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BETEILIGUNGSVERFAHREN

Die Gemeinde Heblos hat im Jahr 1969 einen Bebauungsplan zur Ausweisung von Gebieten zur gewerblichen Nutzung aufgestellt. Unter den städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen der Gemeinde Heblos waren die Gewerbegebiete für die örtliche Entwicklung als erforderlich anzusehen, um ansiedlungswilligen Betrieben Bauflächen anbieten zu können. Heute sind diese Gewerbeflächen nicht mehr erforderlich und als konfliktfördernd zu bewerten. Sie sind auch nicht mehr mit geltenden Anforderungen zu vereinen. In den letzten Jahren und Jahrzehnten hat auf der Basis der geltenden planerischen Rahmenbedingungen und auf Grundlage des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauterbach eine andere auf das gesamte Stadtgebiet bezogene Gewerbegebietsentwicklung stattgefunden. Ziel des Aufhebungsverfahrens ist es, als Teil der städtebaulichen Neuausrichtung der gewerblichen Entwicklung in der Stadt Lauterbach eine ungeordnete Fehlentwicklung zu vermeiden. Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes, der in unmittelbarer Nachbarschaft zu Wohngebieten uneingeschränkte Gewerbenutzung ermöglicht, werden Immissionskonflikte und Sicherheitskonflikte vermieden und die Planung aus dem Jahr 1969 an die geltenden Ziele der Raumordnung angepasst

Mit der Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet werden die Planaufstellungsverfahren fortgeführt (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB, Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB). Die Beteiligungsunterlagen sind in der Zeit von Montag, 23.09.2024 bis einschließlich Freitag, 25.10.2024 in das Internet eingestellt und liegen im Bauamt der Stadtverwaltung in Lauterbach aus. Ergänzend zur Einstellung der Planunterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de und auf der Homepage der Stadt (https://www.lauterbach-hessen.de/) stellen wir als zusätzlichen Service die Auslegungsdokumente hier zur Einsichtnahme bereit.

Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Stadt Lauterbach. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (arne.doepker@lauterbach-hessen.de), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Bauamt der Stadtverwaltung, Marktplatz 14 in 36341 Lauterbach).

 


 


Übersichtskarte:




Quelle: geoportal hessen.de






Ein in der Herborner Straße 21 in Ehringshausen ansässiges feinmechanisches Unterneh-men, produziert Beschichtungsanlagen für Telekommunikationsanlagen. Zur Sicherstellung einer notwendigerweise hohen Produktqualität sind für den Unternehmensstandort Flächen erforderlich, auf denen die Produktionsanlagen so gebaut werden können, dass eine schwingungsfreie Fertigung durch die hochpräzisen Maschinen möglich ist. Dies ist am Bestandsstandort in der Herborner Straße (B 277) mit ihrem großen Verkehrsaufkommen nicht mehr gewährleistet. Die Fehlerquote der Produkte und Produktionsausfälle nimmt in einem wirtschaftlich nicht mehr tragfähigen Maß zu.

Nach längerer Suche und Bemühen konnte die die Inhaberfamilie Grundstücke im unmittelbaren Anschluss an die Siedlungslage nördlich an Dillheim angrenzend sichern. Der Firmenneubau ist gleichzeitig Teil eines Modellvorhabens für ein integratives Wohnprojekt. Das Wohnprojekt sieht eine barrierefrei gestaltete Wohnanlage für Mehrgenerationenwohnen mit Biogärtnerei für eine weitgehende Selbstversorgung vor. Die Nutzungsmischung ist in sich und gegenüber der Bestandsnutzung verträglich, weil das Unternehmen im planungsrechtlichen Sinne als „das Wohnen nicht wesentlich störend“ anzusehen ist. Das Projekt ist als Modellvorhaben angelegt und beispielgebend für andere Mischnutzungen in der städtebaulichen Entwicklung.

Die Gemeindevertretung Ehringshausen hat am 09.06.2022 den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

In der Zeit von Montag, 16.09.2024 bis einschließlich Freitag, 18.10.2024 wird zu der Planung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Ehringshausen wiesen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden die Vorentwürfe des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung im Bauamt der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme bereitgehalten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.

Gleichzeitig sind die Planunterlagen auf der Homepage der Gemeinde Ehringshausen eingestellt (www.ehringshausen.de/rathaus-politik/bauen/bebauungsplaene-im-verfahren). Ergänzend stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Beteiligungsfrist zur Einsichtnahme bereit.

Der vorläufige Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die in der nachstehenden Darstellung abgegrenzten Flächen. Änderungen können sich u.a. aus den Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren ergeben. Maßgeblich ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs für die Beschlussfassung über den Bebauungsplan.

 


 


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Quelle: geoportal hessen.de






Das Gelände „In der Neuwiese“ in Freienfels wird als Festplatz- und Veranstaltungsgelände für unterschiedliche Aktivitäten genutzt. Regelmäßiger Höhepunkt im Jahreskalender sind die „Freienfelser Ritterspiele“, die zu den ältesten und größten Mittelalterveranstaltungen in ganz Deutschland zählen. Das Gelände ist über den Bebauungsplan „In der Neuwiese“ - tlw. Flur 1 der Gemeinde Weinbach aus dem Jahr 1985 als Gewerbegebiet festgesetzt. Die ausgeübten Nutzungen sind seit einigen Jahren immer wieder Gegenstand genehmigungsrechtlicher Verfahren und von Abstimmungen mit Fachbehörden. Mit der Überplanung des Gebiets wird das Gelände neu erfasst und die zulässigen Nutzungen neu definiert. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der entsprechenden Flächennutzungsplanänderung wird eine neue, aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechende Rechtsgrundlage für die Nutzung des Geländes geschaffen.

Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen und nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie fachlicher Abstimmungen hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 11.07.2024 die Planentwürfe gebilligt und die Durchführung der förmlichen Beteiligungsverfahren beschlossen.

Mit der Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet werden die Planaufstellungsverfahren fortgeführt (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB, Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB). Die Beteiligungsunterlagen sind in der Zeit von Montag, 02.09.2024 bis einschließlich Freitag, 04.10.2024 in das Internet eingestellt und liegen im Bauamt der Gemeindeverwaltung in Weinbach aus. Ergänzend zur Einstellung der Planunterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de und auf der Homepage der Gemeinde (www.gemeinde-weinbach.de/rathaus-politik/bebauungsplaene/ stellen wir als zusätzlichen Service die Auslegungsdokumente hier zur Einsichtnahme bereit.

Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Gemeinde Weinbach. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauwesen@weinbach.de), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Bauamt der Gemeindeverwaltung, Elkerhäuser Straße 17, 35796 Weinbach).

 


 


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Quelle: geoportal hessen.de






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