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BETEILIGUNGSVERFAHREN

Die baulichen Rahmenbedingungen für die Feuerwehr in Langenthal entsprechen nicht mehr den technischen und rechtlichen Anforderungen, die nach heutigen Maßstäben einzuhalten sind. Eine Ertüchtigung des bestehenden Gebäudes oder ein Neubau auf dem Bestandsgrundstück sind nicht möglich, da auch Bedarf für einen zusätzlichen Einstellplatz für ein neues Fahrzeug benötigt wird. Somit wird für das Feuerwehrhaus ein Neubau erforderlich. Ausschlaggebend für die Standortwahl sind die Anforderungen an das Feuerwehrhaus (Erreichbarkeit, Einhaltung von Hilfs-/ Rettungsfristen). Die nach einer Prüfung von Standortalternativen für den Neubau vorgesehenen Grundstücke liegen im Außenbereich. Feuerwehrhäuser gehören nicht zu den privilegierten Vorhaben, die im Außenbereich zulassungsfähig sind, für die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.

Nach Durchführung der frühzeitigen Behördenbeteiligung und nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie fachlicher Abstimmungen hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 30.10.2025 die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligungen beschlossen.

Mit der Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet werden die Planaufstellungsverfahren fortgeführt (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB, Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB). Die Beteiligungsunterlagen sind in der Zeit von Montag, 15.12.2025 bis einschließlich Freitag, 23.01.2026 in das Internet eingestellt und liegen im Bauamt der Stadtverwaltung in Hirschhorn aus. Ergänzend zur Einstellung der Planunterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de und auf der Homepage der Stadt Hirschhorn (https://www.hirschhorn.de/rathaus-buergerservice/abteilungen/bauen-und-planen/) stellen wir als zusätzlichen Service die Auslegungsdokumente hier zur Einsichtnahme bereit.

Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Stadt Hirschhorn. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an die Stadtverwaltung ali.koeklue@hirschhorn.de oder an stadtplanung@kubus-group.com), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Bauamt der Stadt Hirschhorn, Rathaus, Hauptstraße 17, 69434 Hirschhorn).

Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Hirschhorn weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.

 

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Quelle: geoportal hessen.de






Der Fanfaren-Musikzug 1959 in Heckholzhausen bekam im Jahr 1966 von der Gemeinde im Norden von Heckholzhausen eine Fläche zur Verfügung gestellt, um dort eine Halle als Vereinsheim zu Übungszwecken errichten zu können.

Schon vor dem Bau der Halle diente das Gelände dem Gemeinbedarf und wurde für unterschiedliche Sport- und Freizeitveranstaltungen durch den örtlichen Kindergarten und die Schule, aber auch von Vereinen und privat genutzt. Einrichtungen waren z.B. eine Sprungrube für Weitsprung, Seilanlagen im Baumbestand (heute wären es „slacklines“). Rasen-/ Wiesenflächen dienten verschiedenen Gruppen- und Mannschaftsspielen.

Im Zuge von Renovierungs- und Ausbauplanungen wurde festgestellt, dass die baulichen Anlagen formell illegal sind, es liegen keine förmlichen Genehmigungen vor. Die Anlagen sind im Außenbereich nicht privilegiert, zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes und eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Die Planung dient insbesondere der Berücksichtigung sozialer und kultureller Bedürfnisse der Bevölkerung sowie von Bedürfnissen von Sport und Freizeit sowie des Bildungswesens. Die genannten unterschiedlichen Nutzergruppen sollen die Einrichtungen auch zukünftig nutzen können. Träger ist der Fanfaren Musikzug Heckholzhausen 1959.

Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen und nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen hat der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Umwelt und Landwirtschaft in seiner Sitzung am 30.10.2025 die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligungen beschlossen.

Mit der Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet werden die Planaufstellungsverfahren fortgeführt (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB, Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB). Die Beteiligungsunterlagen sind in der Zeit von Montag, 08.12.2025 bis einschließlich Freitag, 16.01.2026 in das Internet eingestellt und liegen im Bauamt der Gemeindeverwaltung in Beselich aus. Ergänzend zur Einstellung der Planunterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de und auf der Homepage der Gemeinde (https://www.beselich.de/papierkram-erledigen/ihre-verwaltung/aktuelles-und-amtliche-bekanntmachungen/) stellen wir als zusätzlichen Service die Auslegungsdokumente hier zur Einsichtnahme bereit.

Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Gemeinde Beselich. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an die Gemeindeverwaltung oder an stadtplanung@kubus-group.com), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Bauamt der Gemeindeverwaltung, Steinbacher Straße 10, 65614 Beselich).

 

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Quelle: geoportal hessen.de






Der Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Obertiefenbach, Flur 1, Flurstück 125/3 (Antoniusweg 5) möchte das Grundstück mit einem Wohnhaus bebauen. Das Baurecht im unmittelbar angrenzenden Bereich wird bestimmt durch den Bebauungsplan „Antoniusweg“. Die mit diesem Bebauungsplan ausgewiesenen Grundstücke sind bebaut. Die Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes verläuft auf der westlichen Grenze des Antragsgrundstücks. Damit liegt das Antragsgrundstück im planungsrechtlichen Außenbereich, Baurecht besteht nicht. Städtebaulich entspricht das Vorhaben der grundsätzlichen Entwicklungsabsicht der Gemeinde. Das Antragsgrundstück ist Bestandteil der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächenplanung. Allgemeines Ziel des Bebauungsplanes ist es, die bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für eine Bebauung von Grundstücksflächen im Bereich geplanter Siedlungsflächen der Gemeinde zu schaffen.

Nach der Durchführung der ersten Beteiligungsschritte (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung) hat der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Umwelt und Landwirtschaft in ihrer Sitzung am 30.10.2025 den Bauleitplanentwurf gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligungen beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Antoniusweg“, 1. Ergänzung wird mit Begründung und Umweltbericht, sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von Montag, den 24.11.2025 bis einschließlich Freitag, den 09.01.2026 im Internet veröffentlicht.

Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.

Die Planunterlagen sind hier zu finden, sie können auch auf der Homepage der Gemeinde Beselich abgerufen werden (www.beselich.de ’ Aktuelles und Amtliche Bekanntmachungen).

Ergänzend wird der Planentwurf mit Begründung in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, in der Steinbacher Straße 10, 65614 Beselich, öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Rückmeldungen und Stellungnahmen zur Planung können Sie hier an stadtplanung@kubus-group.com richten. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeinde (Bauamt der Gemeindeverwaltung Beselich, in der Steinbacher Straße 10, 65614 Beselich) abgegeben werden.

Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Beselich weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.

 

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Quelle: geoportal hessen.de






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