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BETEILIGUNGSVERFAHREN


Vielerorts sind in den Städten und Gemeinden Sanierungen und bauliche Ertüchtigungen von Feuerwehrhäusern erforderlich geworden, um den aktuellen Anforderungen im Brand- und Katastrophenschutz Rechnung tragen zu können. In der Gemeinde Sinn sind die Feuerwehrhäuser in Edingen und Fleisbach mit „rot“ getestet. Die Bestandsprüfung im Zuge der Bedarfs- und Entwicklungsplanung hat gezeigt, dass die beiden Feuerwehrhäuser nicht zukunftsfähig sind. Die räumlichen und technischen Anforderungen können in den Gebäuden nicht dargestellt werden, Neubauten oder Erweiterungen können an den gegebenen Standorten aus Platzgründen nicht realisiert werden.

Zur Sicherung der Ausstattung für den Brand- und Katastrophenschutz in den Ortschaften Edingen und Fleisbach ist deshalb ein Neubau eines Feuerwehrhauses an einem zentralen Standort innerhalb des neu gebildeten Schutzbereichs 2 der Gemeinde Sinn erforderlich geworden. Die für den Neubau nach einer Untersuchung von alternativen Standorten ausgewählte Fläche liegt zwischen den Ortsteilen Fleisbach und Edingen.

Für den Neubau des Feuerwehrhauses sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen und nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie fachlicher Abstimmungen und der Einholung notwendiger Fachgutachten werden mit der Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet die Planaufstellungsverfahren fortgeführt (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB, Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB). Die Beteiligungsunterlagen sind in der Zeit von Montag, 24.03.2025 bis einschließlich Freitag, 25.04.2025 in das Internet eingestellt und liegen im Bauamt der Gemeindeverwaltung in Sinn aus. Ergänzend zur Einstellung der Planunterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de und auf der Homepage der Gemeinde (www.gemeindesinn.de - Rubrik Rathaus & Politik/ Öffentliche Bekanntmachungen/ Bauleitplanung) stellen wir als zusätzlichen Service die Auslegungsdokumente hier zur Einsichtnahme bereit.

Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Gemeinde Sinn. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an info@gemeindesinn.de oder an stadtplanung@kubus-group.com), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Bauamt der Gemeindeverwaltung, Jordanstraße 2, 25764 Sinn).


Übersichtskarte:



Quelle: geoportal hessen.de







Die Gemeinde Weinbach verfügt über keine nennenswerten Baulandreserven mehr. Ausgewiesene Baugebiete sind in der Umsetzung (Edelsberg, Gräveneck). Bestehende Gebiete wurden für eine Nachverdichtung mit Wohnbebauung ergänzt bzw. angepasst (Ergänzungssatzung Edelsberg, Bebauungsplanänderung Weinbach). Auch weiterhin sollen vorrangig innerhalb der Ortslagen erkennbare Baulandreserven ausgeschöpft werden, um der in den letzten Jahren gestiegenen Nachfrage nachkommen zu können.

Zusätzlich ist auch die Ausweisung von Neubaugebieten in den Ortsrandlagen notwendig. In Weinbach soll zwischen dem Rand der bebauten Ortslage und dem Gewerbegebiet „Auf dem alten Berg“ ein Baugebiet zur Wohnnutzung auf einer Fläche an der Grävenecker Straße ausgewiesen werden.

Planungsrechtlich ist das Gebiet dem Außenbereich zugeordnet, mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Nutzung des Areals geschaffen.

Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen und nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie fachlicher Abstimmungen hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 21.11.2024 die Planentwürfe gebilligt und die Durchführung der förmlichen Beteiligungsverfahren beschlossen.

Mit der Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet werden die Planaufstellungsverfahren fortgeführt (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB, Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB). Die Beteiligungsunterlagen sind in der Zeit von Montag, 10.03.2025 bis einschließlich Freitag, 11.04.2025 in das Internet eingestellt und liegen im Bauamt der Gemeindeverwaltung in Weinbach aus. Ergänzend zur Einstellung der Planunterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de und auf der Homepage der Gemeinde (www.gemeinde-weinbach.de/rathaus-politik/bebauungsplaene/ stellen wir als zusätzlichen Service die Auslegungsdokumente hier zur Einsichtnahme bereit.

Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Gemeinde Weinbach. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an bauwesen@weinbach.de oder an stadtplanung@kubus-group.com), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Bauamt der Gemeindeverwaltung, Elkerhäuser Straße 17, 35796 Weinbach).


Übersichtskarte:



Quelle: geoportal hessen.de






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