Im Stadtteil Leusel der Stadt Alsfeld soll die bestehende Mehrzweckhalle erweitert und modernisiert werden. Hierfür ist die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans „Das Kirschendriesch II“ aus dem Jahr 1982 sowie eine entsprechende Anpassung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich erforderlich. Ziel der Planung ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Mehrzweckhalle sowie die Erweiterung der Stellplatzflächen zu schaffen und den angrenzenden Sportplatz miteinzubeziehen und als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ festzusetzen.
Mit der Planänderung soll eine funktional und städtebaulich geordnete Gesamtstruktur des Bereichs hergestellt werden, die den Anforderungen an eine zeitgemäße Nutzung der örtlichen Gemeinschaftseinrichtungen entspricht. Die Maßnahme dient der Stärkung der sozialen und kulturellen Infrastruktur im Stadtteil Leusel und steht im Zusammenhang mit der örtlichen Dorfentwicklung im Rahmen des Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzepts (IKEK). Die übrigen Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplans bleiben unberührt.
Den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans „Das Kirschendriesch II“, 1. Änderung und 1. Ergänzung und für die 49. Änderung des Flächennutzungsplans hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 05.12.2024 gefasst.
In der Zeit von Montag, 24.11.2025 bis einschließlich Montag, 12.01.2026 wird zu der Planung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden die Vorentwürfe der Planunterlagen in das Internet eingestellt. Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage der Stadt Alsfeld eingestellt (https://www.alsfeld.de/leben/planen-bauen-wohnen/bauen/aktuelle-bauleitplanverfahren/).
Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com oder stadtplanung@stadt.alsfeld.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Stadt (Fachbereich Stadtplanung und Tiefbau der Stadtverwaltung, Markt 7 in Alsfeld) abgegeben werden.
Auf die formelle Bekanntmachung der Stadt Alsfeld weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.
Übersichtskarte:

Quelle: geoportal hessen.de



