.hadamar.de/bauen/bebauungsplaene stellen wir als zusätzlichen Service die Auslegungsdokumente hier zur Einsichtnahme bereit.

Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Stadt Hadamar. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an: bauamt@stadt-hadamar.de), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Bauamt der Stadtverwaltung, Untermarkt 1, 65589 Hadamar).

Übersichtskarte:

HAD Altstadt_Karte.jpg

Bauleitplanung im Marktflecken Villmar

Bebauungsplan „Rolzhäuserhoffeld II“

Offenlage des Planentwurfs

Mit dem Bebauungsplan „Rolzhäuserhoffeld II“ werden Bauplätze für eine Wohnbebauung ausgewiesen. Dafür ist die Verlängerung der Straße „Am Schulberg“ und die Ausweisung eines ergänzenden Baugebietes vorgesehen.

Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen und nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie fachlicher Abstimmungen hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 26.10.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Mit der Einstellung des Bebauungsplanentwurfs mit Umweltbericht, artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird das Planaufhebungsverfahren weitergeführt.

Die Beteiligungsunterlagen sind in der Zeit von Montag, 26.02.2024 bis einschließlich Donnerstag, 28.03.2024 in das Internet eingestellt und liegen im Bauamt der Gemeindeverwaltung in Villmar aus. Ergänzend zur Einstellung der Planunterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de und auf der Homepage der Gemeinde www.marktflecken-villmar.de stellen wir als zusätzlichen Service die Auslegungsdokumente hier zur Einsichtnahme bereit.

Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an den Marktflecken Villmar. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an: eva.rau@marktflecken-villmar.de), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Bauamt der Gemeindeverwaltung, König-Konrad-Straße 12, 65606 Villmar).

 

Übersichtskarte:

Bild_VIL Rolz.jpg

Quelle: geoportal.hessen.de

Bauleitplanung im Marktflecken Villmar

Aufhebung des Bebauungsplans „Kirchstraße“

Offenlage des Planentwurfs

Im Ortsteil Langhecke des Marktfleckens Villmar sollen weitere Bauplätze für eine Wohnbebauung geschaffen werden. Dafür ist in der Verlängerung der Straße „Am Schulberg“ die Aufstellung des Bebauungsplanes „Rolzhäuserhoffeld II“ vorgesehen.

Nach den Ergebnissen einer Vorabstimmung der Planung zwischen der Gemeinde und der oberen Landesplanungsbehörde beim Regierungspräsidium Gießen, ist zur Anpassung der städtebaulichen Planung an die Ziele der Raumordnung im Gegenzug zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Rolzhäuserhoffeld II“ die Aufhebung des Bebauungsplanes „Kirchstraße“ in Langhecke erforderlich. Beide Verfahren werden parallel durchgeführt.

Die Vorschriften des Baugesetzbuchs gelten für die Aufstellung der Bauleitpläne aber auch für deren Änderung, Ergänzung oder Aufhebung. Aus diesem Grund ist die für die Aufhebung des Bebauungsplanes „Kirchstraße“ das zweistufige Regelverfahren mit Umweltprüfung durchzuführen. Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen und nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie fachlicher Abstimmungen hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 26.10.2023 den Entwurf des Aufhebungsplanes gebilligt und die Durchführung der Entwurfsoffenlage beschlossen.

Mit der Einstellung des Planentwurfs mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird das Planaufhebungsverfahren weitergeführt.

Die Beteiligungsunterlagen sind in der Zeit von Montag, 26.02.2024 bis einschließlich Donnerstag, 28.03.2024 in das Internet eingestellt und liegen im Bauamt der Gemeindeverwaltung in Villmar aus. Ergänzend zur Einstellung der Planunterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de und auf der Homepage der Gemeinde www.marktflecken-villmar.de stellen wir als zusätzlichen Service die Auslegungsdokumente hier zur Einsichtnahme bereit.

Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an den Marktflecken Villmar. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an: eva.rau@marktflecken-villmar.de), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Bauamt der Gemeindeverwaltung, König-Konrad-Straße 12, 65606 Villmar).

 

 

 

Übersichtskarte:

Bild_VIL Kirchstr..jpg

Quelle: geoportal.hessen.de

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