Die Bebauung, Nutzung und Verkehrssituation in der Straße „Stegwiese“ in Ehringshausen ist seit vielen Jahren Gegenstand von Beratungen zu Möglichkeiten für eine Neuordnung und Steuerung der räumlichen und verkehrlichen Verhältnisse. Die Straße ist durch Kunden des bestehenden Lebensmittel- und Getränkemarktes sowie durch Patienten und Besucher des Krankenhauses und des Ärztehauses stark belastet.
Bis heute führt der Nutzungsmix im Bereich Stegwiese / Kölschhäuser Straße mit seinem für die Bevölkerung wichtigen Versorgungsangebot (Lebensmittelmarkt, Getränkemarkt, Krankenhaus, Medizinisches Versorgungszentrum „Praxis Dilltal“) in den beengten räumlichen Verhältnissen immer wieder zu Konflikt- und Gefahrensituationen. Insbesondere problematisch ist die angespannte Parkplatzsituation mit dem Park-Such-Verkehr.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 24 „Nahversorgungszentrum“ hat die Gemeinde inzwischen die planungsrechtliche Grundlage für die Umsiedlung des in der Kölschhäuser Straße bestehenden Lebensmittelmarktes vorbereitet. Mit der Umsiedlung der Märkte aus der Kölschhäuser Straße wird erwartet, dass die frei werdenden Gebäude neuen Nutzungen zugeführt werden. Die bevorstehende Umsiedlung des Lebensmittelmarktes ist Anlass, über die Aufstellung eines Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Grundlagen für die Steuerung zukünftiger Flächennutzungen im Planbereich zu schaffen. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
In der Zeit von Montag, den 20.04.2026 bis einschließlich Freitag, den 22.05.2026 wird zur Planung die Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplans im wird mit Begründung im Internet veröffentlicht.
Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage der Gemeinde Ehringshausen eingestellt (https://www.ehringshausen.de/rathaus-politik/bauen/bebauungsplaene-im-verfahren).
Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com oder an bauamt@ehringshausen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeinde (Bauamt der Gemeindeverwaltung, Rathausstraße 1 in 35630 Ehringshausen) abgegeben werden.
Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Ehringshausen („Ehringshausen im Blick“) weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.
Übersichtskarte:

Quelle: geoportal hessen.de




