top of page

BETEILIGUNGSVERFAHREN

Bebauungsplan „Auf dem Acker“, 4. Änderung und 1. Ergänzung

Offenlage des Planentwurfs



Zur Schaffung von zusätzlichen Kindergartenplätzen in Obertiefenbach soll in der Kinderkrippe Bärenhöhle in der Pfarrer-Heyer-Straße ein Gruppenraum angebaut werden. Der Anbau führt dazu, dass die im Bebauungsplan „Auf dem Acker“ festgesetzte überbaubare Fläche überschritten wird. Ferner werden durch die Erweiterung bisher als Ausgleichsflächen festgesetzte Grundstücke in die Nutzung einbezogen sowie ehemalige Straßengrundstücke, die außerhalb des Plangebiets des Bebauungsplanes liegen.

Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen wird zum bestehenden Bebauungsplan ein Änderungs- und Ergänzungsplan erforderlich. Die Erweiterung des Bestandsgebäudes im Geltungsbereich des bestehenden und umgesetzten Bebauungsplanes wird als Maßnahme der Innenentwicklung / Nachverdichtung bewertet und die Anwendungsvoraussetzungen für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden kann (§ 13a BauGB) werden als gegeben angesehen.

Für die bisher als Ausgleichsflächen festgesetzten Grundstücksteile kann ein Ersatz in Form entsprechender Flächenbereitstellungen oder über das Ökokonto erforderlich werden.

Die Gemeindevertretung Beselich hat in ihrer Sitzung am 26.09.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Änderungs- und Ergänzungsplans gefasst. Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Umwelt und Landwirtschaft hat in ihrer Sitzung am 29.02.2024 den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und die Durchführung des förmlichen Öffentlichkeits- und Beteiligungsverfahrens im beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Auf dem Acker“, 4. Änderung und 1. Ergänzung wird mit Begründung in der Zeit von Montag, den 06. Mai 2024 bis einschließlich Freitag, den 07. Juni 2024 im Internet veröffentlicht und im Bauamt der Gemeindeverwaltung Beselich öffentlich ausgelegt.

Ergänzend zur Einstellung der Planunterlagen auf dem zentralen Internetprotal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de und auf der Homepage der Gemeinde Beselich (www.beselich.deAktuellesÖffentliche Bekanntmachungen) stellen wir als zusätzlichen Service die Auslegungsdokumente hier zur Einsichtnahme bereit.

Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Gemeinde Beselich. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Bauamt der Gemeindeverwaltung, Steinbacher Straße 10, 65614 Beselich).


 




Übersichtskarte:

Quelle: geoportal hessen.de



_4II Unterlagen TÖB BES Aufm Acker
.zip
ZIP herunterladen • 2.12MB

Bebauungsplan „Beselicher Holz“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes

Frühzeitige Offenlage des Planentwurfs


Für die Waldkindergartengruppe des Kindergartens „Bärenhöhle“ ist die Bereitstellung eines Aufenthaltsraumes in Form eines „Wichtelwagens“ vorgesehen. Der Wagen soll auf dem Areal des Grill- und Freizeitgeländes in Obertiefenbach aufgestellt werden. Die Genehmigungsfähigkeit ist für den vorgesehenen Standort im planungsrechtlichen Außenbereich nicht gegeben. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass verschiedene bauliche Anlagen auf dem Freizeitgelände nicht der ursprünglichen Genehmigungslage entsprechen. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes soll das Areal insgesamt erfasst und die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Genehmigung der Anlagen und Nutzungen geschaffen werden.

Im Flächennutzungsplan ist der Planbereich / das Freizeitgelände als Wald dargestellt. Zur Wahrung des bauplanungsrechtlichen Entwicklungsgebots ist parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Nach der Durchführung der ersten Beteiligungsschritte (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung) hat der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Umwelt und Landwirtschaft hat in ihrer Sitzung am 29.02.2024 die Bauleitplanentwürfe gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligungen beschlossen.

Mit der Einstellung der Planentwürfe nebst Umweltberichten und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird das Planungsverfahren weitergeführt.

Im Rahmen der Entwurfsoffenlage werden die Bauleitplanentwürfe mit Begründungen und Umweltberichten sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung in der Zeit von Montag, den 06.05.2024 bis einschließlich Freitag, den 07.06.2024 im Internet veröffentlicht und liegen im Bauamt der Gemeindeverwaltung Beselich aus.

Ergänzend zur Einstellung der Planunterlagen auf dem zentralen Internetprotal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de und auf der Homepage der Gemeinde Beselich (www.beselich.de"Aktuelles"Öffentliche Bekanntmachungen) stellen wir als zusätzlichen Service die Auslegungsdokumente hier zur Einsichtnahme bereit.

Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Gemeinde Beselich. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Bauamt der Gemeindeverwaltung, Steinbacher Straße 10, 65614 Beselich).

 




Übersichtskarte:

Quelle: geoportal hessen.de



240424_4II Unterlagen BES Holz
.zip
ZIP herunterladen • 27.41MB

Bebauungsplan Nr. 5 „Braunfels-Mitte“, 10. Änderung


Der unter der Adresse Kaiser-Friedrich-Straße 3-5 in Braunfels seit 1998 bestehende Lebensmittelmarkt entspricht nicht den aktuellen Anforderungen an eine nachhaltige Bauweise und an die Energieversorgung. Auch die technische Ausstattung des Lebensmittelmarktes und die Warenpräsentation entsprechen nicht heutigen modernen Anforderungen. Der Markt soll durch einen Neubau ersetzt werden. Das neue Gebäude soll eine Verkaufsfläche von ca. 1750 qm für den Lebensmittelmarkt (zzgl. Bäckerei/Café im Vorkassenbereich) und ca. 560 qm für den Getränkemarkt beinhalten. Das Planungsvorhaben steht im Einklang mit den städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt Braunfels, bestehende Versorgungsstrukturen zu erhalten und den vor Ort ansässigen Anbietern möglichst flexible Entwicklungsperspektiven zu geben.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen ist die Änderung des Bebauungsplanes mit Neufestsetzung eines Sondergebietes und einer Neufassung der textlichen Festsetzungen erforderlich.

Nach Ausarbeitung des Änderungsplanes zu dem Bebauungsplan wird nun das gesetzliche Beteiligungsverfahren durchgeführt. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Die Öffentlichkeit wird in Form einer Offenlage in der Zeit von Montag, 15. April 2024 bis einschließlich Freitag, 17. Mai 2024 beteiligt.

Die Beteiligungsunterlagen sind in der Zeit von Montag, 15.04.2024 bis einschließlich Freitag, 17.05.2024 in das Internet eingestellt und liegen im Rathaus der Stadt Braunfels, Hüttenweg 3, 35619 Braunfels, Fachbereich 3 Bau und Immobilienmanagement, Fachdienst 3.2 Stadtplanung und Naturschutz aus. Ergänzend zur Einstellung der Planunterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de und auf der Homepage der Stadt unter https://www.braunfels.de stellen wir als zusätzlichen Service die Auslegungsdokumente hier zur Einsichtnahme bereit.

Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Stadt Braunfels. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an: info@braunfels.de), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Stadt gesendet werden (Stadt Braunfels, Hüttenweg 3, 35619 Braunfels, Fachbereich 3 Bau und Immobilienmanagement, Fachdienst 3.2 Stadtplanung und Naturschutz).




Übersichtskarte:

Quelle: geoportal hessen.de



Bebauungsplan Nr 5 Braunfels-Mitte
.zip
ZIP herunterladen • 3.72MB

1
2
bottom of page