Der Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Obertiefenbach, Flur 1, Flurstück 125/3 (Antoniusweg 5) möchte das Grundstück mit einem Wohnhaus bebauen. Das Baurecht im unmittelbar angrenzenden Bereich wird bestimmt durch den Bebauungsplan „Antoniusweg“. Die mit diesem Bebauungsplan ausgewiesenen Grundstücke sind bebaut. Die Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes verläuft auf der westlichen Grenze des Antragsgrundstücks. Damit liegt das Antragsgrundstück im planungsrechtlichen Außenbereich, Baurecht besteht nicht. Städtebaulich entspricht das Vorhaben der grundsätzlichen Entwicklungsabsicht der Gemeinde. Das Antragsgrundstück ist Bestandteil der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächenplanung. Allgemeines Ziel des Bebauungsplanes ist es, die bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für eine Bebauung von Grundstücksflächen im Bereich geplanter Siedlungsflächen der Gemeinde zu schaffen.
Nach der Durchführung der ersten Beteiligungsschritte (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung) hat der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Umwelt und Landwirtschaft in ihrer Sitzung am 30.10.2025 den Bauleitplanentwurf gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligungen beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Antoniusweg“, 1. Ergänzung wird mit Begründung und Umweltbericht, sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von Montag, den 24.11.2025 bis einschließlich Freitag, den 09.01.2026 im Internet veröffentlicht.
Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.
Die Planunterlagen sind hier zu finden, sie können auch auf der Homepage der Gemeinde Beselich abgerufen werden (www.beselich.de Aktuelles und Amtliche Bekanntmachungen).
Ergänzend wird der Planentwurf mit Begründung in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, in der Steinbacher Straße 10, 65614 Beselich, öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Rückmeldungen und Stellungnahmen zur Planung können Sie hier an stadtplanung@kubus-group.com richten. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeinde (Bauamt der Gemeindeverwaltung Beselich, in der Steinbacher Straße 10, 65614 Beselich) abgegeben werden.
Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Beselich weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.
Übersichtskarte:

Quelle: geoportal hessen.de




