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BETEILIGUNGSVERFAHREN


Die Planung von Windenergieanlagen südlich der Landesstraße L 3046 zwischen Rodenroth im Osten sowie Nenderoth und Odersberg im Westen geht zurück in das Jahr 2021. Hier wurde ein Potenzialgebiet identifiziert, für das in den Jahren 2021 bis 2023 intensive Untersuchungen mit naturschutzfachlichen Datenerhebungen, und weiteren Fachgutachten durchgeführt wurden. Die Flächen, in denen Windenergieanlagen neu errichtet werden sollen, liegen außerhalb eines raumordnerisch ausgewiesenen Vorranggebiets zur Nutzung der Windenergie, so dass über die Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes die planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für den Anlagenbau geschaffen werden.

Mit der Flächennutzungsplanung wird bauleitplanerisch verbindlich ein Teilraum ausgewiesen, der für die Installation von Windenergieanlagen zur Gewinnung regenerativer Energie im Gemeindegebiet zukünftig in Frage kommt. Für die zukünftige Entwicklung wird damit eine Alternativfläche für bestehende Anlagenstandorte eröffnet, auf denen zukünftig keine Anlagen mehr zulässig sein sollen. Somit wird der Teilflächennutzungsplan im Gemeindegebiet Greifenstein das Instrument, das Flächen im Sinne eines Windvorranggebiets nach dem Regionalplan bestimmt und damit eine Steuerungsfunktion übernimmt, indem er eine Ausschlussfunktion für andere Standorte erfüllt,

Den Beschluss für die Aufstellung des Teilflächennutzungsplans „Windenergiegebiet Rodenroth“ hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 13.02.2025 gefasst.

In der Zeit von Montag, 14.04.2025 bis einschließlich Mittwoch, 28.05.2025 wird zu der Planung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird der Vorentwurf des Teilflächennutzungsplans in das Internet eingestellt.Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage der Gemeinde Greifenstein eingestellt (https://www.greifenstein.de/gewerbe-grundstuecksmarkt/aktuelle-bauleitplanung.html).

Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com oder an mail@greifenstein.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeinde (Herborner Straße 38, 35753 Greifenstein-Beilstein) abgegeben werden.

Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.


Übersichtskarte:

Lage und räumlicher Umgriff des Windenergiegebiets Rodenroth


Quelle: geoportal hessen.de







Zur Bereitstellung dringend benötigter Grundstücke für den privaten Hausbau wird in Oberroßbach ein ergänzendes Baugebiet ausgewiesen. Das Plangebiet schließt sich nördlich an das Baugebiet „Scheid / Niedermühle“ an. Nördlich wird es durch die Ortsstraße „Lehmkaute“ begrenzt. Nördlich, südlich und östlich grenzt Wohnbebauung an. Nord-Westlich befindet sich freie Feldflur. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Nutzung des Areals geschaffen.

Mit der Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet wird das Planaufstellungsverfahren fortgeführt (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB, Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB). Die Beteiligungsunterlagen sind in der Zeit von Montag, 24.03.2025 bis einschließlich Mittwoch, 30.05.2025 in das Internet eingestellt und liegen während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Haiger (Foyer im Erdgeschoss), Marktplatz 7, 35708 Haiger aus.

Ergänzend zur Einstellung der Planunterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de und auf der Homepage der Stadt Haiger (https://www.haiger.de/rathaus-politik/bauen-stadtentwicklung/bebauungsplaene) stellen wir als zusätzlichen Service die Auslegungsdokumente hier zur Einsichtnahme bereit.

Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Stadt Haiger. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Adresse s. oben). Für die elektronische Übermittlung Ihrer Stellungnahme können Sie gerne die Mailadresse stadtplanung@kubus-group.com nutzen.


Übersichtskarte:



Quelle: geoportal hessen.de







Im Stadtteil Würges der Stadt Bad Camberg sollen landwirtschaftlich genutzte Flächen als Bauland ausgewiesen werden. Planungsrechtlich sind die Flächen dem Außenbereich zugeordnet, sie schließen unmittelbar an die bestehende Ortsbebauung im Nordwesten von Würges an.

Ziel der Planung ist es, dem vorhandenen Bedarf zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum Rechnung zu tragen und neuen Wohnraum zu schaffen. Durch den Bebauungsplan sollen ca. 45 Wohnbaugrundstücke entwickelt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung des Gebiets als allgemeines Wohngebiet geschaffen werden.

 

Den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans „Kachel“ und für die Änderung des Flächennutzungsplans hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 15.02.2023 gefasst.

In der Zeit von Montag, 17.03.2025 bis einschließlich Freitag, 18.04.2025 wird zu der Planung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden die Vorentwürfe der Planunterlagen in das Internet eingestellt. Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage der Stadt Bad Camberg eingestellt (https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/).

Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Stadt (Bauamt der Stadtverwaltung, Am Amthof 15 in Bad Camberg) abgegeben werden.

Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Bad Camberg weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.


Übersichtskarte:



Quelle: geoportal hessen.de






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