Mit dem Bebauungsplan „Kurhausstraße“, 1. Änderung und 1. Ergänzung werden die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die weitere Entwicklung des Jugendstilhotels Trifels geschaffen.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterungen der Hotelanlage zu schaffen, um das Zimmer- und Bettenangebot zu erweitern, zusätzliche Räume für ein besseres Angebot an Konferenz- und Tagungsräumen anbieten zu können und um das Begleitangebot im Wellness- und Fitnessbereich vergrößern und an moderne Standards anpassen zu können. Dafür setzt der Bebauungsplan für unterschiedliche Gebäudetypen und überbaubare Flächen mehrere Teilgebiete fest.
Im Zeitraum vom 30.01.2023 bis zum 13.02.2023 wurde eine erneute Offenlage durchgeführt. Diese Beteiligung war erforderlich, weil zur Optimierung der Erschließungsmaßnahmen (Einsparung von Flächen und Kosten sowie Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft) eine Anpassung des Bebauungsplanes notwendig wurde. Die Anpassungen umfassten eine Verschiebung von Bauflächen und die Aufgabe einer Verkehrsfläche.
Auf der Grundlage des Planstandes wurden Bauvorhaben genehmigt und umgesetzt.
In der Folgezeit haben verschiedene Überlegungen zur baulichen Entwicklung zu Änderungen in der Planung für neue Gebäude geführt. Damit wurde eine erneute Anpassung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich. Die Änderungen im Planentwurf machen eine erneute Veröffentlichung im Internet und die erneute Einholung der Stellungnahmen erforderlich.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Kurhausstraße“, 1. Änderung und 1 Ergänzung wird erneut mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von Montag, 22.12.2025 bis einschließlich Freitag, den 30.01.2026 im Internet veröffentlicht.
Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels eingestellt
Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Messplatz 1, 76855 Annweiler am Trifels abgegeben werden.
Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.
Übersichtskarte:

Quelle: geoportal hessen.de




