nach dem Wegzug eines Bau- und Gartenmarktes aus der Berliner Straße in Vellmar wurde der dadurch entstandene Leerstand nachvermietet. Heute werden die Gebäude durch gewerbliche Freizeitanbieter genutzt. Die Genehmigungen der Nutzungen sind zeitlich befristet. Für eine dauerhafte planungsrechtliche Zulassung der Gewerbenutzung ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Für die städtebauliche Entwicklung ist es wichtig, das Entstehen von Leerständen zu vermeiden. Es liegt im Interesse der Stadt Vellmar, den Katalog zulässiger Nutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu öffnen bzw.in die Art der baulichen Nutzung des Ursprungsbebauungsplanes aus zurückzuführen. Hierfür wird die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „In dem Bäumchen“ aufgestellt.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.05.2025 einstimmig den Beschluss für eine Änderung des Bebauungsplanes gefasst (Aufstellungsbeschluss). Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht. Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde gebilligt und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens beschlossen.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
In der Zeit von Montag, 16.06.2025 bis einschließlich Freitag, 18.07.2025 wird zu der Planung das Beteiligungsverfahren durchgeführt. In diesem Zeitraum sind die Planunterlagen (Bebauungsplanentwurf mit Begründung) in das Internet eingestellt.Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage der Stadt Vellmar eingestellt (https://www.vellmar.de/Oeffentliche-Bekanntmachungen.htm).
Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com oder an info@vellmar.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Stadt Vellmar, Fachbereich III, Rathausplatz 1, 34246 Vellmar abgegeben werden.
Auf die formelle Bekanntmachung der Stadt Vellmar über die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Hessischen/ Niedersächsischen Allgemeine HNA weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.
Übersichtskarte: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „In dem Bäumchen“, 3. Änderung

Quelle: geoportal hessen.de