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BETEILIGUNGSVERFAHREN

Bebauungsplan „Ahlen“

Frühzeitige Offenlage des Planentwurfs


Das am östlichen Ortsrand von Heckholzhausen ansässige Unternehmen (Bagger Born) hat seit längerem Erweiterungsbedarf. Nach der Untersuchung verschiedener Flächenoptionen zeigte sich, dass die Verteilung auf mehrere Standorte für den Betrieb des Unternehmens unwirtschaftlich ist. Zwischenzeitlich hatte der Betrieb Flächen im Bereich des ehemaligen Bahnhofs von Heckholzhausen in Nutzung.

Viele Wege müssen doppelt zurückgelegt werden, die zeitlichen Abläufe sind schwer zu kalkulieren. Grundstücke im Anschluss an den bestehenden Betrieb stehen im Eigentum der Betriebsinhaber. Zur besseren Überwachung des Betriebsgeländes, überwiegend Lagerflächen, können hier Betriebsteile zusammengeführt werden. Die auch im Bauwesen eingetretenen Lieferschwierigkeiten zu Beginn und Mitte des Jahres 2022 machen es zudem erforderlich, Baumaterialien möglichst frühzeitig zu beschaffen und in ausreichender Menge zu lagern, um Aufträge termingerecht abwickeln zu können.

Nach verschiedenen Abstimmungen zwischen Unternehmen und Gemeinde, hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 15.11.2021 den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans „Ahlen“ gefasst.

Formell ist die Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Beselich veröffentlicht, auf die wir an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen. Die Beteiligungsunterlagen liegen in der Zeit von Montag, 17.10.2022 bis einschließlich Freitag, 18.11.2022 im Rathaus in Beselich aus.

Gleichzeitig sind die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Beselich eingestellt. Ergänzend stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Gemeinde Beselich, Steinbacher Straße 10, 65614 Beselich.

Der vorläufige Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die in der nachstehenden Darstellung abgegrenzten Flächen. Änderungen können sich u.a. aus den Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren ergeben. Maßgeblich ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs für die Beschlussfassung über den Bebauungsplan.




Übersichtskarte:

Quelle: geoportal hessen.de



BPlan Ahlen
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Bebauungsplan „Bei den Bäumen“


Im Stadtteil Dehrn wird in öffentlich-privater Partnerschaft ein Baugebiet zur Bereitstellung von Grundstücken für Wohnbebauung geplant. Die städtebauliche Entwicklung ist über den Flächennutzungsplan der Stadt Runkel vorbereitet.

Nach der Durchführung der ersten Beteiligungsschritte (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, erste Behördenbeteiligung) wird das Planaufstellungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes weitergeführt. Den entsprechenden Beschluss dazu hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 20.07.2022 gefasst.

Die Offenlage des Bebauungsplanes wird nach den Verfahrensvorschriften des Baugesetzbuchs (§ 3 Abs. 2 BauGB) in der Zeit von Montag, 15.08.2022 bis einschließlich Mittwoch, 16.09.2022 durchgeführt. Die Planunterlagen werden in dieser Zeit im Rathaus der Stadt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt und sind von der Stadt in das Internet eingestellt.

Ergänzend zur förmlichen Auslegung der Planunterlagen stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit. Die Unterlagen umfassen den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, einen landschaftspflegerischen Fachbeitrag, eine artenschutzrechtliche Bewertung, eine Immissionsberechnung sowie bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen aus der ersten Behördenbeteiligung.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Stadtverwaltung, Burgstraße 4, in 65594 Runkel.


Übersichtskarte: Lage und Abgrenzung des Plangebiets:


Quelle: geoportal.hessen.de



Stadt Runkel Bei den Bäumen
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Bebauungsplan „Sonnenweg“, 1.Änderung


In der Bechtheimer Straße in Lauterbach ist über den Bebauungsplan „Sonnenweg“ ein öffentlicher Spielplatz rechtsverbindlich ausgewiesen. Der Spielplatz wird seit einigen Jahren nicht mehr genutzt und wird zukünftig an dieser Stelle nicht mehr benötigt. Gleichzeitig besteht in Lauterbach eine anhaltend hohe Nachfrage nach Baugrundstücken, der die Stadt auch durch Mobilisierung von Grundstücken im Siedlungsbereich nachkommen will. Im Sinne der innerörtlichen Nachverdichtung soll die Spielplatzfläche (zwei Grundstücke, ca. 1.700 qm) umgewidmet und neu als Baugrundstücke festgesetzt werden.

Nach Ausarbeitung des Änderungsplanes zu dem Bebauungsplan wird nun das gesetzliche Beteiligungsverfahren durchgeführt. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt

Die Öffentlichkeit wird in Form einer Offenlage in der Zeit von Montag, 15.08.2022 bis einschließlich Freitag, 16.09.2022 beteiligt.

Ergänzend zur förmlichen Auslegung der Planunterlagen in der Stadtverwaltung und auf der Homepage der Stadt Lauterbach stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Auslegungsfrist zur Einsichtnahme bereit.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Stadtverwaltung Lauterbach, Marktplatz 14, 36341 Lauterbach.


Übersichtskarte: Lage und Abgrenzung des Plangebiets:


Quelle: geoportal.hessen.de



Stadt Lauterbach Sonnenweg
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