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BETEILIGUNGSVERFAHREN

Die gewerbliche Nutzung des Grundstücks Aschaffenburger Straße 1 in Dieburg ist aufgegeben worden. Aufgrund der stadtsensiblen Lage wird eine gewerbliche Nutzung an diesem Standort zukünftig ausgeschlossen. Das Gelände bietet Potenzial für eine höherwertige, innenstadtnahe Nutzung.

Das Ziel der städtebaulichen Planung ist es, die durch gewerbliche Nutzungen aufgebrochenen Blockrandstrukturen wiederherzustellen und das ortstypische Siedlungsbild zu erhalten. In den zentralen Bereichen des Quartiers sollen Rahmenbedingungen für die Wohnnutzung geschaffen werden, um modernen und attraktiven Wohnraum am Rande der Altstadt zu entwickeln. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die angestrebte städtebauliche Entwicklung und Nachverdichtung ist die Aufstellung des Bebauungsplans erforderlich. Die Aufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 13a BauGB.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dieburg hat in ihrer Sitzung am 21.11.2024 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 97 „Zwischen Aschaffenburger Straße-Ringstraße-Häfnerweg-Altstadt“, sowie die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gemäß § 13a Abs. 2 BauGB beschlossen.

Formell ist die Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Dieburg, dem Dieburger Anzeiger, am 14.12.2024 veröffentlicht, auf die wir an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 97 „Zwischen Aschaffenburger Straße-Ringstraße-Häfnerweg-Altstadt“ wird mit Begründung in der Zeit von Montag, den 16.12.2024 bis einschließlich Freitag, den 24.01.2025 im Internet veröffentlicht.

Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.

Die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die Homepage der Stadt Dieburg abgerufen werden www.dieburg.de > Wirtschaft&Stadtentwicklung > Planen&Bauen > Offenlagen. Ergänzend wird der Planentwurf mit Begründung in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Dieburg, Fachbereich Bauen, Markt 4, 64807 Dieburg, öffentlich ausgelegt.

Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Stadt Dieburg. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauen@dieburg.de), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Stadt gesendet werden (siehe Adresse oben).

Der vorläufige Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die in der nachstehenden Darstellung abgegrenzten Flächen. Änderungen können sich u.a. aus den Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren ergeben. Maßgeblich ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs für die Beschlussfassung über den Bebauungsplan.


Übersichtskarte:



Quelle: geoportal hessen.de






Ziel des Bebauungsplans „Schneidersgarten“ ist es, die bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für den Ersatzbau des örtlichen Lebensmittelmarktes zu schaffen.

Nach der Durchführung der ersten Beteiligungsschritte (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung, Abstimmung mit den Nachbargemeinden) ist der Bebauungsplanentwurf unter Berücksichtigung fachgesetzlicher Anforderungen ergänzt worden.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat den Entwurf des Bebauungsplans in ihrer Sitzung am 08.10.2024 gebilligt und die Durchführung der Entwurfsoffenlage beschlossen.

Zu dem Bebauungsplan liegen als umweltbezogene Informationen vor:

§  Der Umweltbericht mit integrierter Grünordnung zum Bebauungsplan,

§  Ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,

§  Immissionsgutachten,

§  Verträglichkeitsuntersuchung zur Verlagerung des Lebensmittelmarktes,

§  Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung (Landkreis – Abteilung Umwelt, Natur und Wasser, Regierungspräsidium Gießen, Ortsbeirat Mademühlen):

Inhaltlich beziehen sich diese Stellungnahmen auf Fragen der Inanspruchnahme von Boden / Landwirtschaftlichen Flächen, Artenschutz und die Forderung einer Natura-2000-Vorprüfung, die Entwässerung, den Gewässerschutz, den Immissionsschutz (Licht und Lärm), Hinweis zu Starkregen und Anregungen zur Bepflanzung des Plangebiets.

Diese Belange sind Gegenstand der fachgutachterlichen Untersuchungen zur Planung. Die Informationen aus den Stellungnahmen und die Untersuchungsergebnisse sind in den Festsetzungen des Bebauungsplans berücksichtigt und inhaltlich in die Begründung und den Umweltbericht aufgenommen. Sie sind in der Abwägung zum Entwurfsbeschluss Gegenstand der Beratungen der Versammlung der Gemeindevertretung.

 

Das Planaufstellungsverfahren wird mit der Öffentlichkeitsbeteiligung weitergeführt. Der Entwurf des Bebauungsplans wird zusammen mit der Begründung und dem Umweltbericht, artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, Immissionsgutachten, Verträglichkeitsuntersuchung zur Verlagerung des Lebensmittelmarktes sowie die nach Einschätzungen der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Montag, den 02.12.2024 bis einschließlich Freitag, den 10.01.2025 im Internet veröffentlicht. Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Driedorf weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.

Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt. Die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die Homepage der Gemeinde Driedorf abgerufen werden (www.driedorf.de/aktuell.html). Ergänzend stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Beteiligungsfrist zur Einsichtnahme bereit.

Zusätzlich werden die Planunterlagen in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Driedorf, Bauverwaltung, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Stellungnahmen zu der Planung sollen in elektronischer Form an info@driedorf.de oder an stadtplanung@kubus-group.com übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeinde (Adresse s.o.) abgegeben werden.


Übersichtskarte:



Quelle: geoportal hessen.de






Die Gewinnung von Energie aus regenerativen Quellen ist für die Gemeinde Eschenburg seit vielen Jahren ein wichtiger Baustein der nachhaltigen Gemeindeentwicklung. Historisch verankert ist die Haubergswirtschaft, seit Mitte der 1990er Jahre erzeugt die Gemeinde Energie in einem Blockheizkraftwerk, 2016 kam die Gründung der interkommunalen Lahn-Dill-Energiegenossenschaft hinzu. Mit der Energie-Messe wurde 2006 eine inzwischen traditionelle Veranstaltung mit einem breiten Beratungsangebot für Sanierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung und für alternative und nachhaltige Energiegewinnung etabliert.

Seit dem Entwurf des Teilregionalplans Energie Mittelhessen aus dem Jahr 2012 wird im Bereich nördlich des Galgenbergs der Bau von Windenergieanlagen projektiert. Gemeinden können mit der Aufstellung von räumlichen und sachlichen Teilflächennutzungsplänen die Genehmigungsvoraussetzungen für Windenergieanlagen schaffen und fördern.

Den Beschluss für die Aufstellung des Teilflächennutzungsplans „Windenergie Galgenberg“ hat die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 12.09.2024 gefasst.

In der Zeit von Montag, 02.12.2024 bis einschließlich Freitag, 10.01.2025 wird zu der Planung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Pläne und zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Eschenburg weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird der Vorentwurf des Teilflächennutzungsplans in das Internet eingestellt.Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sich auch auf der Homepage der Gemeinde Eschenburg eingestellt (https://www.gemeinde-eschenburg.de/leben-und-wohnen/bauleitplanung).

Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com oder an info@eschenburg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeinde (Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg) abgegeben werden.


 

Übersichtskarte: Lage und räumlicher Umgriff des Windenergiegebiets Galgenberg




Quelle: geoportal hessen.de






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