Die Planung von Windenergieanlagen südlich der Landesstraße L 3046 zwischen Rodenroth im Osten sowie Nenderoth und Odersberg im Westen geht zurück in das Jahr 2021. Hier wurde ein Potenzialgebiet identifiziert, für das in den Jahren 2021 bis 2023 intensive Untersuchungen mit naturschutzfachlichen Datenerhebungen, und weiteren Fachgutachten durchgeführt wurden. Die Flächen, in denen Windenergieanlagen neu errichtet werden sollen, liegen außerhalb eines raumordnerisch ausgewiesenen Vorranggebiets zur Nutzung der Windenergie, so dass über die Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes die planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für den Anlagenbau geschaffen werden.
Mit der Flächennutzungsplanung wird bauleitplanerisch verbindlich ein Teilraum ausgewiesen, der für die Installation von Windenergieanlagen zur Gewinnung regenerativer Energie im Gemeindegebiet zukünftig in Frage kommt. Für die zukünftige Entwicklung wird damit eine Alternativfläche für bestehende Anlagenstandorte eröffnet, auf denen zukünftig keine Anlagen mehr zulässig sein sollen. Somit wird der Teilflächennutzungsplan im Gemeindegebiet Greifenstein das Instrument, das Flächen im Sinne eines Windvorranggebiets nach dem Regionalplan bestimmt und damit eine Steuerungsfunktion übernimmt, indem er eine Ausschlussfunktion für andere Standorte erfüllt,
Den Beschluss für die Aufstellung des Teilflächennutzungsplans „Windenergiegebiet Rodenroth“ hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 13.02.2025 gefasst.
In der Zeit von Montag, 14.04.2025 bis einschließlich Mittwoch, 28.05.2025 wird zu der Planung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird der Vorentwurf des Teilflächennutzungsplans in das Internet eingestellt.Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage der Gemeinde Greifenstein eingestellt (https://www.greifenstein.de/gewerbe-grundstuecksmarkt/aktuelle-bauleitplanung.html).
Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com oder an mail@greifenstein.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeinde (Herborner Straße 38, 35753 Greifenstein-Beilstein) abgegeben werden.
Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.
Übersichtskarte:
Lage und räumlicher Umgriff des Windenergiegebiets Rodenroth

Quelle: geoportal hessen.de