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BETEILIGUNGSVERFAHREN

Allgemeines Ziel des Bebauungsplans „Am Wiesenberg“ ist, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohnhauses mit integrierter Arztpraxis zu schaffen. Das Grundstück befindet sich innerhalb des zusammenhängend bebauten Ortsteils von Villmar, liegt jedoch bauplanungsrechtlich im sogenannten „Außenbereich im Innenbereich“. Eine planungsrechtliche Grundlage für eine Bebauung besteht bislang nicht, weshalb das Baurecht durch die Aufstellung eines Bebauungsplans geschaffen werden soll. Mit dem Vorhaben werden zwei zentrale Ziele der städtebaulichen Entwicklung des Marktflecken Villmars verfolgt: die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum sowie die wohnortnahe Sicherung und Stärkung der medizinischen Versorgung. Die Ansiedlung einer Arztpraxis im Wohnumfeld trägt zur besseren Erreichbarkeit gesundheitlicher Dienstleistungen bei und unterstützt die soziale Infrastruktur vor Ort.

Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel, durch maßvolle Nachverdichtung neuen Wohn- und Gewerberaum innerhalb des Siedlungsbereichs zu schaffen. Die Planung wird daher als Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a BauGB bewertet. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 18.09.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Wiesenberg“ beschlossen.

In der Zeit von Freitag, den 10.10.2025 bis einschließlich Montag, 10.11.2025 wird zu der Planung die Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt und der Entwurf des Bebauungsplans „Am Wiesenberg“ mit Begründung im Internet veröffentlicht.

 

Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.

Die Planunterlagen sind hier zu finden, sie können auch auf der Homepage des Marktflecken Villmars abgerufen werden (https://www.marktflecken-villmar.de/rathaus/bauamt-bauleitplanung).

Ergänzend wird der Planentwurf mit Begründung in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, König-Konrad-Straße 12 in 65606 Villmar, öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Planung unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

Nach Abschluss der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung werden die eingehenden Stellungnahmen ausgewertet und abwägend in die weitere Bebauungsplanbearbeitung einbezogen.

Rückmeldungen und Stellungnahmen zur Planung können Sie hier an stadtplanung@kubus-group.com richten. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeinde (König-Konrad-Straße 12, 65606 Villmar) abgegeben werden.

Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt des Marktfleckens Villmars weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.

 

Übersichtskarte:


ree

Quelle: geoportal hessen.de






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