Mit dem Bebauungsplan „Schneidersgarten“ werden die bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für den Ersatzbau des örtlichen Lebensmittelmarktes in Mademühlen geschaffen, um damit den Nahversorgungsstandort und die Lebensmittelversorgung in dem Ortsteil dauerhaft zu sichern.
Nach Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsverfahren (Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung) ergaben sich für den Bebauungsplan zur Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Anforderungen Anpassungserfordernisse. Es wurde eine erneute Begehung und Bewertung der Flächen und die Beantragung einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung erforderlich. Damit einher geht eine Ergänzung der Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs. Die Anpassungen, mit denen der Planentwurf inhaltlich ergänzt/ geändert wird, machen die Durchführung eines erneuten Beteiligungsverfahrens notwendig, in dem erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.
Die Beteiligungsunterlagen sind in der Zeit von Montag, 02.02.2026 bis einschließlich Freitag, 20.02.2026 in das Internet eingestellt und liegen ergänzend im Bauamt der Gemeindeverwaltung in Driedorf aus. Ergänzend zur Einstellung der Planunterlagen auf der Homepage der Gemeinde https://www.driedorf.de/aktuell.html stellen wir als zusätzlichen Service die Auslegungsdokumente hier zur Einsichtnahme bereit.
Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können.
Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an info@driedorf.de bzw. bauen@driedorf.de oder an stadtplanung@kubus-group.com übermittelt werden. Stellungnahmen können auch schriftlich/postalisch bei der Gemeindeverwaltung Driedorf, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf eingereicht werden.
Übersichtskarte:

Quelle: geoportal hessen.de




