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BETEILIGUNGSVERFAHREN

Die Gewerbeflächen im Investzentrum der Gemeinde Beselich an der B 49 sind vollständig verkauft und bebaut. Bei den ansässigen Betrieben handelt es sich teilweise um namhafte Unternehmen aus der Region und um Unternehmen, die ihren Sitz aus der Gemeinde heraus verlagert haben. Grundstücke für neue Gewerbeansiedlungen stehen nicht mehr zu Verfügung. Auch in anderen Gewerbegebieten der Gemeinde sind keine Grundstücke für Neuansiedlungen mehr verfügbar. Sofern dort noch freie Flächen vorhanden sind, sind diese von ortsansässigen Unternehmen für eigene Erweiterungen reserviert.

Für Unternehmen ist die Gemeinde Beselich, insbesondere Standorte an der B 49, sehr attraktiv. Das Gewerbeflächenkonzept für die Region Mittelhessen (Prognos AG 2019), das als Beurteilungsgrundlage für die Neudarstellung von Gewerbeflächen im Regionalplan durch das Regierungspräsidium Gießen beauftragt wurde, bestätigt die Lagegunst und Flächeneignung Beselichs für Unternehmen, auch für deutschlandweit und international tätige Firmen. Die nach wie vor regelmäßigen, konkreten Anfragen, die die Gemeinde erhält, sind ebenfalls Beleg für die Standortgunst.

Zur Erweiterung der Gewerbeflächen am Investzentrum hatte die Gemeindevertretung am 09.03.2020 den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans „Auf dem Springerberg“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Dem Bauleitplanverfahren vorangegangen ist  die Zulassung einer Zielabweichung vom Regionalplan Mittelhessen. In der Folgezeit wurden von der Gemeinde die Grundstücke erworben, die Erschließungsplanung begonnen, ein geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) und eine Klimaexpertise eingeholt und ein Artenschutzfachbeitrag erstellt. Im Zuge der laufenden Umweltprüfung werden die naturschutzrechtlichen Eingriffe ermittelt und notwendige Ausgleichsmaßnahmen identifiziert.

In der Zeit von Montag, 13.04.2026 bis einschließlich Mittwoch, 13.05.2026 wird zu der Planung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden die Vorentwürfe der Planunterlagen in das Internet eingestellt. Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage der Gemeinde Beselich eingestellt (https://www.beselich.de/papierkram-erledigen/ihre-verwaltung/aktuelles-und-amtliche-bekanntmachungen/).

Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeinde (Bauamt der Gemeindeverwaltung, Steinbacher Straße 10, 65614 Bselich-Obertiefenbach) abgegeben werden.

Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Beselich (Beselicher Wochenspiegel) weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.


Übersichtskarte:



Quelle: geoportal hessen.de






Die Gebiete östlich oberhalb der Siedlungslage von Bad Camberg sind ein wichtiges Naherholungsgebiet. Im Waldrandbereich liegt ein Waldspielplatz, der vor einiger Zeit stillgelegt werden musste. Heute hat die Grünfläche die Funktion eines Ruheplatzes und ist mit Bänken und Informationstafeln ausgestattet. Der Waldspielplatz soll am selben Standort neu angelegt werden.

Das bestehende Parkplatzangebot an der L 3031 gegenüber dem Waldschloss ist oft überlastet, Besucher weichen von den überfüllten Parkplätzen oft auf Randflächen aus. Zur Ordnung des ruhenden Verkehrs ist vorgesehen, die Parkplatzflächen zu erweitern.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Genehmigungsgrundlagen für die Verwirklichung der beiden Vorhaben wir der Bebauungsplan „Waldspielplatz“ aufgestellt.

Den Aufstellungsbeschluss zur Planung hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 06.03.2025 gefasst, einen Ergänzungsbeschluss zur Änderung des Geltungsbereichs am 25.09.2025.

In der Zeit von Freitag, 09.03.2026 bis einschließlich Freitag, 10.04.2026 wird zu der Planung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden die Vorentwürfe der Planunterlagen in das Internet eingestellt. Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage der Stadt Bad Camberg eingestellt (https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/).

Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Stadt (Bauamt der Stadtverwaltung, Am Amthof 15 in Bad Camberg) abgegeben werden.

Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Bad Camberg weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.


Übersichtskarte:



Quelle: geoportal hessen.de






Im Gemarkungsbereich „Auf dem Eisenstück“ im Stadtteil Kirschhofen befinden sich ein städtischer Kinderspielplatz sowie mehrere Grundstücke mit baulichen Anlagen und Nutzungen, die als private Grünflächen (Hausgärten) genutzt werden. Der Spielplatz ist seit Jahrzehnten errichtet und in Betrieb. Zwischen dem Spielplatz und den privaten Hausgärten liegt eine Fläche, die als artenreiche Blühwiese bewirtschaftet wird und Bestandteil eines naturschutzpädagogischen Igellehrpfades ist.


Die genannten Nutzungen liegen planungsrechtlich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB und sind bislang nicht durch einen Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert. Im Rahmen von Außenbereichsbegehungen hat das Kreisbauamt Limburg-Weilburg festgestellt, dass es sich bei den bestehenden Anlagen um formell nicht genehmigte Nutzungen handelt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Fortbestand dieser Nutzungen hat die Stadt Weilburg die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen.


Allgemeines Ziel des Bebauungsplans ist es, die bestehenden Nutzungen städtebaulich zu ordnen und planungsrechtlich zu sichern, ohne neue bauliche Entwicklungen im Außenbereich vorzubereiten. Hierzu sollen öffentliche und private Grünflächen sowie eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt werden. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans ist eine Änderung des Flächennutzungsplans vorgesehen. Die Begründung der Flächennutzungsplanänderung wird zum Entwurf eingereicht.


Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 12.09.2024 den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans „Auf dem Eisenstück“ gefasst.


Den Aufstellungsbeschluss zur Planung hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 06.03.2025 gefasst.


In der Zeit von Mittwoch, 18.02.2026 bis einschließlich Mittwoch, 25.03.2026 wird zu der Planung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden die Vorentwürfe der Planunterlagen in das Internet eingestellt. Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage der Stadt Weilburg eingestellt (https://www.weilburg.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen).


Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Stadt Weilburg (Fachbereich Bauen, Zimmer 1003, Mauerstraße 6-8, 35781 Weilburg) abgegeben werden.


Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Weilburg weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.



Übersichtskarte:



Quelle: geoportal hessen.de






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