top of page
Suche
  • KUBUS

Bauleitplanung der Gemeinde Ehringshausen

Bebauungsplan OT Kölschhausen Nr. 6 „Am Mühlrain“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes

Offenlage der Planentwürfe


Vielerorts sind in den Städten und Gemeinden Sanierungen und bauliche Ertüchtigungen von Feuerwehrhäusern erforderlich geworden, um den aktuellen Anforderungen im Brand- und Katastrophenschutz Rechnung tragen zu können. In der Gemeinde Ehringshausen werden auf der Grundlage des Bedarfs- und Entwicklungsplanes für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe die Schutzbereiche neu geordnet und Einsatzstandorte zusammengefasst.

Für den neuen Schutzbereich Nord der Gemeinde Ehringshausen ist der Neubau eines Feuerwehrhauses erforderlich geworden. Der ausgewählte Standort an der Brunnenstraße in Kölschhausen liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Zur Schaffung der Genehmigungsgrundlagen sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen und nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie fachlicher Abstimmungen hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 21.03.2024 die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligungen beschlossen.

Mit der Einstellung der Planentwürfe nebst Umweltberichten, artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird das Planaufstellungsverfahren weitergeführt.

Die Beteiligungsunterlagen sind in der Zeit von Montag, 15.04.2024 bis einschließlich Freitag, 17.05.2024 in das Internet eingestellt und liegen im Bauamt der Gemeindeverwaltung in Ehringshausen aus. Ergänzend zur Einstellung der Planunterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de und auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.ehringshausen.de/rathaus-politik/bauen/bebauungsplaene-im-verfahren/ stellen wir als zusätzlichen Service die Auslegungsdokumente hier zur Einsichtnahme bereit.

Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Gemeinde Ehringshausen. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an: info@ehringshausen.de), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Bauamt der Gemeindeverwaltung, Rathausstraße 1, 35630 Ehringshausen).




Übersichtskarte:

Quelle: geoportal hessen.de



EHR Mühlrain_Verfahrensunterlagen1-8
.zip
ZIP herunterladen • 102.91MB

3 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page