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BETEILIGUNGSVERFAHREN

Im Gemarkungsbereich „Auf dem Eisenstück“ im Stadtteil Kirschhofen befinden sich ein städtischer Kinderspielplatz sowie mehrere Grundstücke mit baulichen Anlagen und Nutzungen, die als private Grünflächen (Hausgärten) genutzt werden. Der Spielplatz ist seit Jahrzehnten errichtet und in Betrieb. Zwischen dem Spielplatz und den privaten Hausgärten liegt eine Fläche, die als artenreiche Blühwiese bewirtschaftet wird und Bestandteil eines naturschutzpädagogischen Igellehrpfades ist.


Die genannten Nutzungen liegen planungsrechtlich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB und sind bislang nicht durch einen Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert. Im Rahmen von Außenbereichsbegehungen hat das Kreisbauamt Limburg-Weilburg festgestellt, dass es sich bei den bestehenden Anlagen um formell nicht genehmigte Nutzungen handelt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Fortbestand dieser Nutzungen hat die Stadt Weilburg die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen.


Allgemeines Ziel des Bebauungsplans ist es, die bestehenden Nutzungen städtebaulich zu ordnen und planungsrechtlich zu sichern, ohne neue bauliche Entwicklungen im Außenbereich vorzubereiten. Hierzu sollen öffentliche und private Grünflächen sowie eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt werden. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans ist eine Änderung des Flächennutzungsplans vorgesehen. Die Begründung der Flächennutzungsplanänderung wird zum Entwurf eingereicht.


Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 12.09.2024 den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans „Auf dem Eisenstück“ gefasst.


Den Aufstellungsbeschluss zur Planung hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 06.03.2025 gefasst.


In der Zeit von Mittwoch, 18.02.2026 bis einschließlich Mittwoch, 25.03.2026 wird zu der Planung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden die Vorentwürfe der Planunterlagen in das Internet eingestellt. Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage der Stadt Weilburg eingestellt (https://www.weilburg.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen).


Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Stadt Weilburg (Fachbereich Bauen, Zimmer 1003, Mauerstraße 6-8, 35781 Weilburg) abgegeben werden.


Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Weilburg weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.



Übersichtskarte:



Quelle: geoportal hessen.de






Das Plangebiet der ehemaligen Grube „Erhaltung“ im Stadtteil Odersbach ist durch eine historisch gewachsene Nutzung geprägt, die auf eine frühere bergbauliche Tätigkeit zurückgeht. Nach Aufgabe des Bergbaus wurden die vorhandenen baulichen Anlagen und Flächen schrittweise neuen Nutzungen zugeführt. Heute stellt sich das Gebiet als gewachsener Standort mit Wohnnutzungen, ergänzenden Neben- und Wirtschaftsgebäuden sowie einer privaten Pferdehaltung dar. Das Plangebiet liegt außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und ist dem bauplanungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen.


Die bestehenden Nutzungen sind über einen langen Zeitraum entstanden und werden teilweise seit vielen Jahren ausgeübt. Für einen Teil der baulichen Anlagen und Nutzungen besteht bislang jedoch keine abschließende bauplanungsrechtliche Grundlage. Aufgrund einer Prüfung durch das Kreisbauamt wurde festgestellt, dass für einen Teil der bestehenden baulichen Anlagen bislang keine abschließende bauplanungsrechtliche Grundlage besteht.

Ziel des Bebauungsplans ist es, die bestehenden Nutzungen planungsrechtlich zu sichern, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und Nutzungskonflikte zu vermeiden. Dabei sollen die historisch gewachsene Struktur des Standorts sowie die besonderen funktionalen Anforderungen aus Wohnen und Pferdehaltung berücksichtigt werden. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans ist eine Änderung des Flächennutzungsplans vorgesehen, um das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zu wahren.


Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 12.09.2024 den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans „Grube Erhaltung“ gefasst.


 In der Zeit von Mittwoch, 18.02.2026 bis einschließlich Mittwoch, 25.03.2026 wird zu der Planung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden die Vorentwürfe der Planunterlagen in das Internet eingestellt. Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage der Stadt Weilburg eingestellt (https://www.weilburg.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen).


Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Stadt Weilburg (Fachbereich Bauen, Zimmer 1003, Mauerstraße 6-8, 35781 Weilburg) abgegeben werden.


Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Weilburg weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.


Übersichtskarte:



Quelle: geoportal hessen.de






Die ausgewiesenen und bestehenden Gewerbeflächen der Stadt Bad Camberg sind vollständig ausgenutzt. Zuletzt wurde mit dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet 9 + 10“, 1. Ergänzung noch eine kleinräumige Arrondierung zur Schaffung der Entwicklungsmöglichkeiten eines ansässigen Unternehmens in der Dieselstraße in Bad Camberg geschaffen. Flächen für die Neuansiedlung von Betrieben sind nicht mehr vorhanden. Die Ausweisung ergänzender gewerblicher Bauflächen ist deshalb seit längerem Bestandteil der stadtentwicklungspolitischen Diskussionen. Zur Schaffung von Flächenangeboten und um dem aktuellen Bedarf und den bekannten Nachfragen für gewerblich nutzbare Flächen nachkommen zu können, wird der Bebauungsplan „Im Stocksweg“ aufgestellt.

Den Aufstellungsbeschluss zur Planung hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 06.03.2025 gefasst.

In der Zeit von Freitag, 06.02.2026 bis einschließlich Montag, 09.03.2026 wird zu der Planung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden die Vorentwürfe der Planunterlagen in das Internet eingestellt. Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage der Stadt Bad Camberg eingestellt (https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/).

Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Stadt (Bauamt der Stadtverwaltung, Am Amthof 15 in Bad Camberg) abgegeben werden.

Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Bad Camberg weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.

 

Übersichtskarte:



Quelle: geoportal hessen.de






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