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BETEILIGUNGSVERFAHREN


nach dem Wegzug eines Bau- und Gartenmarktes aus der Berliner Straße in Vellmar wurde der dadurch entstandene Leerstand nachvermietet. Heute werden die Gebäude durch gewerbliche Freizeitanbieter genutzt. Die Genehmigungen der Nutzungen sind zeitlich befristet. Für eine dauerhafte planungsrechtliche Zulassung der Gewerbenutzung ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Für die städtebauliche Entwicklung ist es wichtig, das Entstehen von Leerständen zu vermeiden. Es liegt im Interesse der Stadt Vellmar, den Katalog zulässiger Nutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu öffnen bzw.in die Art der baulichen Nutzung des Ursprungsbebauungsplanes aus zurückzuführen. Hierfür wird die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „In dem Bäumchen“ aufgestellt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.05.2025 einstimmig den Beschluss für eine Änderung des Bebauungsplanes gefasst (Aufstellungsbeschluss). Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht. Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde gebilligt und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens beschlossen.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

In der Zeit von Montag, 16.06.2025 bis einschließlich Freitag, 18.07.2025 wird zu der Planung das Beteiligungsverfahren durchgeführt. In diesem Zeitraum sind die Planunterlagen (Bebauungsplanentwurf mit Begründung) in das Internet eingestellt.Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage der Stadt Vellmar eingestellt (https://www.vellmar.de/Oeffentliche-Bekanntmachungen.htm).

Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com oder an info@vellmar.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Stadt Vellmar, Fachbereich III, Rathausplatz 1, 34246 Vellmar abgegeben werden.

Auf die formelle Bekanntmachung der Stadt Vellmar über die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Hessischen/ Niedersächsischen Allgemeine HNA weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.

 

Übersichtskarte: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „In dem Bäumchen“, 3. Änderung



Quelle: geoportal hessen.de







Unter der Bezeichnung „Wingertsberg“ hat die Gemeinde Weilmünster Anfang der 2000er Jahre die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Wohngebiet eingeleitet, die dafür notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes wurde genehmigt (Juli 2008) und mit Bekanntmachung vom 12.08.2008 wirksam. Der Bebauungsplan wurde am 17.03.2008 als Satzung beschlossen aber nicht in Kraft gesetzt.

Der ursprüngliche Bebauungsplan soll nicht weiter betrieben werden, die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 23.09.2024 einstimmig den Beschluss für eine Neuaufstellung des Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Gewerbegebiets gefasst. Ziel des Bebauungsplanes ist es, Flächen für Gewerbe- und Handwerksbetriebe bereitzustellen.

Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Stimmen die Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht mit den beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplanes überein, kann der Flächennutzungsplan gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes geändert werden.

In der Zeit von Montag, 05.05.2025 bis einschließlich Freitag, 06.06.2025 wird zu der Planung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung in das Internet eingestellt.

Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage des Marktfleckens Weilmünster eingestellt (https://www.weilmuenster.de/bauen-und-umwelt/bauleitplanung/bebauungssplanverfahren.html).

Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com oder an rathaus@weilmuenster.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeinde (Gemeindeverwaltung, Rathaus Alte Schule, Rathausplatz 4, 35789 Weilmünster) abgegeben werden.

Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt des Marktfleckens Weilmünster weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.


 

Übersichtskarte: Bebauungsplan „Wingertsberg“ - Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit Flächennutzungsplanänderung



Quelle: geoportal hessen.de







Die öffentliche Nutzung des ehemaligen Dorfgemeinschaftshauses in Möttau wurde eingestellt. Es ist in Privatbesitz und wurde gewerblich und zum Wohnen genutzt. Für die Umnutzung des Gebäudes wurde der Bebauungsplan „Oberstes Weiherfeld“ aufgestellt (2014). Die Gewerbenutzung ist inzwischen aufgegeben worden, das Gebäude soll ausschließlich zum Wohnen genutzt werden. Die Eigentümer beabsichtigen eine Sanierung und Erweiterung des Gebäudes zu einem Mehrfamilienhaus. Die ausschließliche Wohnnutzung ist in dem als Mischgebiet festgesetzten Gebiet nicht genehmigungsfähig.

Der Erhalt des prägenden Gebäudes und die Sicherung seiner dauerhaften Nutzung ist im Interesse des Marktfleckens Weilmünster. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für die Umnutzung des Gebäudes wird der Bebauungsplan geändert.

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 23.09.2024 einstimmig den Beschluss für eine Änderung des Bebauungsplanes gefasst (Aufstellungsbeschluss).

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

In der Zeit von Montag, 05.05.2025 bis einschließlich Freitag, 06.06.2025 wird zu der Planung das Beteiligungsverfahren durchgeführt. In diesem Zeitraum sind die Planunterlagen (Bebauungsplanentwurf mit Begründung) in das Internet eingestellt.Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage des Marktfleckens Weilmünster eingestellt (https://www.weilmuenster.de/bauen-und-umwelt/bauleitplanung/bebauungssplanverfahren.html).

Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com oder an rathaus@weilmuenster.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeinde (Gemeindeverwaltung, Rathaus Alte Schule, Rathausplatz 4, 35789 Weilmünster) abgegeben werden.

Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt des Marktfleckens Weilmünster weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.


Übersichtskarte: Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Oberstes Weiherfeld“, 1. Änderung



Quelle: geoportal hessen.de






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