top of page

BETEILIGUNGSVERFAHREN

Der Bebauungsplan „Vor dem Hain / Jost / Dietrichswiese / Hainhecke“ setzt im Südwesten von Beilstein Gewerbegebiet fest. Die ausgewiesenen Grundstücksflächen und überbaubaren Flächen sind ausgenutzt. Im Zuge der Entwicklung der hier ansässigen Unternehmen sind verschiedene bauliche Maßnahmen erforderlich, wie die Errichtung leistungsfähiger PV-Anlagen zur Energiegewinnung vor Ort, Anlagen zur Regenwasserbewirtschaftung und Erweiterung/ Aufstockung der Produktionsgebäude sowie für die Genehmigung von Parkplätzen.

Die Maßnahmen sind innerhalb der Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes nicht umsetzbar. Zur Schaffung möglichst flexibler Rahmenbedingungen für die Betriebsentwicklungen in dem bestehenden Gewerbegebiet soll der Bebauungsplan geändert werden.

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 03.07.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Vor dem Hain / Jost / Dietrichswiese / Hainhecke“, 1. Änderung beschlossen.

In der Zeit von Montag, 01.09.2025 bis einschließlich Dienstag, 30.09.2025 wird zu der Planung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird der Vorentwurf des Änderungs-Bebauungsplanes in das Internet eingestellt.Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage der Gemeinde Greifenstein eingestellt (https://www.greifenstein.de/gewerbe-grundstuecksmarkt/aktuelle-bauleitplanung.html).

Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com oder an mail@greifenstein.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeinde (Herborner Straße 38, 35753 Greifenstein-Beilstein) abgegeben werden.

Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.


 

Übersichtskarte: Lage Abgrenzung des Bebauungsplans „Vor dem Hain / Jost / Dietrichswiese / Hainhecke“, 1. Änderung


ree

Quelle: geoportal hessen.de






Zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehr Oberselters und zur Gewährleistung einer zeitgemäßen Ausstattung für den Brand- und Katastrophenschutz ist eine bauliche Erweiterung des Feuerwehrhauses in Oberselters erforderlich. Im Zuge dieser Erweiterung ist auch eine Anpassung der Anzahl und Anordnung der notwendigen Stellplätze vorgesehen.

Da die geplanten Maßnahmen (Gebäudeanbau und Anpassung der Stellplätze) von den Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. O-408 aus dem Juli 2019 abweichen, sind sie auf Grundlage des bestehenden Plans derzeit nicht genehmigungsfähig.

Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen geschaffen werden. Die planungsrechtlichen Anpassungen fügen sich in das städtebauliche Gefüge des Bebauungsplanes ein und berühren die mit dem bestehenden Bebauungsplan definierten Grundzüge der Planung nicht.

 

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuchs.

 

Ungeachtet der planungsrechtlichen Einstufung als vereinfachtes Änderungsverfahren wird parallel zur Bebauungsplanerstellung eine naturschutzfachliche Begutachtung betroffener Vegetationsstrukturen (Baumbestand) durchgeführt. Die Ergebnisse fließen in die Planung in Form eines Umweltfachbeitrags ein.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 06.03.2025 den Beschluss für die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. O-408 „Bürgerhaus Kurselters“ gefasst.

 

In der Zeit von Montag, den 28.07.2025 bis einschließlich Freitag, den 29.08.2025 wird zur Planung die Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans im Stadtteil Oberselters wird mit Begründung und Umweltfachbeitrag im Internet veröffentlicht.

Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage der Stadt Bad Camberg eingestellt (https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/).

 

Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Stadt (Bauamt der Stadtverwaltung, Am Amthof 15 in Bad Camberg) abgegeben werden.

Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Bad Camberg weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.

 

Übersichtskarte:


ree

Quelle: geoportal hessen.de







Im Rahmen einer Überprüfung von Kompensationsflächen durch die Untere Naturschutzbehörde wurde bei einer rechtlichen Bewertung die schwebende Unwirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 6.7 „Ortskern Muschenheim“ aus dem Jahr 1998 festgestellt. Der Bebauungsplan weist ergänzende Bauflächen und Gartengebiete aus, die bislang jedoch nicht realisiert wurden. Zudem wurden die hierfür zugeordneten Ausgleichsmaßnahmen nicht umgesetzt. Durch die zwischenzeitlich durchgeführte Flurbereinigung haben sich die Eigentumsverhältnisse und Zuschnitte zahlreicher Grundstücke verändert, sodass auf festgesetzte Ausgleichsflächen heute nicht mehr zugegriffen werden kann. Allgemeines Ziel des 3. Änderungsverfahrens ist die Korrektur rechtsfehlerhafter Inhalte – nicht umsetzbare Ausgleichsflächen und -maßnahmen aus dem Bebauungsplan Nr. 6.7 (1998). Ergänzend werden bisher mögliche Eingriffe aufgrund des rechtskräftigen Bebauungsplanes nicht mehr Gegenstand der Planung sein und in der Folge die hierfür zugeordneten Ausgleichsflächen und -maßnahmen aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herausgenommen. Zudem erfolgt eine geringfügige Anpassung von überbaubaren Flächen und der dazu gehörigen Kompensationsflächen.

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.06.2025 den Beschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6.7 „Ortskern Muschenheim“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird mit Veröffentlichung am 10.07.2025 bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6.7 „Ortskern Muschenheim“ wird mit Begründung in der Zeit von Montag, den 14.07.2025 bis einschließlich Freitag, den 15.08.2025 im Internet veröffentlicht.

Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.

Die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die Homepage der Stadt Lich abgerufen werden: https://www.lich.de/stadtentwicklung/flaechennutzungsplan-bebauungsplaene/aktuelle-bauleitplanverfahren/offenlagen.

Ergänzend wird der Planentwurf mit Begründung in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Lich, Unterstadt 1, 35423 Lich, (Fachbereich Bauservice, 2. Stock, Zimmer 308-310), öffentlich ausgelegt.

Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Stadt Lich. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Stadt gesendet werden (Bauamt der Stadtverwaltung, Unterstadt 1, 35423 Lich).

 

Übersichtskarte:


ree

Quelle: geoportal hessen.de






bottom of page