top of page
Suche
  • KUBUS

Bauleitplanung der Stadt Braunfels

Bebauungsplan Nr. 5 „Braunfels-Mitte“, 10. Änderung


Der unter der Adresse Kaiser-Friedrich-Straße 3-5 in Braunfels seit 1998 bestehende Lebensmittelmarkt entspricht nicht den aktuellen Anforderungen an eine nachhaltige Bauweise und an die Energieversorgung. Auch die technische Ausstattung des Lebensmittelmarktes und die Warenpräsentation entsprechen nicht heutigen modernen Anforderungen. Der Markt soll durch einen Neubau ersetzt werden. Das neue Gebäude soll eine Verkaufsfläche von ca. 1750 qm für den Lebensmittelmarkt (zzgl. Bäckerei/Café im Vorkassenbereich) und ca. 560 qm für den Getränkemarkt beinhalten. Das Planungsvorhaben steht im Einklang mit den städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt Braunfels, bestehende Versorgungsstrukturen zu erhalten und den vor Ort ansässigen Anbietern möglichst flexible Entwicklungsperspektiven zu geben.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen ist die Änderung des Bebauungsplanes mit Neufestsetzung eines Sondergebietes und einer Neufassung der textlichen Festsetzungen erforderlich.

Nach Ausarbeitung des Änderungsplanes zu dem Bebauungsplan wird nun das gesetzliche Beteiligungsverfahren durchgeführt. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Die Öffentlichkeit wird in Form einer Offenlage in der Zeit von Montag, 15. April 2024 bis einschließlich Freitag, 17. Mai 2024 beteiligt.

Die Beteiligungsunterlagen sind in der Zeit von Montag, 15.04.2024 bis einschließlich Freitag, 17.05.2024 in das Internet eingestellt und liegen im Rathaus der Stadt Braunfels, Hüttenweg 3, 35619 Braunfels, Fachbereich 3 Bau und Immobilienmanagement, Fachdienst 3.2 Stadtplanung und Naturschutz aus. Ergänzend zur Einstellung der Planunterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de und auf der Homepage der Stadt unter https://www.braunfels.de stellen wir als zusätzlichen Service die Auslegungsdokumente hier zur Einsichtnahme bereit.

Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Stadt Braunfels. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an: info@braunfels.de), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Stadt gesendet werden (Stadt Braunfels, Hüttenweg 3, 35619 Braunfels, Fachbereich 3 Bau und Immobilienmanagement, Fachdienst 3.2 Stadtplanung und Naturschutz).




Übersichtskarte:

Quelle: geoportal hessen.de



Bebauungsplan Nr 5 Braunfels-Mitte
.zip
ZIP herunterladen • 3.72MB

10 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page