Die gewerbliche Nutzung des Grundstücks Aschaffenburger Straße 1 in Dieburg ist aufgegeben worden. Aufgrund der stadtsensiblen Lage wird eine gewerbliche Nutzung an diesem Standort zukünftig ausgeschlossen. Das Gelände bietet Potenzial für eine höherwertige, innenstadtnahe Nutzung.
Das Ziel der städtebaulichen Planung ist es, die durch gewerbliche Nutzungen aufgebrochenen Blockrandstrukturen wiederherzustellen und das ortstypische Siedlungsbild zu erhalten. In den zentralen Bereichen des Quartiers sollen Rahmenbedingungen für die Wohnnutzung geschaffen werden, um modernen und attraktiven Wohnraum am Rande der Altstadt zu entwickeln. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die angestrebte städtebauliche Entwicklung und Nachverdichtung ist die Aufstellung des Bebauungsplans erforderlich. Die Aufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 13a BauGB.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dieburg hat in ihrer Sitzung am 21.11.2024 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 97 „Zwischen Aschaffenburger Straße-Ringstraße-Häfnerweg-Altstadt“, sowie die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gemäß § 13a Abs. 2 BauGB beschlossen.
Formell ist die Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Dieburg, dem Dieburger Anzeiger, am 14.12.2024 veröffentlicht, auf die wir an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 97 „Zwischen Aschaffenburger Straße-Ringstraße-Häfnerweg-Altstadt“ wird mit Begründung in der Zeit von Montag, den 16.12.2024 bis einschließlich Freitag, den 24.01.2025 im Internet veröffentlicht.
Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.
Die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die Homepage der Stadt Dieburg abgerufen werden www.dieburg.de > Wirtschaft&Stadtentwicklung > Planen&Bauen > Offenlagen. Ergänzend wird der Planentwurf mit Begründung in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Dieburg, Fachbereich Bauen, Markt 4, 64807 Dieburg, öffentlich ausgelegt.
Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Stadt Dieburg. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauen@dieburg.de), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Stadt gesendet werden (siehe Adresse oben).
Der vorläufige Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die in der nachstehenden Darstellung abgegrenzten Flächen. Änderungen können sich u.a. aus den Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren ergeben. Maßgeblich ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs für die Beschlussfassung über den Bebauungsplan.
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Quelle: geoportal hessen.de