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BETEILIGUNGSVERFAHREN

Bebauungsplan Nr. 5 „Braunfels-Mitte“, 10. Änderung


Der unter der Adresse Kaiser-Friedrich-Straße 3-5 in Braunfels seit 1998 bestehende Lebensmittelmarkt entspricht nicht den aktuellen Anforderungen an eine nachhaltige Bauweise und an die Energieversorgung. Auch die technische Ausstattung des Lebensmittelmarktes und die Warenpräsentation entsprechen nicht heutigen modernen Anforderungen. Der Markt soll durch einen Neubau ersetzt werden. Das neue Gebäude soll eine Verkaufsfläche von ca. 1750 qm für den Lebensmittelmarkt (zzgl. Bäckerei/Café im Vorkassenbereich) und ca. 560 qm für den Getränkemarkt beinhalten. Das Planungsvorhaben steht im Einklang mit den städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt Braunfels, bestehende Versorgungsstrukturen zu erhalten und den vor Ort ansässigen Anbietern möglichst flexible Entwicklungsperspektiven zu geben.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen ist die Änderung des Bebauungsplanes mit Neufestsetzung eines Sondergebietes und einer Neufassung der textlichen Festsetzungen erforderlich.

Nach Ausarbeitung des Änderungsplanes zu dem Bebauungsplan wird nun das gesetzliche Beteiligungsverfahren durchgeführt. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Die Öffentlichkeit wird in Form einer Offenlage in der Zeit von Montag, 15. April 2024 bis einschließlich Freitag, 17. Mai 2024 beteiligt.

Die Beteiligungsunterlagen sind in der Zeit von Montag, 15.04.2024 bis einschließlich Freitag, 17.05.2024 in das Internet eingestellt und liegen im Rathaus der Stadt Braunfels, Hüttenweg 3, 35619 Braunfels, Fachbereich 3 Bau und Immobilienmanagement, Fachdienst 3.2 Stadtplanung und Naturschutz aus. Ergänzend zur Einstellung der Planunterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de und auf der Homepage der Stadt unter https://www.braunfels.de stellen wir als zusätzlichen Service die Auslegungsdokumente hier zur Einsichtnahme bereit.

Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Stadt Braunfels. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an: info@braunfels.de), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Stadt gesendet werden (Stadt Braunfels, Hüttenweg 3, 35619 Braunfels, Fachbereich 3 Bau und Immobilienmanagement, Fachdienst 3.2 Stadtplanung und Naturschutz).




Übersichtskarte:

Quelle: geoportal hessen.de



Bebauungsplan Nr 5 Braunfels-Mitte
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Bebauungsplan OT Kölschhausen Nr. 6 „Am Mühlrain“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes

Offenlage der Planentwürfe


Vielerorts sind in den Städten und Gemeinden Sanierungen und bauliche Ertüchtigungen von Feuerwehrhäusern erforderlich geworden, um den aktuellen Anforderungen im Brand- und Katastrophenschutz Rechnung tragen zu können. In der Gemeinde Ehringshausen werden auf der Grundlage des Bedarfs- und Entwicklungsplanes für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe die Schutzbereiche neu geordnet und Einsatzstandorte zusammengefasst.

Für den neuen Schutzbereich Nord der Gemeinde Ehringshausen ist der Neubau eines Feuerwehrhauses erforderlich geworden. Der ausgewählte Standort an der Brunnenstraße in Kölschhausen liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Zur Schaffung der Genehmigungsgrundlagen sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen und nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie fachlicher Abstimmungen hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 21.03.2024 die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligungen beschlossen.

Mit der Einstellung der Planentwürfe nebst Umweltberichten, artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird das Planaufstellungsverfahren weitergeführt.

Die Beteiligungsunterlagen sind in der Zeit von Montag, 15.04.2024 bis einschließlich Freitag, 17.05.2024 in das Internet eingestellt und liegen im Bauamt der Gemeindeverwaltung in Ehringshausen aus. Ergänzend zur Einstellung der Planunterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de und auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.ehringshausen.de/rathaus-politik/bauen/bebauungsplaene-im-verfahren/ stellen wir als zusätzlichen Service die Auslegungsdokumente hier zur Einsichtnahme bereit.

Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Gemeinde Ehringshausen. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an: info@ehringshausen.de), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Bauamt der Gemeindeverwaltung, Rathausstraße 1, 35630 Ehringshausen).




Übersichtskarte:

Quelle: geoportal hessen.de



EHR Mühlrain_Verfahrensunterlagen1-8
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Bebauungsplan „Altstadt“


Durch verändertes Konsum- und Freizeitverhalten vollzieht sich ein Wandel in Funktionalität und städtebaulichem Erscheinungsbild der Innenstadt Hadamars. Urbane Funktionen gehen verloren und die Wohn- und Lebensqualität nimmt ab. Zunehmende Leerstände nach Geschäftsaufgaben oder geringerwertige Nachnutzungen prägen die früher lebendigen Geschäftsstraßen. Auch sind in der historischen Altstadt häufig bauliche Veränderungen an den Gebäuden vorgenommen und städtebaulich unpassende Anbauten errichtet worden, die das Erscheinungsbild nachteilig verändern. Der zu beobachtende Wandel in der Funktionalität, die damit einhergehenden Funktionsverluste und die Leerstandproblematik, die sinkende Wohn- und Lebensqualität und die sinkende Attraktivität für Besucher und Touristen kennzeichnen einen negativen städtebaulichen Strukturwandel („Trading-Down-Effekt“), dem entgegengewirkt werden soll.

Zur Sicherung einer positiven städtebaulichen Entwicklung sollen verbindliche Rahmenbedingungen für Vorhaben geschaffen werden, um die urbane Multifunktionalität der Altstadt (Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel, Kultur, Bildung, Freizeit, Verwaltung) zu erhalten und zu stärken. Damit ist die allgemeine Zielsetzung für den zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan „Altstadt“ umrissen.

Nach Durchführung frühzeitigen Beteiligungen und nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie fachlicher Abstimmungen wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung das Planaufstellungsverfahren mit der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 baugesetzbuch und mit der Behördenbeteiligung nach § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch weitergeführt.

Die Beteiligungsunterlagen sind in der Zeit von Montag, 25.03.2024 bis einschließlich Freitag, 26.04.2024 in das Internet eingestellt und liegen im Bauamt der Stadtverwaltung in Hadamar aus. Ergänzend zur Einstellung der Planunterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de und auf der Homepage der Stadt Hadamar unter https://www.hadamar.de/bauen/bebauungsplaene stellen wir als zusätzlichen Service die Auslegungsdokumente hier zur Einsichtnahme bereit.

Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Stadt Hadamar. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an: bauamt@stadt-hadamar.de), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Bauamt der Stadtverwaltung, Untermarkt 1, 65589 Hadamar).



Übersichtskarte:

Quelle: geoportal hessen.de



Hadamar Altstadt
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