top of page

BETEILIGUNGSVERFAHREN

Mit dem Bebauungsplan „Schneidersgarten“ werden die bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für den Ersatzbau des örtlichen Lebensmittelmarktes in Mademühlen geschaffen, um damit den Nahversorgungsstandort und die Lebensmittelversorgung in dem Ortsteil dauerhaft zu sichern.


Nach Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsverfahren (Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung) ergaben sich für den Bebauungsplan zur Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Anforderungen Anpassungserfordernisse. Es wurde eine erneute Begehung und Bewertung der Flächen und die Beantragung einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung erforderlich. Damit einher geht eine Ergänzung der Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs. Die Anpassungen, mit denen der Planentwurf inhaltlich ergänzt/ geändert wird, machen die Durchführung eines erneuten Beteiligungsverfahrens notwendig, in dem erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.


Die Beteiligungsunterlagen sind in der Zeit von Montag, 02.02.2026 bis einschließlich Freitag, 20.02.2026 in das Internet eingestellt und liegen ergänzend im Bauamt der Gemeindeverwaltung in Driedorf aus. Ergänzend zur Einstellung der Planunterlagen auf der Homepage der Gemeinde https://www.driedorf.de/aktuell.html stellen wir als zusätzlichen Service die Auslegungsdokumente hier zur Einsichtnahme bereit.


Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können.


Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an info@driedorf.de bzw. bauen@driedorf.de oder an stadtplanung@kubus-group.com übermittelt werden. Stellungnahmen können auch schriftlich/postalisch bei der Gemeindeverwaltung Driedorf, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf eingereicht werden.

 

Übersichtskarte:



Quelle: geoportal hessen.de






Der unter der Adresse Kaiser-Friedrich-Straße 3–5 in Braunfels seit 1998 bestehende Lebensmittelmarkt soll durch einen Neubau mit Lebensmittelmarkt, Getränkecenter und integriertem Backshop ersetzt werden. Der Neubau des Lebensmittelmarktes stellt ein großflächiges Einzelhandelsvorhaben dar, das nach den Vorschriften der Baunutzungsverordnung in einem Mischgebiet nicht zulässig ist.

Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen wird die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Braunfels-Mitte“ mit Neufestsetzung eines Sondergebietes sowie mit einer Neufassung der textlichen Festsetzungen durchgeführt.

Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels hat in ihrer Sitzung am 11.12.2025 beschlossen, den am 22.05.2025 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch gefassten Satzungsbeschluss zur 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Braunfels-Mitte“ aufzuheben. Der Satzungsbeschluss wurde bislang nicht ortsüblich bekannt gemacht; der Änderungsplan ist daher noch nicht rechtskräftig.

Gleichzeitig hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, den Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Braunfels-Mitte“ aufgrund einer inhaltlichen Ergänzung der textlichen Festsetzungen erneut zu veröffentlichen und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu beteiligen.

Anlass für die erneute Beteiligung ist eine Anpassung des Nutzungs- und Raumkonzepts im Zuge der weiteren Konkretisierung des Vorhabens. Neben einer bereits zulässigen nicht wesentlich störenden Gewerbenutzung wird eine ergänzende Einzelhandelsnutzung vorgesehen. Die textlichen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung werden um die Zulässigkeit sonstiger Einzelhandelsbetriebe mit einer maximalen Verkaufsfläche von 350 m² sowie um Schank- und Speisewirtschaften und Räume und Gebäude für freie Berufe ergänzt.

An den übrigen Festsetzungen und Planinhalten ergeben sich keine Änderungen. Die Ergänzung der textlichen Festsetzungen macht die Durchführung eines erneuten Beteiligungsverfahrens erforderlich, in dem in Bezug auf die vorgenommenen Ergänzungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 „Braunfels-Mitte“, 10. Änderung wird erneut mit Begründung in der Zeit von Montag, den 26.01.2026 bis einschließlich Freitag, den 13.02.2026 im Internet veröffentlicht.

Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage der Stadt Braunfels (www.braunfels.de) eingestellt.

Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Stadt Braunfels. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an: info@braunfels.de oder an stadtplanung@kubus-group.com ), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Stadt gesendet werden (Stadt Braunfels, Hüttenweg 3, 35619 Braunfels, Fachbereich 3 Bau und Immobilienmanagement, Fachdienst 3.2 Stadtplanung und Naturschutz).

Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Braunfels weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.

 

Übersichtskarte:



Quelle: geoportal hessen.de






Mit dem Bebauungsplan „Rolzhäuserhoffeld II“ werden Bauplätze für eine Wohnbebauung ausgewiesen. Dafür ist die Verlängerung der Straße „Am Schulberg“ und die Ausweisung eines ergänzenden Baugebietes vorgesehen.

Nach Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsverfahren (Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung) war aufgrund von Änderungen der Erschließungsplanung eine Anpassung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans und des Umweltberichts mit Eingriffsregelung erforderlich. Zum Bebauungsplan wurde im Rahmen der Umweltprüfung ein Bodenfachbeitrag erstellt. Die geringfügige Änderung des Plangeltungsbereichs macht die Durchführung eines erneuten Beteiligungsverfahrens notwendig, in dem in Bezug auf die Änderung des Geltungsbereichs Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.

Die Beteiligungsunterlagen sind in der Zeit von Montag, 26.01.2026 bis einschließlich Freitag, 13.02.2026 in das Internet eingestellt und liegen ergänzend im Bauamt der Gemeindeverwaltung in Villmar aus. Ergänzend zur Einstellung der Planunterlagen auf der Homepage der Gemeinde https://www.marktflecken-villmar.de/rathaus/bauamt-bauleitplanung stellen wir als zusätzlichen Service die Auslegungsdokumente hier zur Einsichtnahme bereit.

Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können.

Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an bauamt@marktflecken-villmar.de oder an stadtplanung@kubus-group.com übermittelt werden. Stellungnahmen können auch schriftlich/postalisch bei der Gemeindeverwaltung Villmar, König-Konrad-Straße 12, 65606 Villmar eingereicht werden.

 

Übersichtskarte:



Quelle: geoportal hessen.de






bottom of page