Das Plangebiet der ehemaligen Grube „Erhaltung“ im Stadtteil Odersbach ist durch eine historisch gewachsene Nutzung geprägt, die auf eine frühere bergbauliche Tätigkeit zurückgeht. Nach Aufgabe des Bergbaus wurden die vorhandenen baulichen Anlagen und Flächen schrittweise neuen Nutzungen zugeführt. Heute stellt sich das Gebiet als gewachsener Standort mit Wohnnutzungen, ergänzenden Neben- und Wirtschaftsgebäuden sowie einer privaten Pferdehaltung dar. Das Plangebiet liegt außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und ist dem bauplanungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen.
Die bestehenden Nutzungen sind über einen langen Zeitraum entstanden und werden teilweise seit vielen Jahren ausgeübt. Für einen Teil der baulichen Anlagen und Nutzungen besteht bislang jedoch keine abschließende bauplanungsrechtliche Grundlage. Aufgrund einer Prüfung durch das Kreisbauamt wurde festgestellt, dass für einen Teil der bestehenden baulichen Anlagen bislang keine abschließende bauplanungsrechtliche Grundlage besteht.
Ziel des Bebauungsplans ist es, die bestehenden Nutzungen planungsrechtlich zu sichern, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und Nutzungskonflikte zu vermeiden. Dabei sollen die historisch gewachsene Struktur des Standorts sowie die besonderen funktionalen Anforderungen aus Wohnen und Pferdehaltung berücksichtigt werden. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans ist eine Änderung des Flächennutzungsplans vorgesehen, um das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zu wahren.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 12.09.2024 den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans „Grube Erhaltung“ gefasst.
In der Zeit von Mittwoch, 18.02.2026 bis einschließlich Mittwoch, 25.03.2026 wird zu der Planung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden die Vorentwürfe der Planunterlagen in das Internet eingestellt. Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage der Stadt Weilburg eingestellt (https://www.weilburg.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen).
Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Stadt Weilburg (Fachbereich Bauen, Zimmer 1003, Mauerstraße 6-8, 35781 Weilburg) abgegeben werden.
Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Weilburg weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.
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Quelle: geoportal hessen.de



