Im Gemarkungsbereich „Auf dem Eisenstück“ im Stadtteil Kirschhofen befinden sich ein städtischer Kinderspielplatz sowie mehrere Grundstücke mit baulichen Anlagen und Nutzungen, die als private Grünflächen (Hausgärten) genutzt werden. Der Spielplatz ist seit Jahrzehnten errichtet und in Betrieb. Zwischen dem Spielplatz und den privaten Hausgärten liegt eine Fläche, die als artenreiche Blühwiese bewirtschaftet wird und Bestandteil eines naturschutzpädagogischen Igellehrpfades ist.
Die genannten Nutzungen liegen planungsrechtlich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB und sind bislang nicht durch einen Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert. Im Rahmen von Außenbereichsbegehungen hat das Kreisbauamt Limburg-Weilburg festgestellt, dass es sich bei den bestehenden Anlagen um formell nicht genehmigte Nutzungen handelt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Fortbestand dieser Nutzungen hat die Stadt Weilburg die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen.
Allgemeines Ziel des Bebauungsplans ist es, die bestehenden Nutzungen städtebaulich zu ordnen und planungsrechtlich zu sichern, ohne neue bauliche Entwicklungen im Außenbereich vorzubereiten. Hierzu sollen öffentliche und private Grünflächen sowie eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt werden. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans ist eine Änderung des Flächennutzungsplans vorgesehen. Die Begründung der Flächennutzungsplanänderung wird zum Entwurf eingereicht.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 12.09.2024 den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans „Auf dem Eisenstück“ gefasst.
Den Aufstellungsbeschluss zur Planung hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 06.03.2025 gefasst.
In der Zeit von Mittwoch, 18.02.2026 bis einschließlich Mittwoch, 25.03.2026 wird zu der Planung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden die Vorentwürfe der Planunterlagen in das Internet eingestellt. Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage der Stadt Weilburg eingestellt (https://www.weilburg.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen).
Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Stadt Weilburg (Fachbereich Bauen, Zimmer 1003, Mauerstraße 6-8, 35781 Weilburg) abgegeben werden.
Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Weilburg weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.
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Quelle: geoportal hessen.de




