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BETEILIGUNGSVERFAHREN

Mit dem Bebauungsplan „Kurhausstraße“, 1. Änderung und 1. Ergänzung werden die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die weitere Entwicklung des Jugendstilhotels Trifels geschaffen.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterungen der Hotelanlage zu schaffen, um das Zimmer- und Bettenangebot zu erweitern, zusätzliche Räume für ein besseres Angebot an Konferenz- und Tagungsräumen anbieten zu können und um das Begleitangebot im Wellness- und Fitnessbereich vergrößern und an moderne Standards anpassen zu können. Dafür setzt der Bebauungsplan für unterschiedliche Gebäudetypen und überbaubare Flächen mehrere Teilgebiete fest.

Im Zeitraum vom 30.01.2023 bis zum 13.02.2023 wurde eine erneute Offenlage durchgeführt. Diese Beteiligung war erforderlich, weil zur Optimierung der Erschließungsmaßnahmen (Einsparung von Flächen und Kosten sowie Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft) eine Anpassung des Bebauungsplanes notwendig wurde. Die Anpassungen umfassten eine Verschiebung von Bauflächen und die Aufgabe einer Verkehrsfläche.

Auf der Grundlage des Planstandes wurden Bauvorhaben genehmigt und umgesetzt.

In der Folgezeit haben verschiedene Überlegungen zur baulichen Entwicklung zu Änderungen in der Planung für neue Gebäude geführt. Damit wurde eine erneute Anpassung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich. Die Änderungen im Planentwurf machen eine erneute Veröffentlichung im Internet und die erneute Einholung der Stellungnahmen erforderlich.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Kurhausstraße“, 1. Änderung und 1 Ergänzung wird erneut mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von Montag, 22.12.2025 bis einschließlich Freitag, den 30.01.2026 im Internet veröffentlicht.

Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels eingestellt

Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Messplatz 1, 76855 Annweiler am Trifels  abgegeben werden.

Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.

 

Übersichtskarte:


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Quelle: geoportal hessen.de






In dem Bebauungsplan „Ulmbachtalsperre“ aus dem Jahr 1982 ist im Zufahrtsbereich zur Landesstraße (L 3282) nahe der Staumauer ein Baufenster (Sanitäranlagen, Verwaltung, Kiosk) festgesetzt. Diese Festsetzung wurde nie vollzogen, der Standort ist für ein Zweckgebäude nicht geeignet. Betreiberseitig wurde nach entsprechender Genehmigung an anderer Stelle ein Gebäude errichtet, dem auch gastronomische Außenanlagen zugeordnet sind. Für eine dauerhafte Genehmigung der baulichen Anlagen ist als planungsrechtliche Rechtsgrundlage eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuchs.

Die Gemeindevertretung Greifenstein hat in Ihrer Sitzung am 28.08.2025 den Beschluss für die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Ulmbachtalsperre“ gefasst.

 

In der Zeit von Montag, den 22.12.2025 bis einschließlich Freitag, den 30.01.2026 wird zur Planung die Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans wird mit Begründung im Internet veröffentlicht.

Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage der Gemeinde Greifenstein eingestellt (https://www.greifenstein.de/gewerbe-grundstuecksmarkt/aktuelle-bauleitplanung.html).

Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeinde (Bauamt der Gemeindeverwaltung, Herborner Straße 38, 35753 Greifenstein-Beilstein) abgegeben werden.

Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein (Greifensteiner Nachrichten) weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.

 

Übersichtskarte:


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Quelle: geoportal hessen.de






Der Bebauungsplan „Gutshof Weilmünster“ schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wiedernutzung der Gebäude im Gutshofsareal am Wellersberg. Überplant sind ausschließlich bebaute Bereiche, zusätzliche Bauflächen werden nicht vorbereitet. Inhaltlicher Kern des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines Sondergebiets, das die planungsrechtliche Grundlage für die Umnutzung des Gutshofs als Reit- und Ferienanlage schafft. Auf die Entwicklungsziele aus Anfang der 2000er Jahre stellen die Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Wohnnutzung ist in dem Gebiet begrenzt auf Ferienwohnungen und auf 3 Wohnungen für Personal und Betriebsleiter. In der Weiterentwicklung des Nutzungskonzepts soll nun auch Dauerwohnen angeboten werden können. Dafür ist eine Ergänzung der textlichen Festsetzungen erforderlich, für die als Änderung des bestehenden Bebauungsplans ein Beteiligungsverfahren durchzuführen ist.

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuchs.

Die Gemeindevertretung Weilmünster hat in Ihrer Sitzung am 10.11.2025 den Beschluss für die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gutshof Weilmünster“ gefasst.

 

In der Zeit von Montag, den 22.12.2025 bis einschließlich Freitag, den 30.01.2026 wird zur Planung die Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans wird mit Begründung im Internet veröffentlicht.

Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage des Marktfleckens Weilmünster eingestellt (https://www.weilmuenster.de/bauen-und-umwelt/bauleitplanung/bebauungssplanverfahren.html).

Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeinde (Bauamt der Gemeindeverwaltung, Rathaus Alte Schule, Rathausplatz 4, 35789 Weilmünster) abgegeben werden.

Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt „Weilmünsterer Nachrichten“ weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.

 

Übersichtskarte:


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Quelle: geoportal hessen.de






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