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BETEILIGUNGSVERFAHREN

Der Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Obertiefenbach, Flur 1, Flurstück 125/3 (Antoniusweg 5) möchte das Grundstück mit einem Wohnhaus bebauen. Das Baurecht im unmittelbar angrenzenden Bereich wird bestimmt durch den Bebauungsplan „Antoniusweg“. Die mit diesem Bebauungsplan ausgewiesenen Grundstücke sind bebaut. Die Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes verläuft auf der westlichen Grenze des Antragsgrundstücks. Damit liegt das Antragsgrundstück im planungsrechtlichen Außenbereich, Baurecht besteht nicht. Städtebaulich entspricht das Vorhaben der grundsätzlichen Entwicklungsabsicht der Gemeinde. Das Antragsgrundstück ist Bestandteil der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächenplanung. Allgemeines Ziel des Bebauungsplanes ist es, die bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für eine Bebauung von Grundstücksflächen im Bereich geplanter Siedlungsflächen der Gemeinde zu schaffen.

Nach der Durchführung der ersten Beteiligungsschritte (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung) hat der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Umwelt und Landwirtschaft in ihrer Sitzung am 30.10.2025 den Bauleitplanentwurf gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligungen beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Antoniusweg“, 1. Ergänzung wird mit Begründung und Umweltbericht, sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von Montag, den 24.11.2025 bis einschließlich Freitag, den 09.01.2026 im Internet veröffentlicht.

Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.

Die Planunterlagen sind hier zu finden, sie können auch auf der Homepage der Gemeinde Beselich abgerufen werden (www.beselich.de ’ Aktuelles und Amtliche Bekanntmachungen).

Ergänzend wird der Planentwurf mit Begründung in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, in der Steinbacher Straße 10, 65614 Beselich, öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Rückmeldungen und Stellungnahmen zur Planung können Sie hier an stadtplanung@kubus-group.com richten. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeinde (Bauamt der Gemeindeverwaltung Beselich, in der Steinbacher Straße 10, 65614 Beselich) abgegeben werden.

Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Beselich weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.

 

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Quelle: geoportal hessen.de






Im Stadtteil Leusel der Stadt Alsfeld soll die bestehende Mehrzweckhalle erweitert und modernisiert werden. Hierfür ist die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans „Das Kirschendriesch II“ aus dem Jahr 1982 sowie eine entsprechende Anpassung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich erforderlich. Ziel der Planung ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Mehrzweckhalle sowie die Erweiterung der Stellplatzflächen zu schaffen und den angrenzenden Sportplatz miteinzubeziehen und als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ festzusetzen.

 

Mit der Planänderung soll eine funktional und städtebaulich geordnete Gesamtstruktur des Bereichs hergestellt werden, die den Anforderungen an eine zeitgemäße Nutzung der örtlichen Gemeinschaftseinrichtungen entspricht. Die Maßnahme dient der Stärkung der sozialen und kulturellen Infrastruktur im Stadtteil Leusel und steht im Zusammenhang mit der örtlichen Dorfentwicklung im Rahmen des Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzepts (IKEK). Die übrigen Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplans bleiben unberührt.

 

Den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans „Das Kirschendriesch II“, 1. Änderung und 1. Ergänzung und für die 49. Änderung des Flächennutzungsplans hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 05.12.2024 gefasst.

In der Zeit von Montag, 24.11.2025 bis einschließlich Montag, 12.01.2026 wird zu der Planung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden die Vorentwürfe der Planunterlagen in das Internet eingestellt. Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage der Stadt Alsfeld eingestellt (https://www.alsfeld.de/leben/planen-bauen-wohnen/bauen/aktuelle-bauleitplanverfahren/).

Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com oder stadtplanung@stadt.alsfeld.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Stadt (Fachbereich Stadtplanung und Tiefbau der Stadtverwaltung, Markt 7 in Alsfeld) abgegeben werden.

Auf die formelle Bekanntmachung der Stadt Alsfeld weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.

 

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Quelle: geoportal hessen.de






Allgemeines Ziel des Bebauungsplans „Am Wiesenberg“ ist, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohnhauses mit integrierter Arztpraxis zu schaffen. Das Grundstück befindet sich innerhalb des zusammenhängend bebauten Ortsteils von Villmar, liegt jedoch bauplanungsrechtlich im sogenannten „Außenbereich im Innenbereich“. Eine planungsrechtliche Grundlage für eine Bebauung besteht bislang nicht, weshalb das Baurecht durch die Aufstellung eines Bebauungsplans geschaffen werden soll. Mit dem Vorhaben werden zwei zentrale Ziele der städtebaulichen Entwicklung des Marktflecken Villmars verfolgt: die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum sowie die wohnortnahe Sicherung und Stärkung der medizinischen Versorgung. Die Ansiedlung einer Arztpraxis im Wohnumfeld trägt zur besseren Erreichbarkeit gesundheitlicher Dienstleistungen bei und unterstützt die soziale Infrastruktur vor Ort.

Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel, durch maßvolle Nachverdichtung neuen Wohn- und Gewerberaum innerhalb des Siedlungsbereichs zu schaffen. Die Planung wird daher als Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a BauGB bewertet. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 18.09.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Wiesenberg“ beschlossen.

In der Zeit von Freitag, den 10.10.2025 bis einschließlich Montag, 10.11.2025 wird zu der Planung die Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt und der Entwurf des Bebauungsplans „Am Wiesenberg“ mit Begründung im Internet veröffentlicht.

 

Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.

Die Planunterlagen sind hier zu finden, sie können auch auf der Homepage des Marktflecken Villmars abgerufen werden (https://www.marktflecken-villmar.de/rathaus/bauamt-bauleitplanung).

Ergänzend wird der Planentwurf mit Begründung in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, König-Konrad-Straße 12 in 65606 Villmar, öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Planung unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

Nach Abschluss der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung werden die eingehenden Stellungnahmen ausgewertet und abwägend in die weitere Bebauungsplanbearbeitung einbezogen.

Rückmeldungen und Stellungnahmen zur Planung können Sie hier an stadtplanung@kubus-group.com richten. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeinde (König-Konrad-Straße 12, 65606 Villmar) abgegeben werden.

Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt des Marktfleckens Villmars weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.

 

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Quelle: geoportal hessen.de






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