Die baulichen Rahmenbedingungen für die Feuerwehr in Langenthal entsprechen nicht mehr den technischen und rechtlichen Anforderungen, die nach heutigen Maßstäben einzuhalten sind. Eine Ertüchtigung des bestehenden Gebäudes oder ein Neubau auf dem Bestandsgrundstück sind nicht möglich, da auch Bedarf für einen zusätzlichen Einstellplatz für ein neues Fahrzeug benötigt wird. Somit wird für das Feuerwehrhaus ein Neubau erforderlich. Ausschlaggebend für die Standortwahl sind die Anforderungen an das Feuerwehrhaus (Erreichbarkeit, Einhaltung von Hilfs-/ Rettungsfristen). Die nach einer Prüfung von Standortalternativen für den Neubau vorgesehenen Grundstücke liegen im Außenbereich. Feuerwehrhäuser gehören nicht zu den privilegierten Vorhaben, die im Außenbereich zulassungsfähig sind, für die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.
Nach Durchführung der frühzeitigen Behördenbeteiligung und nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie fachlicher Abstimmungen hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 30.10.2025 die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligungen beschlossen.
Mit der Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet werden die Planaufstellungsverfahren fortgeführt (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB, Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB). Die Beteiligungsunterlagen sind in der Zeit von Montag, 15.12.2025 bis einschließlich Freitag, 23.01.2026 in das Internet eingestellt und liegen im Bauamt der Stadtverwaltung in Hirschhorn aus. Ergänzend zur Einstellung der Planunterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de und auf der Homepage der Stadt Hirschhorn (https://www.hirschhorn.de/rathaus-buergerservice/abteilungen/bauen-und-planen/) stellen wir als zusätzlichen Service die Auslegungsdokumente hier zur Einsichtnahme bereit.
Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Stadt Hirschhorn. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an die Stadtverwaltung ali.koeklue@hirschhorn.de oder an stadtplanung@kubus-group.com), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Bauamt der Stadt Hirschhorn, Rathaus, Hauptstraße 17, 69434 Hirschhorn).
Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Hirschhorn weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.
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Quelle: geoportal hessen.de




