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BETEILIGUNGSVERFAHREN


Unter der Bezeichnung „Wingertsberg“ hat die Gemeinde Weilmünster Anfang der 2000er Jahre die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Wohngebiet eingeleitet, die dafür notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes wurde genehmigt (Juli 2008) und mit Bekanntmachung vom 12.08.2008 wirksam. Der Bebauungsplan wurde am 17.03.2008 als Satzung beschlossen aber nicht in Kraft gesetzt.

Der ursprüngliche Bebauungsplan soll nicht weiter betrieben werden, die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 23.09.2024 einstimmig den Beschluss für eine Neuaufstellung des Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Gewerbegebiets gefasst. Ziel des Bebauungsplanes ist es, Flächen für Gewerbe- und Handwerksbetriebe bereitzustellen.

Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Stimmen die Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht mit den beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplanes überein, kann der Flächennutzungsplan gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes geändert werden.

In der Zeit von Montag, 05.05.2025 bis einschließlich Freitag, 06.06.2025 wird zu der Planung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung in das Internet eingestellt.

Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage des Marktfleckens Weilmünster eingestellt (https://www.weilmuenster.de/bauen-und-umwelt/bauleitplanung/bebauungssplanverfahren.html).

Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com oder an rathaus@weilmuenster.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeinde (Gemeindeverwaltung, Rathaus Alte Schule, Rathausplatz 4, 35789 Weilmünster) abgegeben werden.

Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt des Marktfleckens Weilmünster weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.


 

Übersichtskarte: Bebauungsplan „Wingertsberg“ - Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit Flächennutzungsplanänderung



Quelle: geoportal hessen.de







Die öffentliche Nutzung des ehemaligen Dorfgemeinschaftshauses in Möttau wurde eingestellt. Es ist in Privatbesitz und wurde gewerblich und zum Wohnen genutzt. Für die Umnutzung des Gebäudes wurde der Bebauungsplan „Oberstes Weiherfeld“ aufgestellt (2014). Die Gewerbenutzung ist inzwischen aufgegeben worden, das Gebäude soll ausschließlich zum Wohnen genutzt werden. Die Eigentümer beabsichtigen eine Sanierung und Erweiterung des Gebäudes zu einem Mehrfamilienhaus. Die ausschließliche Wohnnutzung ist in dem als Mischgebiet festgesetzten Gebiet nicht genehmigungsfähig.

Der Erhalt des prägenden Gebäudes und die Sicherung seiner dauerhaften Nutzung ist im Interesse des Marktfleckens Weilmünster. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für die Umnutzung des Gebäudes wird der Bebauungsplan geändert.

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 23.09.2024 einstimmig den Beschluss für eine Änderung des Bebauungsplanes gefasst (Aufstellungsbeschluss).

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

In der Zeit von Montag, 05.05.2025 bis einschließlich Freitag, 06.06.2025 wird zu der Planung das Beteiligungsverfahren durchgeführt. In diesem Zeitraum sind die Planunterlagen (Bebauungsplanentwurf mit Begründung) in das Internet eingestellt.Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage des Marktfleckens Weilmünster eingestellt (https://www.weilmuenster.de/bauen-und-umwelt/bauleitplanung/bebauungssplanverfahren.html).

Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com oder an rathaus@weilmuenster.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeinde (Gemeindeverwaltung, Rathaus Alte Schule, Rathausplatz 4, 35789 Weilmünster) abgegeben werden.

Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt des Marktfleckens Weilmünster weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.


Übersichtskarte: Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Oberstes Weiherfeld“, 1. Änderung



Quelle: geoportal hessen.de







Die Gewinnung von Energie aus regenerativen Quellen ist für die Gemeinde Eschenburg seit vielen Jahren ein wichtiger Baustein der nachhaltigen Gemeindeentwicklung. Historisch verankert ist die Haubergswirtschaft, seit Mitte der 1990er Jahre erzeugt die Gemeinde Energie in einem Blockheizkraftwerk, 2016 kam die Gründung der interkommunalen Lahn-Dill-Energiegenossenschaft hinzu. Mit der Energie-Messe wurde 2006 eine inzwischen traditionelle Veranstaltung mit einem breiten Beratungsangebot für Sanierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung und für alternative und nachhaltige Energiegewinnung etabliert.

Seit dem Entwurf des Teilregionalplans Energie Mittelhessen aus dem Jahr 2012 wird im Bereich nördlich des Galgenbergs der Bau von Windenergieanlagen projektiert. Gemeinden können mit der Aufstellung von räumlichen und sachlichen Teilflächennutzungsplänen die Genehmigungsvoraussetzungen für Windenergieanlagen schaffen und fördern.

Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen wurde der Teilflächennutzungsplan ergänzend mit der oberen Verwaltungsbehörde erörtert. Nun wird mit der Einstellung der Planunterlagen die zweite Beteiligungsphase durchgeführt. Dazu wird der Entwurf des Teilflächennutzungsplanes „Windenergiegebiet Galgenberg“ mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von Dienstag, 22.04.2025 bis einschließlich Freitag, den 23.05.2025 im Internet veröffentlicht.

Ergänzend zur Einstellung der Planunterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de und auf der Homepage der Gemeinde (https://www.gemeinde-eschenburg.de/leben-und-wohnen/bauleitplanung/) stellen wir als zusätzlichen Service die Auslegungsdokumente hier zur Einsichtnahme bereit.

Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Gemeinde Eschenburg. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an k.fritschi@eschenburg.de oder an stadtplanung@kubus-group.com), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Bauamt der Gemeindeverwaltung, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg). Dort liegen die Plandokumente in der genannten Frist ergänzend zur Einstellung in das Internet öffentlich aus.

Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Eschenburg weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.


 

Übersichtskarte: Lage und räumlicher Umgriff des Windenergiegebiets Galgenberg




Quelle: geoportal hessen.de






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