Bebauungsplan „Ahlen“
Frühzeitige Offenlage des Planentwurfs
Das am östlichen Ortsrand von Heckholzhausen ansässige Unternehmen (Bagger Born) hat seit längerem Erweiterungsbedarf. Nach der Untersuchung verschiedener Flächenoptionen zeigte sich, dass die Verteilung auf mehrere Standorte für den Betrieb des Unternehmens unwirtschaftlich ist. Zwischenzeitlich hatte der Betrieb Flächen im Bereich des ehemaligen Bahnhofs von Heckholzhausen in Nutzung.
Viele Wege müssen doppelt zurückgelegt werden, die zeitlichen Abläufe sind schwer zu kalkulieren. Grundstücke im Anschluss an den bestehenden Betrieb stehen im Eigentum der Betriebsinhaber. Zur besseren Überwachung des Betriebsgeländes, überwiegend Lagerflächen, können hier Betriebsteile zusammengeführt werden. Die auch im Bauwesen eingetretenen Lieferschwierigkeiten zu Beginn und Mitte des Jahres 2022 machen es zudem erforderlich, Baumaterialien möglichst frühzeitig zu beschaffen und in ausreichender Menge zu lagern, um Aufträge termingerecht abwickeln zu können.
Nach verschiedenen Abstimmungen zwischen Unternehmen und Gemeinde, hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 15.11.2021 den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans „Ahlen“ gefasst.
Formell ist die Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Beselich veröffentlicht, auf die wir an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen. Die Beteiligungsunterlagen liegen in der Zeit von Montag, 17.10.2022 bis einschließlich Freitag, 18.11.2022 im Rathaus in Beselich aus.
Gleichzeitig sind die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Beselich eingestellt. Ergänzend stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Gemeinde Beselich, Steinbacher Straße 10, 65614 Beselich.
Der vorläufige Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die in der nachstehenden Darstellung abgegrenzten Flächen. Änderungen können sich u.a. aus den Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren ergeben. Maßgeblich ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs für die Beschlussfassung über den Bebauungsplan.
Übersichtskarte:

Quelle: geoportal hessen.de